Sehr geehrte Damen und Herren,
nicht erst die Nachrichten von den chaotischen Zuständen bei Bahn- und Flugverkehr machen uns auf etwas aufmerksam, was meiner Einschätzung nach auch im Wirtschaftsleben allgemein gilt: Unser auf Effizienz getrimmtes System ist äußerst anfällig für außergewöhnliche Ereignisse. Und weil die Sicherungsmechanismen sehr ausgeklügelt sind, sich jedoch auf Erfahrungswerte - also der Vergangenheit stützen, wird die Überforderung des Systems bei neuen bislang unbekannten Ereignissen überaus deutlich. Was wir brauchen ist eine gewisse Robustheit gegen Ereignisse, die wir nicht vorhersehen können - von denen aber klar ist, dass ihr Eintreten, wenn auch sehr unwahrscheinlich, nicht völlig ausgeschlossen ist.
Wenn wir uns in der Natur umsehen, die wesentlich länger überlebt hat als der Mensch es bislang tat, sehen wir vor allem zweierlei, ein Redundanzprinzip und die automatische Zerstörung, wenn eine Sache beginnt "zu groß zu werden". Die Natur ist eben nicht auf das letzte Quentchen Effizienz getrimmt. Wenn ein Organismus, eine Population einer Pflanzengattung zu groß wird, setzt die Natur einen natürlichen Zerstörungsmechanismus ein. Vielleicht sollte uns das zu Denken geben. Wir retten Banken, die zu groß sind (weil systemrelavant), wir schaffen Monokulturen in der Agrarwirtschaft, die nur unter dem extremen Einsatz von Pestiziden gedeihen können und vertrauen unser Geld Computersystemen an, deren Berechnungsmodelle schon bei einer geringen Fehlerrate zu fatalen Marktentscheidungen führen.
Vielleicht wäre es für uns alle von Vorteil, wenn Politiker und Wirtschaftsweisen einmal das Buch von Nassim Nicholas Taleb: "Der Schwarze Schwan" gelesen haben müssten. Das Managermagazin meint dazu: Ein brilliant geschriebenes Buch über den Unsinn von Wirtschaftsprognosen. Allerdings haben wir dann noch immer keine Garantie, dass diese Kapazitäten das Gelesene auch verstanden haben.
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in dem nachfolgenden Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis
PS: Bitte beachten Sie, dass die Kanzlei vom 27.12. bis 31.12. geschlossen sein wird.
PPS: Vor Kurzem ist in Deutsch eine Folgeausabe mit dem Titel: "Der Schwarze Schwan, Konsequenzen aus der Krise" erschienen. Gerade für uns Praktiker ein lesenswertes Buch mit angenehmem Umfang von etwas über 100 Seiten.

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.2.2011 = 10.2.2011
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.2.2011 = 10.2.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
15.2.2011 = 15.2.2011
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.2.2011 = 7.2.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.2.2011 = 12.2.2011
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.1.2011 = 7.1.2011
(UStVA, LStAnm)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.2.2011 = 14.2.2011
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.2.2011 = 18.2.2011
(GewStVz, GrundStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
11/09 + 0,4%
04/10 + 1,0%
07/10 + 1,2%
11/10 + 1,5%
01. Jahressteuergesetz 2010: Der Bundesrat stimmt zu
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt. Somit wird das umfangreichste steuerliche Gesetzespaket des Jahres 2010 in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach den zahlreichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren Grund genug, einige Punkte, die nun tatsächlich in Kraft treten werden, vorzustellen.
02. Insolvenzgeldumlage
fällt im Jahr 2011 voraussichtlich aus
Für Arbeitgeber gibt es zum Jahresende eine frohe Kunde: Die Insolvenzgeldumlage soll für 2011 auf 0,0 % festgesetzt werden. Dies sieht die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011 vor. Der Bundesrat wird der Verordnung voraussichtlich am 17.12.2010 zustimmen.
03.
Erneute doppelte
Haushaltsführung ist am früheren Ort der Beschäftigung möglich
Ein Arbeitnehmer war von seiner auswärtigen Tätigkeit für rund ein Jahr beurlaubt worden. Da ihm nach der Beurlaubung eine dortige Weiterbeschäftigung zugesagt worden war, hatte er seine Eigentums-wohnung für die Zwischenzeit leer stehen lassen. Nach der Wiederaufnahme der Tätigkeit machte er u.a. Verpflegungs-mehraufwendungen für drei Monate geltend, was das Finanzamt jedoch ablehnte.
04. Fachliteratur bei
Lehrern: Aufteilung der
Aufwendungen möglich
Zu den als Werbungskosten abzugsfähigen Arbeitsmitteln eines Lehrers können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich genutzt wird.
05. Kindergeldanspruch: Im Dezember gezahltes
Entlassungsgeld ist unschädlich
Das Entlassungsgeld eines Zivil- oder Grundwehrdienstleistenden ist kindergeldunschädlich, wenn dessen Dienst am 31. Dezember endet und das Entlassungsgeld noch in diesem Jahr ausgezahlt wird. Denn nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist das Entlassungsgeld in diesen Fällen nicht bei den Einkünften und Bezügen des Kindes im Folgejahr zu berücksichtigen.
06.
Unterlassene Bilanzierung:
Abschreibungen können nicht nachgeholt werden
Die Abschreibungen eines irrtümlich nicht als Betriebsvermögen erfassten Wirtschaftsguts können auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss Rechnung nicht nachgeholt werden. Der Tenor dieses aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs bedeutet, dass Abschreibungsvolumen für die Jahre verloren geht, in denen das Wirtschaftsgut als Privatvermögen ausgewiesen wurde.
07. Der abgekürzte Vertragsweg gilt auch bei Zuwendungen einer GmbH
Lässt eine GmbH im eigenen Namen Renovierungsarbeiten am Mietshaus eines Gesellschafters durchführen und bezahlt sie anschließend auch die Rechnungen, liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
08. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen: Option ist
nur noch bis zur formellen Bestandskraft möglich
Durch eine Regelung im Umsatzsteuergesetz kann auf die Steuerbefreiung bestimmter Umsätze (z.B. Vermietung von Grundstücken) verzichtet werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Unternehmer (hohe) Vorsteuerbeträge geltend machen könnte. Die Ausübung der Option wurde nun von der Finanzverwaltung
zeitlich eingeschränkt.
09. E-Bilanz: Geht ein Jahr später an den Start
Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung wird sich um ein Jahr verschieben und somit erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, verpflichtend sein.
10.
Elterngeld: Kürzungen ab 2011 im Überblick
Der Bundesrat hat dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 am 26.11.2010 zugestimmt. Aus dem Sparpaket der Bundesregierung resultieren zahlreiche Kürzungen. Die nachfolgenden Einschränkungen beim Elterngeld treten am 1.1.2011 in Kraft.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

