Ausgabe 12/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer billig kauft - kauft zweimal - an diesen Spruch wurde ich erinnert, als ich im Handelsblatt über das Dilemma von Thyssen-Krupp mit seinem brasilianischen Stahlwerk las.

Stellen Sie sich als Unternehmer der Herausforderung und kommunizieren Sie, weshalb es sich für Ihre Kunden lohnt, bei Ihnen zu kaufen - und welchen Mehrwert und Qualität gerade Sie zu bieten haben.

Kunden schätzen Qualität - und das eine oder andere Mal muss man es drastisch vor Augen führen, was es für Konsequenzen hat, wenn man nur auf den billigen Preis schaut.

Die Gefahr für Unternehmen lauert im Einkauf: Studien belegen: Je besser man sich in einer Materie auskennt umso überzeugter ist man, dass eine Ware oder Dienstleistung noch billiger eingekauft werden könnte. Meistens ein großer Irrtum. Machen wir nicht die gleichen Fehler wie die hochbezahlten Manager im Thyssen-Krupp Konzern.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie im nachfolgenden Newsletter.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Steuerart Fälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritäszuschlag 12.12.20111 10.01.20122
Umsatzsteuer 12.12.20113 10.01.20124
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 12.12.2011 entfällt
Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag 12.12.2011 entfällt
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: Überweisung5 15.12.20111 13.01.2012
ÜScheck6 08.12.2011 06.01.2012
Sozialversicherung 28.12.11 27.01.2012
Kapitalertragsteuer, Solidarittszuschlag Seit dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidarittszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschttung an den Anteilseigner an das zustndige Finanzamt abzufhren.
  1. Für den abgelaufenen Monat; bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
  2. Für den abgelaufenen Monat.
    3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern
    (ohne Dauerfristverlängerung) für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
    4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit
    Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
    5Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem
    Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
    Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächsteWerktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu
    drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die
    Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
    6 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim
    Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
    7 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag
    des laufendenMonats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren.
    Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann
    bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 23.12.2011/25.1.2012) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden.
    Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage
    vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt

01. Seuerabzug bei Bauleistungen: Folgebescheinigung beantragen

Der Auftraggeber (Leistungsempfänger) einer Bauleistung ist verpflichtet, von der Gegenleistung 15 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Demzufolge darf der Empfänger der Bauleistung nur den um den Steuerabzug geminderten Preis an den Bauunternehmer auszahlen. Die Abzugsverpflichtung tritt ein, wenn der Empfänger der Bauleistung ein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts (auch wenn er nur umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze tätigt) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. eine Gemeinde) ist.

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02. Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 01.01.2012

Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1994 sind die Jahresgesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers in ein Festgehalt (in der Regel mindestens 75 %) und in einen Tantiemeanteil (in der Regel höchstens 25 %) aufzuteilen. Der variable Tantiemeanteil ist in Relation zu dem erwarteten Durchschnittsgewinn auszudrücken.

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03. Wertpapiere eines Freiberuflers sind nur durch eindeutige Widmung als gewillkürtes Betrebsvermögen anzuerkennen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, unter welchen Bedingungen ein Freiberufler Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren geltend machen kann:

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04. Lohnsteuerkarte ab 2012 elektronisch

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist aktuell nochmals darauf hin, dass die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte ab dem 1.1.2012 durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt wird.

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05. Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab Januar 2012

Ab 1. Januar 2012 gelten voraussichtlich folgende Werte in der Sozialversicherung:

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06. Auswirkungen eines Lohnsteuerklassenwechels auf eine Nettolohnvereinbarung

Treffen Arbeitsvertragsparteien eine Nettolohnvereinbarung, so bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich auch dann zur Zahlung des vereinbarten Nettolohns verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer die Steuerklasse wechselt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden

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07. Überprüfung der Miethöhe zum 01.01.2012 bei verbilligter Vermietung

Bei verbilligter Vermietung von Wohnungen sowohl an Angehörige als auch an fremde Dritte beträgt die Grenze 66 % der ortsüblichen Marktmiete. Deshalb ist Folgendes zu beachten:

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08. Vorgaben zu Schöheitsreparaturen beschränken den persönlichen Bereich des Mieters und sind unzulässig

Die Rechtsprechung ist voller Entscheidungen über Klauseln in Mieterverträgen. Das Landgericht Freiburg hatte darüber zu befinden, ob die Vorgabe wirksam sei, dass ein Mieter nur nach Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart bei Schönheitsreparaturen erheblich abweichen darf.

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09. Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen an einem Imbissstand mit nur behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen unterliegt dem ermäßigtenn Umsatzsteuersatz

Der Bundesfinanzhof hat in einer weiteren Entscheidung bestätigt, dass die Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen an Imbissständen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer lediglich behelfsmäßige Verzehrvorrichtungen zur Verfügung stellt.

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10. Sonderbedingungen für das Online-Banking

Folgende Sonderbedingungen sind für das Online-Banking zu beachten...

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11. Umsatzsteuerfreie innergemischaftliche Lieferung setzt ordnungsgemäßen Belegnachweis voraus

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist regelmäßig nur umsatzsteuerfrei, wenn ihre Voraussetzungen durch ordnungsgemäße Belege nachgewiesen werden. Dies setzt u. a. voraus, dass in der Rechnung auf die Steuerfreiheit der Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung hingewiesen wird.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.

Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2