Sehr geehrte[anrede-herr]
Transparenz - nicht erst seit lukrativen Panzergeschäften mit dem Ausland ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Dem gegenüber sind Vertraulichkeit für viele Geschäftsbeziehungen unabdingbar. In diesem Spannungsfeld stehen alle Unternehmer und in manchen Geschäftsfeldern sogar besonders intensiv.
Vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen, die gleichzeitig transparent sind bzw. jederzeit transparent gemacht werden können, werden sicher für viele eine besondere Herausforderung sein. Es wird spannend bleiben zu beobachten, wie sich die gesellschaftlichen Ansprüche an Geschäftsbeziehungen und ganz besonders an Geschäftsbeziehungen mit politischem Hinergrund entwickeln werden.
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie im nachfolgenden Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
01. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Im Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vor
02. Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Es liegt zurzeit ein Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention vor. Es wurden im deutschen Rechtssystem Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt, die nach ausführlicher Prüfung und Diskussion in der Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf beseitigt werden sollen.
03.
Riester-Rente: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden
Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2011 im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.
04. Nichtauszahlung vereinbartes Weihnachtsgeld beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Beim Bundesfinanzhof (BFH) war über folgenden Fall zu entscheiden:
Ehemann und Ehefrau sind zu je 50 % an der A-GmbH beteiligt. Stimmrechtsverhältnisse ebenfalls 50 : 50.
Es stellte sich die Frage, ob die nicht geforderten Weihnachtsgelder beim Geschäftsführer als zugeflossen gelten?
05. Steuerliche Einteilung für Kunden-Präsente
Wenn Unternehmen ihren Kunden Geschenke überreichen, stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung. Steuerlich ist beim Schenker nach aktuellem Recht folgende Einteilung möglich:
06.
Kosten für einen Sprachkurs im Ausland
Ein Steuerpflichtiger war als Zugführeroffizier bei der Bundeswehr tätig und nahm an einem Englischsprachkurs in Südafrika teil. Ist die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen, dann sind die damit verbundenen Reisekosten als Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar. Wenn aber die Reise auch privat mit veranlasst ist, kommt nach der neueren Rechtsprechung des BFH eine Aufteilung der Kosten und der Abzug des beruflich veranlassten Teils der Reisekosten in Betracht. Dabei ist die Aufteilung der Aufwendungen prinzipiell nach dem Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile vorzunehmen.
07. Streitfall: Werbungskostenabzug trotz Abgeltungsteuer?
Soweit auf die Einnahmen aus Kapitalvermögen die Abgeltungsteuer von 25 % Anwendung findet, greift das Werbungskostenabzugsverbot. Dies bedeutet, dass die bloßen Einnahmen und nicht die Einkünfte besteuert werden. Dies kann bei z.B. fremdfinanzierten Anleihen zu einer Überbesteuerung führen, so dass der komplette Ertrag und mehr durch die Steuerbelastung aufgezehrt wird.
08. Behandlung der Stückzinsen bei Veräußerung von Anleihen
Durch eine Änderung des Einkommensteuergesetz wurde mit dem Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend ab 1.1.2009 gesetzlich klargestellt, dass die Steuerpflicht von Stückzinsen auch für Altbestände (= vereinnahmte Stückzinsen bei Wertpapieren, die vor 2009 angeschafft worden sind) gilt.
09. Selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung
In einem beim Bundesfinanzhof liegenden Verfahren war folgender Fall zu klären: Der pflegebedürftige (Pflegestufe III) Steuerbürger lebte in einem Pflegeheim. Die entstandenen Aufwendungen wurden ihm nur teilweise durch die Beihilfe und die Pflegepflichtversicherung ersetzt. Aus seiner privaten Pflegezusatzversicherung erhielt er ein monatliches Pflegegeld. Nun war die Frage, ob das monatliche Pflegegeld bei der Ermittlung der außergewöhnlichen Belastung abzuziehen sei.
10. Ermittlung der Bemessungsgrundlage beim Elterngeld
Das Elterngeld wird für zwölf oder vierzehn volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.
Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Elterngelds dient das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielte monatliche Erwerbseinkommen. Bei der Ermittlung der maßgeblichen zwölf Kalendermonate bleiben die Zeiten des Bezugs von Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld unberücksichtigt.
11. Unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass in Rechnungen unberechtigt Umsatzsteuer ausgewiesen wird. So z.B. von Privatpersonen oder auch bei steuerfreien Lieferungen. In einem Verfahren beim BFH war zu klären, ob der Rechnungsaussteller die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer auch dann schuldet, wenn nicht alle Rechnungsangaben im Sinne des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind.
12. Neue Pfändungsfreigrenzen
Zum 1. Juli 2011 wurden die Freigrenzen für Pfändungen angepasst. Die Pfändungsfreigrenzen sind durchschnittlich um 4,4 Prozent gestiegen. Die monatliche Pfändungsfreigrenze liegt ab 1. Juli 2011 für eine Person bei 1.028,89 Euro im Monat (bisher 985,15 Euro). Die Arbeitgeber müssen die ab 1. Juli 2011 gültigen Werte beachten, da sie als Drittschuldner dafür verantwortlich sind, dass eine Einkommenspfändung richtig und ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

