Ausgabe 4/2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Wähler sind wir für Politiker zwar leicht „berechenbar“, allerdings nur so lange, bis wir von den Auswirkungen politischen Handelns hautnah betroffen sind, oder uns dieses zumindest vorstellen können.

  • Wenn wir die Chance in dieser Situation erkennen können, dass unmittelbarer Wählerwille nicht ignoriert werden kann,
  • wenn das Bewusstsein der Wähler wächst, dass er eben doch in diesem unseren Lande etwas bewegen kann,

dann haben wir die Chance, dass wir eine andere Politikkultur bekommen werden.

Dass im Moment die politischen Kräfte ihren Kurs über Nacht verändern und zu Kehrtwendungen bereit sind, ist sicher politisches Kalkül, es zeigt aber auch, welchen Hebel wir Wähler letztendlich doch haben können.

Uns allen wünsche ich, dass wir unserer Verantwortung für den Umgang mit unserer Welt und unseren Mitmenschen bewusst werden - und in dieser Verantwortung auch unser Recht auf Mitgestaltung wahrnehmen.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in dem nachfolgenden Newsletter.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

 

 

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.5.2011 = 10.5.2011
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.5.2011 = 10.5.2011
(UStVA, LStAnm)

für den Termin 16.5.2011 = 16.5.2011
(GewStVz, GrundStVz)

bei Scheckzahlung
für den Termin 10.5.2011 = 7.5.2011
(UStVA, LStAnm)

für den Termin 16.5.2011 = 13.5.2011
(GewStVz, GrundStVz)

 

 

 

Zahlungs-Schonfrist

für den Termin 10.5.2011 = 13.5.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 16.5.2011 = 19.5.2011
(GewStVz, GrundStVz)

 

 

 

Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
02/10 + 0,6%

07/10 + 1,2%

10/10 + 1,3%

02/11 + 2,1%




01. Tankkarten, Benzin- und Geschenkgutscheine: Freigrenze von 44 EUR in der Regel anwendbar

Die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachzuwendung spielt lohnsteuerlich eine große Rolle. So kommt z.B. die 44-EUR-Freigrenze nur dann zur Anwendung, wenn der Beschäftigte eine Sachzuwendung – nicht aber Barlohn – vom Arbeitgeber erhält. In gleich fünf Urteilen beschäftigte sich der Bundesfinanzhof aktuell mit der Behandlung von Tankkarten, Benzin- und Geschenkgutscheinen. Dabei erteilte er der Auffassung der Finanzverwaltung, die den Begriff Sachzuwendung bislang äußerst restriktiv ausgelegt hat, eine klare Absage.

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02. Schulgeld: Sonderausgabenabzug ist unabhängig vom Vertragspartner

Nach geänderter Verwaltungsauffassung können Eltern Schulgeldzahlungen auch dann als Sonderausgaben geltend machen, wenn ihr Kind Vertragspartner der Schule ist und nicht sie. Das hat die Oberfinanzdirektion Münster in einem bundesweit abgestimmten Erlass klargestellt. Danach ist für den Sonderausgabenabzug entscheidend, wer den wirtschaftlichen Aufwand getragen hat – und nicht, wer Vertragspartner der Schule ist. Erhalten Eltern für ihr in Ausbildung befindliches Kind Kindergeld, ist davon auszugehen, dass sie den Aufwand tragen.

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03. Außergewöhnliche Belastungen: Aufwand für künstliche Befruchtung abziehbar


Im Urteilsfall war der Ehemann zeugungsunfähig, sodass sich die Eheleute entschlossen hatten, ihren Kinderwunsch durch eine künstliche Befruchtung mit Fremdsamen zu verwirklichen. Die Kosten für diese Behandlung von rund 21.000 EUR ließ das Finanzamt unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach eine heterologe Befruchtung keine Heilbehandlung sei, nicht als außer gewöhnliche Belastung zu.

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04. Unregelmäßigkeiten bei den Nebenkosten sind bei Verträgen mit Angehörigen nicht immer schädlich

Die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen setzt u.a. voraus, dass der Vertrag einem Fremdvergleich standhält. Treten „lediglich“ bei den Nebenkosten Unregelmäßigkeiten auf, führt dies nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen nicht automatisch dazu, dass der Mietvertrag steuerlich nicht anerkannt wird.

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05. Rege „Privatverkäufe“ über eBay können der Umsatzsteuer unterliegen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass „private“ Auktionen auf der Internet-Plattform eBay unter bestimmten Voraussetzungen der Umsatzsteuer unterliegen.

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06. Neues zum Investitionsabzugsbetrag

Das Finanzgericht München hat sich aktuell mit der Frage beschäftigt, ob bei einem noch zu eröffnenden Betrieb eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen notwendig ist, um den Investitionsabzugsbetrag geltend machen zu können.

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07. Abgeltungsteuer: Kein Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge

In die Berechnung des Altersentlastungsbetrags fließen Kapitalerträge nicht ein, sofern sie der Abgeltungsteuer unterliegen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf aktuell bestätigt. Bei Rentnern, die neben ihrer Rente ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, entfällt der Altersentlastungsbetrag vollständig.

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08. Werbungskosten durch Verzicht auf Darlehensforderung

Wenn ein geschäftsführender Kleingesellschafter „seiner“ GmbH ein Darlehen gewährt, später aber auf die Rückzahlung verzichtet, kann der Verzicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen, soweit die Darlehensforderung noch werthaltig ist.

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09. „Falsche“ Lohnsteuerbescheinigungen 2010:

Kein Nachteil für freiwillig gesetzlich Versicherte Die Lohnsteuerbescheinigung, die freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Jahr bekommen haben, kann unter Umständen falsch ausgefüllt sein. Konkret geht es um zwei Zeilen: Unter den Nummern 25 und 26 der Bescheinigung wird der Beitrag des Versicherten, den er an die Krankenkasse zahlt, notiert. Hier sollte der gesamte Betrag stehen – also inklusive der vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse.

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10. Außergewöhnliche Belastungen: Beerdigungskosten zählen in angemessener Höhe

Ausgaben für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, sofern sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können, unmittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängen und zwangsläufig sind. Mangels Zwangsläufigkeit scheiden beispielsweise Aufwendungen für Traueressen oder Trauerkleidung aus.

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11. Verspätete Zahlungen von Versorgungsleistungen

Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wird steuerlich anerkannt, wenn die Leistungen wie vereinbart erbracht werden.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.

Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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