Ausgabe 4/2010

Sehr geehrte[anrede-herr]

Wetten - sind eine spannende Sache für eine Unterhaltungssendung im Fernsehen. Wetten am Finanzmarkt sind eine ganz andere Sache und bisweilen ein Grund echter Sorge.

Auch wenn das Hilfspaket für Griechenland nun geschnürt ist - und die Risiken für Deutschland viele Milliarden schwer sind - die Finanz-Wetten gegen Griechenland machen die Sache nicht leichter.

Da diejenigen, die solche Wetten initiieren, mit all ihrer Macht darauf hin arbeiten, dass sich ihre Wetteinsätze auszahlen werden, kann man nur erahnen, wie hilflos die Politik mit ihren Instrumenten gegenüber der globalen Finanzwirtschaft geworden ist.

Die nächsten Kandidaten für solche Spielchen werden schon gehandelt und in den Medien diskutiert - das notwendige Szenario für die Wetten gegen diese Länder also schon aufgebaut.

Ich wünsche Ihnen für Geschäfte solide und verlässliche Entwicklungen in den Märkten und ein großes Stück von dem ansteckenden Optimismus, der vor einigen Tagen in der Wirtschaft ermittelt wurde.

Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.5.2010 = 10.5.2010
(UStVA, LStAnm)

 


Zahlungstermin

für den Termin
10.5.10 = 10.5.10
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
17.5.10 = 17.5.10
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin
10.5.10 = 7.5.10
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
17.5.10 = 14.5.10
(GewStVz, GrundStVz)

 

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.5.2010 = 14.5.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 17.5.2010 = 20.5.2010
(GewStVz, GrundStVz)



Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
02/09 + 1,0%

07/09 - 0,5%

10/09 = 0,0%

02/10 + 0,4%



01. Haushaltsnahe Dienstleistungen:
BMF klärt weitere Fragen zur Steuerermäßigung

Das aus 2007 stammende Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) aktualisiert. Wichtige Aspekte, die auch für die Steuererklärung 2009 verwendet werden können, sind nachfolgend aufgeführt

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02. Vorsteuerabzug für gemischt genutztes Grundstück:
Seeling- Modell vor dem Aus

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2003 können Gebäude, die zum Teil für umsatzsteuerpflichtige Umsätze und zum Teil als Privatwohnung genutzt werden, insgesamt dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden (gemischt genutzte Immobilien).

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03. Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen

Das gesetzliche Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß. Obwohl Erstattungszinsen steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen, besteht kein Verstoß gegen das Grundgesetz.

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04. Damoklesschwert der Liebhaberei bei künstlerischer
Tätigkeit im Nebenberuf

Eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit ist als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei anzusehen, wenn der Künstler über Jahre hinweg Verluste erzielt, nur an wenigen Ausstellungen teilnimmt und sich auch ansonsten nicht aktiv um Absatzmöglichkeiten bemüht. Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht zeigt sich das Finanzamt als Spielverderber und erkennt die Verluste nicht an.

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05. Weihnachtsgeld kann in pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss umgewandelt werden

Ein Arbeitgeber darf freiwillig gewährtes Weihnachtsgeld in pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse umwandeln. Der Vorteil: Aufgrund der Lohnsteuerpauschalierung sind die Zuschüsse sozialversicherungsfrei.

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06. Erbengemeinschaft: Zinsen sind auch ohne tatsächlichen
Zufluss zu versteuern

Werden Pflichtteilsansprüche bis zum Tod des Erben verzinslich ge-stundet, fließen die Zinserträge nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg selbst dann unmittelbar mit dem Tod zu, wenn der Nachlass vorwiegend aus Immobilien besteht und tatsächlich kein Geld geflossen ist.

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07. Vermietungsabsicht: Erhöhte Nachweise bei langjährigem
Leerstand

Bei einer leer stehenden Wohnung kommt es nur dann zu vorweggenommen Werbungskosten im Bereich der Vermietung und Verpachtung, wenn die Vermietungsabsicht feststellbar ist und konkret besteht. Bei langjährigem Leerstand stellt die erfolglose stereotype Wiederholung von Vermietungsanzeigen nach der Überzeugung des Finanzgerichts München keine ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühung dar.

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08. Beherbergungsleistungen: BMF veröffentlicht Schreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz

Für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe gilt seit dem 1.1.2010 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Aufgrund zahl-reicher Abgrenzungsprobleme hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, auf das in der Praxis schon sehnsüchtig gewartet wurde. Folgende Ausführungen sind besonders relevant:

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