Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue Jahr bringt uns das Thema Krankenkassen wieder zurück ins Bewusstsein. Verwundert mag sich mancher die Augen reiben, wenn er in den Zeitungen liest, wie viele der Politiker, die den Gesundheitsfonds und die Möglichkeit der Zusatzbeiträge beschlossen haben, nun von alledem am liebsten gar nichts mehr wissen wollen.
Doch das bringt den Einzelnen nicht weiter. Wenn Zusatzbeiträge erhoben werden, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und kann damit die Kasse wechseln. Er sollte sich nur eine gut wirtschaftende Krankenkasse aussuchen, sonst kann er unter Umständen in einigen Monaten vor der selben Situation stehen.
Was festzuhalten bleibt:
- Das Gesundheitswesen ist dringend reformbedürftig
- Krankenkassen haben eine Liquiditätsplanung von 1-3 Monaten - ein normales Unternehmen würde man dann schon als Sanierungsfall betrachten
- Die Polititk scheut dieses Thema weil unpopuläre Entscheidungen anstehen
- Jeder Einzelne ist gefordert, sich zumindest grundlegend mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Jetzt ist der beste Zeitpunkt dafür - denn abseits von Wahlen kommen die Fakten eher an die Öffentlichkeit.
Dazu wünsche ich Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg.
Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.3.2010 = 10.3.2010
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.3.2010 = 10.3.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
10.3.2010 = 10.3.2010
(EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.3.2009 = 7.3.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
10.3.2010 = 7.3.2010
(EStVz, KStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.3.2010 = 15.3.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
10.3.2010 = 15.3.2010
(EStVz, KStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
12/08 + 1,1%
05/09 0,0%
08/09 0,0%
12/09 + 0,8%
01. Wachstumsbeschleunigungsgesetz:
Steuerentlastungen sind in Kraft
Nach zähen Verhandlungen mit den Bundesländern ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungs gesetz) nunmehr in Kraft. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte . . .
02. Beschränkter Abzug für
die Kinderbetreuung ist
zulässig
Seit 2006 können Aufwendungen für die Kinderbetreuung in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen der Eltern als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben abgezogen werden – allerdings nicht unbeschränkt, sondern nur zu 2/3. Zudem gilt ein Höchstbetrag von 4.000 EUR pro Kind und Jahr.
03.Kurzarbeitergeld: Bezugsfrist in 2010 auf 18 Monate verlängert
Auch in 2010 gibt es eine Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen, gilt eine neue Bezugsfrist von 18 Monaten. Ohne die Neuregelung würde die Bezugsfrist entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich maximal sechs Monate betragen. Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten
04.Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten
Nach der gesetzlichen Regelung gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes seit 2004 auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Konsequenz: Die Aufwendungen können nicht sofort, sondern lediglich über die Gebäudeabschreibung als Werbungskosten angesetzt werden.
05. Zur bilanziellen Behandlung von Pfandgeldern
Wenn ein Getränkehändler an seinen Lieferanten Pfandgelder für die gelieferten Kästen und Flaschen zahlt und von seinen Kunden Pfandgelder in gleicher Höhe erhält, gleichen sich diese Vorgänge in der Regel bilanziell aus, so der Tenor eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs. Der Händler ist grundsätzlich nicht berechtigt, in seiner Bilanz insoweit ein Verlustgeschäft auszuweisen
06. Regelmäßige Arbeitsstätten bei Zuständigkeit für
mehrere Niederlassungen
Erstreckt sich die Zuständigkeit eines Gebietsmanagers auf mehrere Niederlassungen des Arbeitgebers, sind die einzelnen Filialen regelmäßige Arbeitsstätten. Das gilt nach einem Urteil des Finanzgerichts München auch dann, wenn die Orte in unregelmäßigen Zeitabständen, aber mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufgesucht werden.
07. Betriebliche Altersvorsorge: Keine Steuerbefreiung bei begünstigten Dritten
Wird den Arbeitnehmern in einer Versorgungszusage die Möglichkeit eingeräumt, jederzeit einen Dritten als Begünstigten benennen zu können, liegt keine betriebliche Altersversorgung vor.
08. Wichtige Regeln
bei Mitarbeiterbeteiligungen
Für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen gibt es ab 2009 einen neuen Freibetrag von 360 EUR. Das Bundesfinanzministerium erläutert u.a. die folgenden Details:
09. Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf
elektronischem Weg grundsätzlich verpflichtend
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen seit 2005 grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln sind.
10. Abgabefristen für die Steuererklärungen 2009
Für das Jahr 2009 sind die Steuererklärungen bis zum 31.5.2010 abzugeben. Bei der Abgabe durch steuerberatende Berufe gilt eine verlängerte Frist bis zum 31.12.2010. In begründeten Einzelfällen kann sie auf Antrag bis zum 28.2.2011 verlängert werden.
11. Verhaltensanforderungen an den Geschäftsführer
im Insolvenzfall
Bei einer (drohenden) Insolvenz der GmbH gerät der Geschäftsführer schnell in verschiedene Pflichtenkollisionen.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

