Ausgabe 5/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gesellschaften dieser Welt sind in Bewegung, das drückt sich nicht nur in den wachsenden Flüchtlingsströmen, sondern auch in den gesellschaftlichen Umbrüchen in vielen Ländern aus.

Die Reaktionen auf diese Veränderungen mögen oft von politischem Kalkül getragen sein, auf jeden Fall wird daran überdeutlich - wir durchleben gerade eine Phase intensiver Veränderungen.

In solchen Zeiten empfinden viele Menschen diffuse Ängste und deshalb sind konservative Strömungen dann von besonderer Attraktivität.

Vielleicht können wir jedoch auch erkennen, dass die Veränderungen in fernen Ländern eine notwendige Entwicklung sind, wollen wir einer globalen Gesellschaft näher kommen, in der Freiheit einen hohen Wert darstellt.

Dass wir auch in Deutschland nicht vor Veränderungen, auch manchen unbequemen, verschont bleiben werden, dafür gibt es deutliche Anzeichen. Wenn wir uns auf Werte besinnen, die der Grundregel folgen: Möglichst viele Vorteile für möglichst viele Menschen - sind wir bestimmt schon gut gerüstet auf diesem Weg.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in dem nachfolgenden Newsletter.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.6.2011 = 10.6.2011
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.6.2011 = 10.6.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2011 = 10.6.2011
(EStVz, KStVz)

bei Scheckzahlung
für den Termin 10.6.2011 = 7.6.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2011 = 7.6.2011
(EStVz, KStVz)

 

 

 

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.6.2011 = 14.6.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2011 = 14.6.2011
(EStVz, KStVz)

 

 

 

Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
03/10 + 1,1%

08/10 + 1,0%

11/10 + 1,5%

03/11 + 2,1%




01. Speisenabgaben am Imbissstand und im Kino sind grundsätzlich mit 7 % zu besteuern

Der Europäische Gerichtshof hat aktuell entschieden, dass die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr in der Regel dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % unterliegt. Die Leistungen eines Partyservice beurteilt er hingegen anders.

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02.Doppelte Haushaltsführung: „Umgekehrte Heimfahrten“ aus privaten Gründen nicht absetzbar

Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Werbungskosten.

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03. Besuchsfahrten zu Ehegatten in stationärer Behandlung abziehbar?

Aufwendungen für Besuchsfahrten zu einem in einem Krankenhaus liegenden Ehegatten können nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof verlangt nämlich, dass die Besuche unmittelbar der Heilung oder Linderung der Krankheit dienen. Dies muss der behandelnde Arzt durch ein Attest bescheinigen.

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04. Abgeltungsteuer: Neue Verfahren gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs

Bei den Finanzgerichten Münster und Baden-Württemberg sind Verfahren anhängig, in denen Steuerzahler gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs seit der Einführung der Abgeltungsteuer vorgehen.

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05. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan

Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan hat das Bundesfinanzministerium Verwaltungsregelungen zusammengefasst, die für Zuwendungen gelten, die vom 11.3.2011 bis zum 31.12.2011 getätigt werden. Besonders relevante Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

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06. Elektronische Bilanz: Testphase gestaltet sich schwieriger als erwartet

Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinnund Verlustrechnung wurde bekanntlich um ein Jahr verschoben und gilt erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.

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07. Rückzahlung einer Gewinnausschüttung ist keine negative Kapitaleinnahme

Eine freiwillig an die GmbH zurückgezahlte Gewinnausschüttung mindert nicht die Steuerlast des Gesellschafters. Einnahmen liegen nämlich auch dann vor, wenn der Empfänger über den Wert nur vorübergehend wirtschaftlich verfügen kann. Ein endgültiger Verbleib wird nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht vorausgesetzt.

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08. Steuerliche Behandlung der Frühstücksgestellung während einer Auswärtstätigkeit

Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat zur steuerlichen Behandlung der Frühstücksgestellung während einer Auswärtstätigkeit (z.B. im Rahmen einer Dienstreise) Stellung genommen und dabei insbesondere die umsatzsteuerlichen Konsequenzen dargestellt.

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09. Zurechnung von Kinderbetreuungskosten bei nicht verheirateten Eltern

Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat. Wenn von den zusammen lebenden, nicht miteinander verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abschließt und das Entgelt von seinem Konto zahlt, dann kann dieses weder vollständig noch anteilig dem anderen Elternteil zugerechnet werden.

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10. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten der Müllabfuhr sind nicht begünstigt

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Müllabfuhr keine haushaltsnahe Dienstleistung erbringt, sodass die Gebühren eines öffentlichen Versorgungsträgers nicht zu 20 % (Höchstbetrag von 4.000 EUR) absetzbar sind. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die eigentliche Leistung der Müllabfuhr in der Verarbeitung und Lagerung des
Mülls liegt und die Entsorgungsleistung eben nicht im Haushalt erbracht wird. Hinweis: Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.

Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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