Sehr geehrte Damen und Herren,
Europa und insbesondere einige volkswirtschaftliche Wackelkandidaten halten die Politik und die Medien in Atem. Liest man zwischen den Zeilen, erkennt man das bekannte Muster: Wenn wir nicht retten, gehen einige Banken pleite und dann würde es erst recht zu einer wirtschaftlichen Katastrophe kommen. Selbst Banker geben in Interviews zu, dass sie das Risiko für groß halten, dass es trotz Rettungsaktionen zu weiteren Verwerfungen kommen kann.
Als Unternehmer ist es also in diesen Zeiten besonders wichtig, sich nicht völlig vom Kapitalmarkt abhängig zu machen und ausreichend Liquiditätspielräume vorzuhalten. Das in unserem Hause dafür entwickelte Frühwarnsystem erhöht gerade in solchen Zeiten die Sicherheit für Ihr Unternehmen und damit auch für Sie und Ihre Familie in besonderem Maße.
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie im nachfolgenden Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
| Steuerart | Fälligkeit | ||
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidarittszuschlag | 10.10.20111 | 10.11.20112 | |
| Umsatzsteuer | 10.10.20113 | 10.11.20114 | |
| Umsatzsteuer | Überweisung5 | 13.10.2011 | 14.11.2011 |
| Scheck6 | 06.10.2011 | 07.11.2011 | |
| Gewerbesteuer | entfällt | 15.11.2011 | |
| Grundsteuer | entfält | 15.11.2011 | |
| Gewerbesteuer / Grundsteuer | Überweisung5 | entfällt | 18.11.2011 |
| Scheck6 | entfällt | 11.11.2011 | |
| Kapitalertragsteuer, Solidarittszuschlag | Seit dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidarittszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschttung an den Anteilseigner an das zustndige Finanzamt abzufhren. | ||
- Für den abgelaufenen Monat; bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
- Für den abgelaufenen Monat.
3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern
(ohne Dauerfristverlängerung) für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit
Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
5Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem
Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächsteWerktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu
drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die
Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
6 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim
Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
7Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag
des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das
Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise.
Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.10./24.11.2011) an die jeweilige
Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohnund
Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt
insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
01. Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft – Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011
Bei den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft folgt
die Finanzverwaltung dem Bundesfinanzhof. Dieser hatte entschieden, dass eine Organschaft nur zu bejahen ist,
wenn der Organträger (Kapital- oder Personengesellschaft) selbst - unmittelbar oder mittelbar - an der
Organgesellschaft beteiligt ist.
02. Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft
Eigentümer können an Senioren umsatzsteuerfrei vermieten und sie auch umsatzsteuerfrei ambulant versorgen lassen. Vermietungs- und Pflegeleistungen sind aus unterschiedlichen Gründen von der Umsatzsteuer befreit. Vermietungs- und Pflegeleistungen sind aus unterschiedlichen Gründen von der Umsatzsteuer befreit. Die Tatbestände greifen nur, wenn beide Leistungen nicht zusammenhängen.
03.
Vergütung für Praktikum kann kindergeldschädlich sein
Die Vergütung für ein Praktikum während des Studiums gehört zu den kindergeldschädlichen Einnahmen.
04. Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland
Kindergeld bekommt nur, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch das Kind muss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder der EU haben und im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben.
05. Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte
Aufwendungen für den Besuch einer Schule eines hochbegabten Kindes können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.
06.
Angemessenheit einer Geschäftsführungsvergütung bei mehreren Geschäftsführern
Sind für ein Unternehmen mehrere Personen geschäftsführend tätig, ist - ausgehend von der insgesamt
gezahlten Geschäftsführungsvergütung - die Angemessenheit der Vergütungen für den einzelnen
Geschäftsführer zu überprüfen.Es reicht nicht aus, die Angemessenheit einer einzelnen Vergütung aus einer Gehaltsstrukturuntersuchung
abzuleiten und den so gefundenen Betrag mit der Anzahl der vorhandenen Geschäftsführer zu multiplizieren.
07. Wirksamkeit einer auf Altersteilzeit gerichteten Änderungskündigung bei Wegfall von Aufgaben
Sind die Aufgaben eines Beschäftigten aufgrund organisatorischer Maßnahmen seines Arbeitgebers überwiegend
entfallen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Wege der
Änderungskündigung kündigt und dem Arbeitnehmer zugleich anbietet, das Arbeitsverhältnis anschließend bis
zum Renteneintritt des Arbeitnehmers mit anderen Aufgaben als Altersteilzeit im Blockmodell fortzusetzen.
08. Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn wert- und ertraglose Anteile zu
einem symbolischen Kaufpreis von 1 € veräußert werden.
Ergeben sich z. B. im Insolvenzfall Veräußerungsverluste, gilt das Halbabzugsverbot nicht, wenn die Anteile
bisher ertragslos waren.
09. Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall
Auch ein nur geringfügiger Veräußerungspreis beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung führt dazu, dass im
Verlustfall das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Gesellschaft
ausschließlich Verluste erzielt hat und der Veräußerungserlös im Verhältnis zu diesen Verlusten nur geringfügig
ist. Nur wenn es sich bei den Einnahmen lediglich um einen symbolischen Kaufpreis handelt, scheidet die
Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bzw. des Halbabzugsverbots aus.
10. Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium nach Schulabschluss können in voller Höhe
abziehbar sein
Der Bundesfinanzhof lässt die Aufwendungen für die berufliche Erstausbildung und für ein Erststudium nach Schulabschluss zum Werbungskostenabzug zu, wenn die Ausbildung bzw. das Studium der späteren Erwerbstätigkeit dient und die Aufwendungen von den Betroffenen (also z. B. nicht von den Eltern) selbst bezahlt werden.
11. Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlungen
Rentennachzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Jahre vor 2005 können nicht mit dem Ertragsanteil, sondern müssen mit dem sogenannten Besteuerungsanteil angesetzt werden.
12. Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts können sofort abziehbare Werbungskosten sein
Löst der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende Erbbaurrecht ab, um die Beschrängkung seines Eigentums zu beseitigen, liegt grundsätzlich ein Anschaffungsvorgang vor. Der Ablösebetrag kann nur im Rahmen von Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.
13. Mietkaution ist auch nach mehreren Eigentumswechseln sicher
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs haftet ein Vermieter seinem Mieter selbst dann für eine Kaution, wenn er die Mietsicherheit persönlich nie erhalten hat. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch für den Fall, dass das vermietete Objekt vorher schon mehrfach verkauft und die Mietkaution hierbei nicht weitergegeben wurde.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

