Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte die Studie des Centrums für Europäische Politik (CEP), aus der die Tageszeitung DIE WELT am Dienstag auszugsweise berichtete, Recht behalten, dann ist der Europäische Rettungsschirm handwerklich schlecht gemacht worden. Zumindest wurden wir Bürger falsch darüber informiert.
Solche handwerklichen Fehler haben heute viel größere Auswirkungen als vor Jahrzehnten. In dem Buch, "Der schwarze Schwan" beschreibt Nassim Nicholas Taleb schon 2008 diese Zusammenhänge zwischen der fortschreitenden Vernetzung und Kontrolle und der damit einhergehenden Scheinsicherheit. Zwar werden unvorhersehbare Ereignisse immer unwahrscheinlicher, treffen solche jedoch ein, dann sind deren Folgen um ein Vielfaches schwerwiegender als alles davorgewesene.
Zwar lassen sich nach einem solchen Ereignis immer Erklärungen finden, warum diese eingetreten sind, sie bleiben jedoch genau das - Erklärungen aus der Rückspiegelsicht.
Täglich geschehen Ereignisse mit genau den gleichen "Fehlern", die nicht zur Katastrophe führen. Und wenn wir zukünftig die festgestellten Fehler vermeiden, was zu begrüßen ist, bleibt ein ebenso großes Risiko, dass andere, bislang noch nicht wahrgenommene, Fehler zu einer anderen Katastrophe führen.
Liest man das Buch zu Ende bleibt als Erkenntnis:
Egal wie gut unsere Prognosen auch sein mögen, das Leben wird uns immer auch "Überraschungen" bescheren. Mit dieser Ungewissheit, die im Leben selbst steckt, müssen wir uns arrangieren. Es wird immer ein Risiko übrig bleiben, das wir nicht versichern, nicht verhindern, nicht voherbestimmen können. Das Leben wird immer auch ein Stück Abenteuer sein.
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in dem folgenden Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.9.2010 = 10.9.2010
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
für den Termin 10.9.2010 = 10.9.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.9.2010 = 10.9.2010
(EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.9.2010 = 7.9.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
1
0.9.2010 = 7.9.2010 (EStVz, KStVz)
Zahlungs-Schonfrist
für den Termin 10.9.2010 = 13.9.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.9.2010 = 13.9.2010 (EStVz, KStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
06/09 + 0,1%
11/09 + 0,4%
02/10 + 0,6%
06/10 + 0,9%
01. Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2011 geplant
Die christlich-liberale Koalition hat sich am 6.7.2010 auf eine Gesundheitsreform verständigt, die de facto weniger Netto vom Brutto bedeutet. Ab 2011 sollen auf die Krankenversicherten nämlich höhere Beitragssätze und höhere Zusatzbeiträge zukommen. Die Beiträge verteilen sich wie folgt:
02. Frühstücksregelung gilt
auch für Selbstständige
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein stellte aktuell klar, dass die Vereinfachungsregelung für die Frühstückskürzung in Höhe von 4,80 EUR auch bei den Gewinneinkunftsarten, also z.B. für Gewerbetreibende und Freiberufler, anzuwenden ist.
03.
Was bedeutet die Zeile 108 Mantelbogen
Bei der Steuererklärung 2009 wird im Mantelbogen in der Zeile 108 danach gefragt, ob nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland unterhalten werden. Insofern müssen private Kapitalanleger mitwirken, wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Staaten unterhalten, die keine Auskünfte in Steuersachen nach dem OECD-Standard erteilen (Steueroasen).
04. Abzugsverbot bei Aufgabeverlusten: Verwaltung
beugt sich (vorerst) dem Bundesfinanzhof
Die Ungewissheit ist zu Ende. Nachdem das Bundesfinanzministerium seinen Nichtanwendungserlass brandaktuell zurückgezogen hat, können Erwerbsaufwendungen, die im Zusammenhang mit wesentlichen Kapitalbeteiligungen stehen, ohne Abzugsverbot geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat.
05. Tarifermäßigung bei Abfindungen:
Verhältnisse des Vorjahres nicht immer relevant
Eine tarifbegünstigte Besteuerung von Abfindungen setzt u.a. voraus, dass der Steuerpflichtige in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten würde. Die dafür notwendige Betrachtung orientiert sich grundsätzlich an den Verhältnissen des Vorjahres.
06.
Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten
sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar sind.
07. Keine Liebhaberei
bei geschlossenen
Immobilienfonds
Finanzverwaltung und Rechtsprechung gehen bei einer dauerhaften Vermietung von einer Überschusserzielungsabsicht aus, sodass bei Verlusten Liebhaberei nicht geprüft wird. Diese für Hausbesitzer günstige Vermutung ist nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Hamburg grundsätzlich auch bei einer Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen
08. Aufwand für künstliche Befruchtung mit
Fremdsamen steuerlich abziehbar
Das Finanzgericht Niedersachsen hat die wegen einer inoperablen Sterilität des Ehemannes verursachten Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
09. Umsatzsteuer:
Liquiditätsvorteile
durch Ist-Besteuerung
nutzen
Durch das Soll-Besteuerungsprinzip (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) hat der Unternehmer die Umsatzsteuer bereits mit der Leistungsausführung und nicht erst mit der Vereinnahmung des Entgelts an den Fiskus abzuführen. Dies kann unter Umständen einen erheblichen Vorfinanzierungseffekt zulasten der unternehmerischen Liquidität darstellen.
10.
Vermögensverwertung des Erblassers unterliegt
der Umsatzsteuer
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass durch die Verwertung der Unternehmensgegenstände des Erblassers bei den Erben auch ohne eigenunternehmerische Betätigung Umsatzsteuer anfällt.
11.
Bezug von Kindergeld verlängert sich um
die Dauer des Zivildienstes
Ein Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird beim Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde.
12.
Bundeswirtschaftsminister will ELENA aussetzen
Infolge des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) müssen Arbeitgeber seit 2010 jeden Monat persönliche und teilweise hochsensible Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle melden. Ob der Regelbetrieb tatsächlich in 2012 starten wird, ist nach den jüngsten Aussagen des Bundeswirtschaftsministers Rainer Brüderle mehr als ungewiss.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

