Sehr geehrte[anrede-herr]
die Welt um uns herum verändert sich in einem Tempo, das wir vor einigen Jahren so noch nicht für möglich hielten - und dabei müssen wir oft erkennen, dass uns die Experten nur das gerade Gewesene gut erklären können - jedoch mit Prognosen auf die Zukunft bezogen nicht viel besser abschneiden als Herr und Frau Jedermann.
Diese Unsicherheit werden wir in größerem Maße zukünftig aushalten müssen. Können wir dabei auf ein eigenes Wertesystem vertrauen, sind wir zwar genauso wie alle anderen von den Veränderungen betroffen, jedoch nicht mehr so stark verunsichert. Wir sind uns dann bewusst, dass der Anteil des Unvorhersehbaren größer geworden ist und trotzdem "die Welt sich weiterdrehen wird". Uns erscheinen die Veränderungen vielleicht auch deshalb stärker als früher, weil die Informationsverbreitung heute noch intensiver abläuft als damals.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie eigene Entscheidungen in Ruhe treffen können.
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in dem nachfolgenden Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 11.4.2011 = 11.4.2011
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 11.4.2011 = 11.4.2011
(UStVA, LStAnm)
bei Scheckzahlung
für den Termin 11.4.2011 = 8.4.2011
(UStVA, LStAnm)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 11.4.2011 = 14.4.2011
(UStVA, LStAnm)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
01/10 + 0,8%
06/10 + 0,9%
09/10 + 1,3%
01/11 + 1,9%
01. Darlehen zwischen Angehörigen: Steuergestaltung ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument zur Einkommensverlagerung. Damit die Steuer-gestaltung gelingt, müssen jedoch zahlreiche Spielregeln eingehalten werden. Welche das sind, verdeutlicht das Bundesfinanzministerium in einem umfangreichen Schreiben.
02. Vorsicht bei Fragebögen anlässlich einer Betriebsprüfung
Seit geraumer Zeit verschickt die Finanzverwaltung vor Beginn einer Betriebsprüfung Fragebögen, die dem Prüfer zum Prüfungsbeginn vollständig ausgefüllt vorgelegt werden sollen. Dabei handelt es sich u.a. um Fragen zu Erlösstrukturen und Kostenkalkulationen, also um betriebswirtschaftliche Fragen, die dem Betriebsinhaber nicht immer vollständig bekannt sein dürften.
03.
Arbeitnehmer-
Pauschbetrag von
1.000 EUR soll bereits
für 2011 gelten
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Steuervereinfachungs-gesetz 2011 sieht vor, dass der Arbeitnehmer- Pauschbetrag nicht erst ab 2012, sondern bereits für den Veranlagungszeitraum 2011 – beim Lohnsteuerabzug erstmals ab Dezember 2011 – von derzeit 920 EUR auf 1.000 EUR erhöht werden soll.
04. Steuerfrei vereinnahmte Stückzinsen müssen nachversteuert werden
Ob Stückzinsen in bestimmten Fällen steuerfrei vereinnahmt werden können, war seit Einführung der Abgeltungsteuer strittig. Die Finanzverwaltung hatte sich stets dagegen ausgesprochen, was sich schließlich im Jahressteuergesetz 2010 niedergeschlagen hat. Konsequenz: Die in 2009 und 2010 steuerfrei vereinnahmten Stückzinsen müssen nachversteuert werden.
05. Dienstwagen: 0,03 %-Regel greift nicht immer
Nutzt der Arbeitnehmer einen Dienstwagen nur gelegentlich für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit und führt er darüber hinaus kein Fahrtenbuch, ist der geldwerte Vorteil nicht mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer pro Monat, sondern mit 0,002 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer pro Einzelfahrt anzusetzen. In gleich drei Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine steuergünstige Rechtsprechung aus 2008 nun nochmals bestätigt.
06.
Erweiterung des
Reverse-Charge-
Verfahrens: Praktische
Erleichterungen durch
Finanzverwaltung
Durch das Jahressteuergesetz 2010 wurde der Anwendungsbereich des Reverse-Charge-Verfahrens, das die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger regelt, ab 2011 u.a. um folgende Punkte erweitert:
07.Bekanntmachung
im elektronischen
Bundesanzeiger reicht
nicht immer aus
Die Bekanntmachung einer GmbHAuflösung im elektronischen Bundes anzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.
08. Tarifermäßigte Besteuerung: Teilabfindung von 5 % in einem Jahr ist unschädlich
Die Finanzverwaltung folgt insoweit der Rechtsprechung, wonach bei einer gesplitteten Abfindungszahlung bis zu 5 % in einem anderen Jahr gezahlt werden können, ohne dass die Besteuerung der Hauptzahlung mit dem ermäßigten Steuersatz gefährdet ist.
09. Keine Erhöhung des pauschalen Nutzungswerts bei nachträglichem Einbau einer Flüssiggasanlage
Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung von Kraftfahrzeugen nach der 1 %-Regelung bemisst sich nach dem inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer.
10. Beseitigung von Hausschwamm absetzbar
Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm können als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, so das Finanzgericht Niedersachsen.
11.
Umsatztantieme stellt in der Regel eine
verdeckte Gewinnausschüttung dar
Die Vereinbarung von Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer steht grundsätzlich dem eigenen Gewinnstreben der GmbH entgegen und ist regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen, die beim Gesellschafter- Geschäftsführer zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

