Ausgabe 6/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

Europa und insbesondere einige volkswirtschaftliche Wackelkandidaten halten die Politik und die Medien in Atem. Liest man zwischen den Zeilen, erkennt man das bekannte Muster: Wenn wir nicht retten, gehen einige Banken pleite und dann würde es erst recht zu einer wirtschaftlichen Katastrophe kommen. Selbst Banker geben in Interviews zu, dass sie das Risiko für groß halten, dass es trotz Rettungsaktionen zu weiteren Verwerfungen kommen kann.

Als Unternehmer ist es also in diesen Zeiten besonders wichtig, sich nicht völlig vom Kapitalmarkt abhängig zu machen und ausreichend Liquiditätspielräume vorzuhalten. Das in unserem Hause dafür entwickelte Frühwarnsystem erhöht gerade in solchen Zeiten die Sicherheit für Ihr Unternehmen und damit auch für Sie und Ihre Familie in besonderem Maße.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie im nachfolgenden Newsletter.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 11.7.2011 = 11.7.2011
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 11.7.2011 = 11.7.2011
(UStVA, LStAnm)

bei Scheckzahlung
für den Termin 11.7.2011 = 8.7.2011
(UStVA, LStAnm)

 

 

 

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 11.7.2011 = 14.7.2011
(UStVA, LStAnm)

 

 

Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
04/10 + 1,0%

09/10 + 1,3%

12/10 + 1,7%

04/11 + 2,4%




01. Gelegentliche Fahrten mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte werden geringer besteuert

Der Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens. Dieser Auffassung des Bundesfinanzhofs folgte die Finanzverwaltung zunächst nicht. Da der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung im letzten Jahr jedoch bestätigte, lenkte die Verwaltung nunmehr ein. Die Hintergründe und Kernaussagen des Schreibens des Bundesfinanzministeriums werden nachfolgend erläutert.

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02. Gewinnabführungsvertrag: Mindestlaufzeit von fünf Zeitjahren

Verpflichtet sich eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen, ist das Einkommen der Organgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen dem Organträger zuzurechnen. Eine der Voraussetzungen ist, dass der Gewinnabführungsvertrag eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren hat.

 

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03. Nach der Veräußerung einer Immobilie gezahlte Schuldzinsen nicht abzugsfähig

In 2010 hat der Bundesfinanzhof Folgendes entschieden: Schuldzinsen, die nach der Veräußerung einer wesentlichen Kapitalbeteiligung anfallen, sind als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapital-vermögen abzugsfähig, wenn der Verkaufserlös nicht zur Tilgung des bei Anschaffung der Beteiligung aufgenommenen Darlehens ausreicht.

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04. Vorsteuerabzug: Vereinfachungen für elektronische Rechnungen ab 1.7.2011 geplant

Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen die hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden. Die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz sollen auf Rechnungen für Umsätze, die nach dem 30.6.2011 ausgeführt werden, angewandt werden. Bei den nachfolgenden Ausführungen ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, sodass etwaige Anpassungen möglich sind.

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05. Verschärfte Regeln bei der Selbstanzeige sind in Kraft!

Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist am 3.5.2011 in Kraft getreten. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Neuregelung der Selbstanzeige, deren missbräuchliche Handhabung verhindert werden soll. Im Fokus stehen insbesondere folgende Punkte:

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06. Verpflegungspauschale: Bei Fahrtätigkeit gilt keine Drei-Monats-Frist

Der Bundesfinanzhof kam unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zu dem Ergebnis, dass die Drei- Monats-Frist bei einer Fahrtätigkeit nicht gilt. Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Auswärtstätigkeit sind nur bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte auf die ersten drei Monate beschränkt. Bei der Tätigkeit auf einem Schiff oder einem Fahrzeug liegt jedoch keine Tätigkeitsstätte in diesem Sinne vor.

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07. Außergewöhnliche Belastungen: Behinderungsbedingte Umbaukosten absetzbar

Der Bundesfinanzhof hält daran fest, dass Aufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein können. Ein durch die Aufwendungen erlangter Gegenwert tritt in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund.

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08. Fälligkeit einer Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Anspruch auf eine Tantieme wird beim beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer grundsätzlich mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Somit ist der Zufluss grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt gegeben.

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09. Erststudium im Anschluss an das Abitur: Aufwendungen sind keine Werbungskosten

Die von der Verwaltung übernommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium nach einer bgeschlossenen Berufsausbildung als Werbungskosten abzugsfähig sind, lässt sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht auf das nach dem Abitur aufgenommene Erststudium übertragen. Diese Kosten werden somit nur beschränkt als Sonderausgaben berücksichtigt.

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10. Bemessungsgrundlage beim Forderungsverkauf kann geschätzt werden

Der Bundesfinanzhof hat jüngst entschieden, dass sich die Bemessungsgrundlage für die ausgeführte Leistung aufgrund einer Abtretung der zugrunde liegenden Forderung gegen einen unter dem Nennwert liegenden Kaufpreis nicht ändert. Das Entgelt bestimmt sich vielmehr nach der Zahlung der Kunden an den Forderungserwerber, sodass erst eine Nicht- oder Minderzahlung des Leistungsempfängers an das Inkassounternehmen zu einer Entgeltminderung führen kann.

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