Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn sich Nachrichten widersprechen und Experten sich überhaupt nicht einig sind, dann ist Aktionismus fehl am Platz. Vielmehr sind kühle Gedanken und verbunden damit notwendig einige Fagen zu stellen:
- Wer steht hinter welcher Information - wer hat sie lanciert?
- Welche Ziele verfolgt der "Herausgeber"?
- Was wird nicht gesagt (eventuell verschwiegen) bzw. was weiß man einfach nicht?
- Was sagen die Medien aus den Ländern dazu, die nicht direkt von der jeweiligen Nachricht betroffen sind?
Auf manche der Fragen wird man sicher keine allumfassende Antwort bekommen könnnen. Es reicht jedoch schon aus, sich diese Fragen zu stellen um eine gewisse Distanz zu den Nachrichten zu bekommen.
Im nachfolgendem Newsletter befassen wir uns dieses Mal mit einem Thema, dass Sie als Unternehmer im regionalen Raum berührt: Der IHK Mitgliedschaft.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
| Steuerart | Fälligkeit | ||
|---|---|---|---|
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 12.9.2011 | 10.10.2011 | |
| Umsatzsteuer | 12.9.2011 | 10.10.2011 | |
| Umsatzsteuer | Überweisung | 12.9.2011 | 10.10.2011 |
| Scheck | 12.9.2011 | 10.10.2011 | |
| Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag | Seit dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. | ||
01. IHK-Mitgliedschaft
Spezial Informationen für Ihre IHK Mitgliedschaft.
Zur Begründung der Pflichtmitgliedschaft muss der Gewerbetreibende eine Betriebsstätte im Kammerbezirk der IHK unterhalten. Maßgeblich für die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK ist die Einstufung der Finanzämter zur Gewerbesteuerpflicht.
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Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

