Sehr geehrte Damen und Herren,
nun ist sie da - die Sommerzeit - und auch die Bundestagswahlkampfzeit - die Zeit der Versprechungen, Dementis und der Spekulationen - wer wohl mit wem regieren wird.
Schaut man sich die Wahlprogramme im Einzelnen an, so findet man bei manchen das "wir haben für alle was" Prinzip und bei anderen deutliche Konturen, was wir, sollten diese gewählt werden, zu erwarten haben.
Gerade als Unternehmer, Arbeitgeber und Meinungsführer sollten wir uns früh intensiv mit den einzelnen Punkten auseinandersetzen und aktiv zu Diskussionen anregen. Warum? Weil die Gruppe der "Nichtwähler" heute viel mehr Einfluss auf den Wahlausgang hat als es uns allen gut tut. Vor allem deshalb, weil dadurch die Stimmanteile von kleinen Parteien und extremeren Richtungen viel höher gewichtet werden.
Unser Apell könnte daher lauten: Jeder sollte wählen gehen - 80 % Wahlbeteiligung, das wär doch was!
Jetzt ist noch genügend Zeit, bevor die heiße Phase des Wahlkampfes beginnt. Jetzt können Sie sich in aller Ruhe mit Programmen und Kandidaten auseinandersetzen - damit Ihre Wahl eine gute Wahl wird.
Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr Joachim Matheis
Vom 3. bis 14 August ist die Kanzlei geschlossen. Wir sammeln neue Kraft, damit wir danach mit neuem Schwung wieder für Sie da sein können.

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.8.2009 = 10.8.2009
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.8.2009 = 10.8.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 17.8.2009 = 17.8.2009
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.8.2009 = 7.8.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 17.8.2009 = 14.8.2009
(GewStVz, GrundStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.8.2009 = 13.8.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 17.8.2009 = 20.8.2009
(GewStVz, GrundStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
05/08 + 3,0%
10/08 + 2,4%
01/09 + 0,9%
05/09 +0,0%
01. Investitionsabzugsbetrag: Lang erwartetes
Schreiben der Finanzverwaltung veröffentlicht
Fast zwei Jahre nach der Neuregelung des Investitionsabzugsbetrags (vormals Ansparabschreibung) hat das Bundesfinanzministerium nun ein umfangreiches Anwendungsschreiben zum neuen Investitionsabzugs-betrag veröffentlicht. Nachfolgend sind wichtige Eckpunkte dargestellt.
02. Doppelte Haushaltsführung: Werbungskosten auch
in Wegverlegungsfällen aus privaten Gründen
Wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und von einer neuen Zweit- oder der bisherigen Erstwohnung am Arbeitsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgeht, kann er dennoch Werbungskosten aufgrund doppelter Haushaltsführung geltend machen.
03.Außergewöhnliche
Belastungen: Zumutbare
Belastung bei
getrennter Veranlagung
Steuerpflichtige können gewisse
Aufwendungen (z.B. Krankheitskosten)
bei der Steuererklärung als außergewöhnliche
Belastungen geltend
machen. Die Kosten wirken sich jedoch
nur dann steuermindernd aus, wenn sie
die im Gesetz festgelegte zumutbare
Belastung übersteigen. Die Höhe der
zumutbaren Belastung hängt dabei u.a.
vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab.
04. Dachrenovierung als
Herstellungskosten
Wird ein Flach- durch ein Satteldach ersetzt, rechnet der Aufwand selbst dann zu den Herstellungskosten, wenn die alte Bedeckung schadhaft war und erneuert werden musste. Entscheidend ist, dass mit dem Einbau des Satteldachs erstmals ein ausbaufähiges Dachgeschoss entsteht und es sich daher insgesamt um eine Herstellungsmaßnahme handelt.
05. Zur Erstattung
einer Umsatzsteuer-
Sondervorauszahlung
bei Widerruf einer
Dauerfristverlängerung
Das Finanzamt hat dem Unternehmer auf Antrag die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlängern. Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich abzugeben hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr entrichtet.
06. Elterngeld wird
nach modifiziertem
Zuflussprinzip berechnet
Bei der Berechnung des Elterngeldes wird nich das strenge sonders ein modifiziertes Zuflussprinzip anzuwenden ist. Danach ist bei
der Bemessung von Sozialleistungen
auch zunächst vorenthaltenes Arbeitsentgelt
zu berücksichtigen.
07. Bewirtungsaufwendungen bei Arbeitnehmern
trotz mangelhafter Aufzeichnungen abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof hatte jüngst klargestellt, dass Aufwendungen eines leitenden Mitarbeiters mit variablen Bezügen für die Bewirtung seiner Arbeitskollegen und ihm unterstellter Mitarbeiter nicht der Abzugsbeschränkung unterliegen.
08. Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer:
Steuerpflichtige dürfen wieder hoffen
Seit dem Jahr 2007 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur
noch dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Das
Finanzgericht Münster hält die Neuregelung zumindest teilweise für verfassungswidrig
und hat die Frage daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Damit
ist nun erstmals ein Verfahren zu dieser Frage in Karlsruhe anhängig.
09. Campingplatz-Vermietung: Auch die Lieferung
von Strom bleibt umsatzsteuerbefreit
Die steuerfreie langfristige Vermietung von Campingflächen erstreckt sich auch auf die Lieferung von Strom. Mit diesem aktuellen Urteil widerspricht der Bundesfinanzhof der Verwaltungsauffassung in den Umsatzsteuerrichtlinien.
10. Keine Kapitaleinnahmen bei zinsloser Forderung?
Nach einem Beschluss des Finanzgerichts Münster ist es ernstlich zweifelhaft, ob eine länger als ein Jahr zinslos gestundete Forderung beim Anspruchsinhaber zu Kapitaleinkünften führt.
11. Geschenkgutscheine: Sachbezug versus Barlohn
An Arbeitnehmer ausgegebene, bei Dritten einzulösende Waren-gutscheine sind nur dann als steuerbegünstigter Sachbezug zu behandeln, wenn die Gutscheine auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lauten, so die Richter vom Finanzgericht München.
12. Auch ab 2008
muss eine Gewerbesteuerrückstellung
gebildet werden
Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz
sind die Gewerbesteuer
und die darauf entfallenden Nebenleistungen
nicht mehr als Betriebsausgaben
abziehbar.
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

