Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gesellschaften dieser Welt sind in Bewegung, das drückt sich nicht nur in den wachsenden Flüchtlingsströmen, sondern auch in den gesellschaftlichen Umbrüchen in vielen Ländern aus.
Die Reaktionen auf diese Veränderungen mögen oft von politischem Kalkül getragen sein, auf jeden Fall wird daran überdeutlich - wir durchleben gerade eine Phase intensiver Veränderungen.
In solchen Zeiten empfinden viele Menschen diffuse Ängste und deshalb sind konservative Strömungen dann von besonderer Attraktivität.
Vielleicht können wir jedoch auch erkennen, dass die Veränderungen in fernen Ländern eine notwendige Entwicklung sind, wollen wir einer globalen Gesellschaft näher kommen, in der Freiheit einen hohen Wert darstellt.
Dass wir auch in Deutschland nicht vor Veränderungen, auch manchen unbequemen, verschont bleiben werden, dafür gibt es deutliche Anzeichen. Wenn wir uns auf Werte besinnen, die der Grundregel folgen: Möglichst viele Vorteile für möglichst viele Menschen - sind wir bestimmt schon gut gerüstet auf diesem Weg.
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in dem nachfolgenden Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.6.2011 = 10.6.2011
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.6.2011 = 10.6.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2011 = 10.6.2011
(EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.6.2011 = 7.6.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2011 = 7.6.2011
(EStVz, KStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.6.2011 = 14.6.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2011 = 14.6.2011
(EStVz, KStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
03/10 + 1,1%
08/10 + 1,0%
11/10 + 1,5%
03/11 + 2,1%
01. Speisenabgaben am Imbissstand und im Kino
sind grundsätzlich mit 7 % zu besteuern
Der Europäische Gerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr in der Regel dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % unterliegt. Die Leistungen eines Partyservice beurteilt er hingegen anders.
02.Doppelte Haushaltsführung: „Umgekehrte
Heimfahrten“ aus privaten Gründen nicht absetzbar
Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Werbungskosten.
03.
Besuchsfahrten zu
Ehegatten in stationärer
Behandlung abziehbar?
Aufwendungen für Besuchsfahrten zu einem in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten können nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof verlangt nämlich, dass die Besuche unmittelbar der Heilung oder Linderung der Krankheit dienen. Dies muss der behandelnde Arzt durch ein Attest bescheinigen.
04. Abgeltungsteuer:
Neue Verfahren gegen
die Einschränkung des
Werbungskostenabzugs
Bei den Finanzgerichten Münster und Baden-Württemberg sind Verfahren anhängig, in denen Steuerzahler gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs seit der Einführung der Abgeltungsteuer vorgehen.
05. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der
Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan
Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan hat das Bundesfinanzministerium Verwaltungsregelungen zusammengefasst, die für Zuwendungen gelten, die vom 11.3.2011 bis zum 31.12.2011 getätigt werden. Besonders relevante Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
06.
Elektronische Bilanz: Testphase gestaltet sich
schwieriger als erwartet
Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinnund Verlustrechnung wurde bekanntlich um ein Jahr verschoben und gilt erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.
07. Rückzahlung einer
Gewinnausschüttung
ist keine negative
Kapitaleinnahme
Eine freiwillig an die GmbH zurückgezahlte Gewinnausschüttung mindert nicht die Steuerlast des Gesellschafters. Einnahmen liegen nämlich auch dann vor, wenn der Empfänger über den Wert nur vorübergehend wirtschaftlich verfügen kann. Ein endgültiger Verbleib wird nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht vorausgesetzt.
08. Steuerliche Behandlung der Frühstücksgestellung
während einer Auswärtstätigkeit
Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat zur steuerlichen Behandlung der Frühstücksgestellung während einer Auswärtstätigkeit (z.B. im Rahmen einer Dienstreise) Stellung genommen und dabei insbesondere die umsatzsteuerlichen Konsequenzen dargestellt.
09. Zurechnung von
Kinderbetreuungskosten
bei nicht
verheirateten Eltern
Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Wenn von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abschließt und das Entgelt von seinem Konto zahlt, dann kann dieses weder vollständig noch anteilig dem anderen Elternteil zugerechnet werden.
10. Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Kosten der Müllabfuhr sind nicht begünstigt
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Müllabfuhr keine haushaltsnahe
Dienstleistung erbringt, sodass die Gebühren eines öffentlichen Versorgungsträgers
nicht zu 20 % (Höchstbetrag von 4.000 EUR) absetzbar sind.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass
die eigentliche Leistung der Müllabfuhr
in der Verarbeitung und Lagerung des
Mülls liegt und die Entsorgungsleistung
eben nicht im Haushalt erbracht wird.
Hinweis: Die Revision wurde wegen
grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
zugelassen.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

