Sehr geehrte Damen und Herren,
wer bezahlt, wenn ein Staat „Insolvenz“ anmeldet? In der jüngeren Geschichte gab es das schon einige Male - und nicht nur in Argentinien.
In diesem „hellas-ienischen“ Falle kommt hinzu, dass in Europa noch einige Kandidaten von diesem negativen Strudel erfasst werden können. Die Herabstufung Spaniens durch die Rating Agentur S&P zeigt dies schon deutlich.
Wer profitiert von dieser Entwicklung? Diese Frage kann man zusammen mit der ersten Frage nicht so klar beantworten.
Klar ist nur eines - letztendlich trifft es irgendwie alle - denn die Milliarden Schulden, die entweder erlassen oder umgeschuldet werden, müssen schlußendlich vom Bürger aufgebracht werden, entweder durch Verluste seiner Geldwerte oder durch höhere Steuern - oder vielleicht gar Beides.
Gleichzeitig gibt es Profiteure, die Spekulanten, die durch Finanzinstrumente auf den wirtschaftlichen Niedergang gewettet haben. Hier treten zumindest offiziell alle Parteien dafür ein, dass deshalb an den Hilfspaketen auch die Banken zu beteiligen seien. Ob dies nur populistische Marketingmaßnamen sind, werden wir dann sehen. Unsere Bundeskanzlerin bremst uns da schon deutlich ein. Dann gibt es noch die Ex-Exportweltmeister, die Unternehmen also, die besonders vom Export profitieren und daher gerade jetzt über steigende Auftragseingänge jubeln, weil der Euro nachgibt.
Und dann gibt es noch die Urlauber, die sich kurzfristig für einen Giechenlandurlaub entscheiden können und damit ihrem Gewissen signalisieren können: "Ich gönn´ mir was und helfe dem Land und das zur gleichen Zeit."
Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Ich wünsche Ihnen gute Nerven und einen klaren Blick für das Wesentliche. Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.6.2010 = 10.6.2010
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin für den Termin 10.6.2010 = 10.6.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2010 = 10.6.2010
(EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.6.2010 = 7.6.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2010 = 7.6.2010
(EStVz, KStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.6.2010 = 14.6.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2010 = 14.6.2010
(EStVz, KStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
03/09 + 0,5%
08/09 = 0,0%
11/09 + 0,4%
03/10 + 1,1%
01. Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben: Wichtige Aspekte im Überblick
Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften ist nach der Zustimmung des Bundesrates in trockenen Tüchern. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Änderungen.
02. Wechselseitige Vermietung oftmals unzulässig
Vermieten sich Eltern und Kinder gegenseitig ihre Eigentumswohnungen, wird dies steuerlich oftmals nicht anerkannt. Das Finanzamt vermutet nämlich einen Gestaltungsmissbrauch, der nur durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche nichtsteuerliche Gründe widerlegt werden kann.
03. Strategieentgelt zählt zu
den Anschaffungskosten
einer Kapitalanlage
Entgelte an Vermögensverwalter, die Kapitalanleger für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Verwalters zu zahlen haben, gehören zu den Anschaffungskosten der Kapitalanlagen. Sie waren deshalb im Streitjahr 2003 nicht sofort als Werbungskosten abziehbar. Beachte: Ab 2009 sind Werbungskosten im Rahmen der privaten Kapitalanlage nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig.
04. Kein Feiertagszuschlag
für Ostersonntag!
Auch wenn ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vorsieht, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagszuschlags für die Arbeiten am Ostersonntag oder am Pfingstsonntag. Diese beiden Feiertage sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage, wie das Bundesarbeitsgericht aktuell klargestellt hat.
05. Versorgungsleistungen: Anwendungserlass der
Finanzverwaltung zur neuen Rechtslage
Für nach dem 31.12.2007 abgeschlossene Übertragungsverträge wurde die steuerlich günstige Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen eingeschränkt. Zu den Änderungen, die regelmäßig für Übertragungen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge relevant sind, nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung.
06. Aktuelles Anwendungsschreiben zur Neuregelung bei der Entfernungspauschale
Um die Gewerbesteuerbelastung abzufedern, wird Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften eine Steuerermäßigung gewährt. Diese bewirkt, dass sich die Einkommensteuer, soweit sie auf Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb entfällt, um das 3,8-Fache des Gewerbesteuermessbetrags ermäßigt.
07. BMF zur Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz
Das Bundesfinanzministerium hat sein mit Spannung erwartetes Schreiben zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung veröffentlicht. Die wesentlichen Aspekte und Neuerungen werden nachfolgend vorgestellt:
08. Bewirtungskosten: Eigenbelege reichen aus
Nach der Regelung im Einkommensteuergesetz sind Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zum Nachweis der Bewirtungskosten muss der Steuerpflichtige folgende schriftliche Angaben machen:
09. Dauerfristverlängerung: Sondervorauszahlung wird erst mit der Jahressteuer erstattet
Sofern ein Unternehmer zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer- Voranmeldungen verpflichtet ist, muss er eine Sondervorauszahlung leisten, um von der Dauerfristverlängerung profitieren zu können. Bis dato wurde diese Sondervorauszahlung bei der Festsetzung der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldezeitraum des
Besteuerungszeitraums – regelmäßig im Monat Dezember – angerechnet und ein eventueller Überschuss erstattet.
10. Verfassungsbeschwerde gegen ELENA eingereicht
Durch das ELENA-Verfahren werden seit 2010 jeden Monat persönliche und teilweise hochsensible Daten aller Arbeitnehmer an eine zentrale Speicherstelle
gemeldet. Wenn 2012 der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die Daten für die Bewilligung von Anträgen auf Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld
oder Wohngeld unter Einsatz von Signaturkarten abgefragt werden.
11. Kinderbesuchskosten bei getrennt lebenden Eltern
Fahrtkosten von dauernd getrennt lebenden Eltern für Besuche ihrer Kinder können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

