Ausgabe 10/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

Europa und insbesondere einige volkswirtschaftliche Wackelkandidaten halten die Politik und die Medien in Atem. Liest man zwischen den Zeilen, erkennt man das bekannte Muster: Wenn wir nicht retten, gehen einige Banken pleite und dann würde es erst recht zu einer wirtschaftlichen Katastrophe kommen. Selbst Banker geben in Interviews zu, dass sie das Risiko für groß halten, dass es trotz Rettungsaktionen zu weiteren Verwerfungen kommen kann.

Als Unternehmer ist es also in diesen Zeiten besonders wichtig, sich nicht völlig vom Kapitalmarkt abhängig zu machen und ausreichend Liquiditätspielräume vorzuhalten. Das in unserem Hause dafür entwickelte Frühwarnsystem erhöht gerade in solchen Zeiten die Sicherheit für Ihr Unternehmen und damit auch für Sie und Ihre Familie in besonderem Maße.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie im nachfolgenden Newsletter.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Steuerart Fälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidarittszuschlag 10.10.20111 10.11.20112
Umsatzsteuer 10.10.20113 10.11.20114
Umsatzsteuer Überweisung5 13.10.2011 14.11.2011
Scheck6 06.10.2011 07.11.2011
Gewerbesteuer entfällt 15.11.2011
Grundsteuer entfält 15.11.2011
Gewerbesteuer / Grundsteuer Überweisung5 entfällt 18.11.2011
Scheck6 entfällt 11.11.2011
   
Kapitalertragsteuer, Solidarittszuschlag Seit dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidarittszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschttung an den Anteilseigner an das zustndige Finanzamt abzufhren.
  1. Für den abgelaufenen Monat; bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
  2. Für den abgelaufenen Monat.
    3 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern
    (ohne Dauerfristverlängerung) für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
    4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat; bei Vierteljahreszahlern mit
    Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
    5Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem
    Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
    Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächsteWerktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu
    drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die
    Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
    6 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim
    Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
    7Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag
    des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das
    Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise.
    Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.10./24.11.2011) an die jeweilige
    Einzugsstelle übermittelt werden. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohnund
    Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt
    insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

01. Neue Regeln zur umsatzsteuerlichen Organschaft – Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2011

Bei den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft folgt die Finanzverwaltung dem Bundesfinanzhof. Dieser hatte entschieden, dass eine Organschaft nur zu bejahen ist, wenn der Organträger (Kapital- oder Personengesellschaft) selbst - unmittelbar oder mittelbar - an der Organgesellschaft beteiligt ist.

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02. Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft

Eigentümer können an Senioren umsatzsteuerfrei vermieten und sie auch umsatzsteuerfrei ambulant versorgen lassen. Vermietungs- und Pflegeleistungen sind aus unterschiedlichen Gründen von der Umsatzsteuer befreit. Vermietungs- und Pflegeleistungen sind aus unterschiedlichen Gründen von der Umsatzsteuer befreit. Die Tatbestände greifen nur, wenn beide Leistungen nicht zusammenhängen.

 

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03. Vergütung für Praktikum kann kindergeldschädlich sein

Die Vergütung für ein Praktikum während des Studiums gehört zu den kindergeldschädlichen Einnahmen.

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04. Wohnsitz bei Geburt des Kindes im Ausland

Kindergeld bekommt nur, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch das Kind muss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder der EU haben und im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben.

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05. Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte

Aufwendungen für den Besuch einer Schule eines hochbegabten Kindes können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist.

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06. Angemessenheit einer Geschäftsführungsvergütung bei mehreren Geschäftsführern

Sind für ein Unternehmen mehrere Personen geschäftsführend tätig, ist - ausgehend von der insgesamt gezahlten Geschäftsführungsvergütung - die Angemessenheit der Vergütungen für den einzelnen
Geschäftsführer zu überprüfen.Es reicht nicht aus, die Angemessenheit einer einzelnen Vergütung aus einer Gehaltsstrukturuntersuchung
abzuleiten und den so gefundenen Betrag mit der Anzahl der vorhandenen Geschäftsführer zu multiplizieren.

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07. Wirksamkeit einer auf Altersteilzeit gerichteten Änderungskündigung bei Wegfall von Aufgaben

Sind die Aufgaben eines Beschäftigten aufgrund organisatorischer Maßnahmen seines Arbeitgebers überwiegend entfallen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Wege der
Änderungskündigung kündigt und dem Arbeitnehmer zugleich anbietet, das Arbeitsverhältnis anschließend bis zum Renteneintritt des Arbeitnehmers mit anderen Aufgaben als Altersteilzeit im Blockmodell fortzusetzen.

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08. Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei lediglich symbolischem Kaufpreis

Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn wert- und ertraglose Anteile zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 € veräußert werden. Ergeben sich z. B. im Insolvenzfall Veräußerungsverluste, gilt das Halbabzugsverbot nicht, wenn die Anteile
bisher ertragslos waren.

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09. Anwendung des Halbabzugsverbots im Verlustfall

Auch ein nur geringfügiger Veräußerungspreis beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung führt dazu, dass im Verlustfall das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Gesellschaft ausschließlich Verluste erzielt hat und der Veräußerungserlös im Verhältnis zu diesen Verlusten nur geringfügig
ist. Nur wenn es sich bei den Einnahmen lediglich um einen symbolischen Kaufpreis handelt, scheidet die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bzw. des Halbabzugsverbots aus.

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10. Kosten für berufliche Erstausbildung und Erststudium nach Schulabschluss können in voller Höhe abziehbar sein

Der Bundesfinanzhof lässt die Aufwendungen für die berufliche Erstausbildung und für ein Erststudium nach Schulabschluss zum Werbungskostenabzug zu, wenn die Ausbildung bzw. das Studium der späteren Erwerbstätigkeit dient und die Aufwendungen von den Betroffenen (also z. B. nicht von den Eltern) selbst bezahlt werden.

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11. Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlungen

Rentennachzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Jahre vor 2005 können nicht mit dem Ertragsanteil, sondern müssen mit dem sogenannten Besteuerungsanteil angesetzt werden.

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12. Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts können sofort abziehbare Werbungskosten sein

Löst der Eigentümer eines Grundstücks das daran bestehende Erbbaurrecht ab, um die Beschrängkung seines Eigentums zu beseitigen, liegt grundsätzlich ein Anschaffungsvorgang vor. Der Ablösebetrag kann nur im Rahmen von Abschreibungen steuerlich geltend gemacht werden.

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13. Mietkaution ist auch nach mehreren Eigentumswechseln sicher

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs haftet ein Vermieter seinem Mieter selbst dann für eine Kaution, wenn er die Mietsicherheit persönlich nie erhalten hat. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch für den Fall, dass das vermietete Objekt vorher schon mehrfach verkauft und die Mietkaution hierbei nicht weitergegeben wurde.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.

Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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