Ausgabe 06/2010

Sehr geehrte[anrede-herr]

sind wir für Begeisterung besonders dann empfänglich, wenn Allerorten die Hiobsbotschaften verkündet werden? Ölverunreinigte Küsten, Finanzloch bei den Krankenkassen, klamme Haushaltslage in Europa und die abzuschreibende Steuersenkung - und dann Oslo.

Mag sein, dass die Begeisterung der vielen Menschen ein besonderer Ausdruck dieser Zeit ist. Eines zeigt dieses Beispiel jedoch ganz deutlich, nämlich was Unternehmen und insbesondere Unternehmer leisten müssen, wenn sie Kunden beigeistern wollen: Profil zeigen, Mut zu einem eigenen Standpunkt haben und eine perfekte Leistung abliefern.

Ich wünsche Ihnen Platz 1 auf der Unternehmensbühne - und eine Begeisterungsfähigkeit, die in anderen ein Feuer entzünden kann.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in dem folgenden Newsletter.

 

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 12.7.2010 = 12.7.2010
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 12.7.2010 = 12.7.2010
(UStVA, LStAnm)
bei Scheckzahlung
für den Termin 12.7.2010 = 9.7.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2010 = 7.6.2010
(EStVz, KStVz)

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 12.7.2010 = 15.7.2010
(UStVA, LStAnm)

 

Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
04/09 + 0,7%

09/09 - 0,3%

12/09 + 0,9%

04/10 + 1,0%



01. Gesetzgebung: Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 liegt vor

Der 151 Seiten umfassende Referentenentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 beinhaltet eine Vielzahl thematisch nicht verbundener Einzelmaßnahmen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte

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02. Kirchensteuer: Besonderheiten bei der Veranlagung 2009

Kapitalanleger können die Kirchensteuer auf Antrag mit abgeltender Wirkung durch die Bank einbehalten lassen. In vielen Fällen müssen die Kapitaleinnahmen und die einbehaltene Kapitalertragsteuer jedoch weiterhin in der Steuererklärung angegeben werden, um hierauf die Kirchensteuer erstmals festsetzen zu lassen. Handelt
es sich um Gemeinschaftskonten, gilt Folgendes:

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03. VBLUmlagen: Verfassungsbeschwerde gegen Behandlung als Arbeitslohn eingelegt


Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn. Gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs aus 2009 wurde mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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04. Elektronisches Fahrtenbuch: Eine nachträgliche Manipulation muss ausgeschlossen sein

Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch wird steuerlich nur dann anerkannt, wenn nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten – steuerlich relevanten – Daten ausgeschlossen sind. Dies entschied der 5. Senat des Finanzgerichts Münster.

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05. Keine Werbungskosten des Eigentümers, wenn der Mieter zahlt!

Gibt der Pächter vertragsgemäß Erhaltungsaufwendungen in Auftrag und übernimmt die anfallenden Aufwendungen, kommt ein Abzug als Werbungskosten beim Verpächter nicht in Betracht. Der Werbungskostenabzug steht nämlich grundsätzlich nur der Person zu, die den Aufwand getragen hat. Ausnahmen bestehen für Bargeschäfte des täglichen Lebens und beim abgekürzten Zahlungs- oder Vertragsweg. Im Urteilsfall lehnte das Finanzgericht Köln diese Sonderfälle jedoch ab.

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06. Ein-Prozent-Regel wird bei mehreren Pkw im Betriebsvermögen fahrzeugbezogen angewandt

Gehören mehrere Pkw zum Betriebsvermögen, ist die Ein-Prozent-Regel zur Ermittlung der Privatnutzung grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen und somit mehrfach anzuwenden, wenn tatsächlich feststeht, dass ausschließlich nur eine Person die Fahrzeuge privat genutzt hat.

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07. Erbfallkostenpauschale nur einmal pro Todesfall

Für die Kosten eines Erbfalls können nach dem Erbschaftsteuergesetz pauschal und somit ohne Nachweis – insgesamt 10.300 EUR abgezogen werden, auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind.

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08. Kein Kindergeld für die Zeit des Grundwehrdienstes

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz, dass für die Zeiten des Grundwehr bzw. Zivildienstes kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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09. Private Steuerberatungskosten nicht abzugsfähig

Nicht einkünftebezogene Steuerberatungskosten sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. In dem mit Spannung erwarteten Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof, dass die ab dem Veranlagungszeitraum 2006 geltende Rechtslage rechtmäßig ist. Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, dass der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Auch ein Abzug als dauernde Last oder als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Betracht.

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10. Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen sind Erwerbsaufwendungen voll zu berücksichtigen

Stehen Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit wesentlichen Kapitalbeteiligungen sind sie nicht durch das steuerliche Abzugsverbot begrenzt, sofern der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.

Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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