Sehr geehrte Damen und Herren,
noch wenige Tage bis zum neuen Jahr - und die Hoffnungen und Erwartungen sind bestimmt auch bei Ihnen groß.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich für eine Positionsbestimmung Ihres Unternehmens ausreichend Zeit einräumen werden. Wenn Sie davon ausgehend eine Zielbestimmung vornehmen, können Sie die notwendigen Schritte für das Jahr 2010 planen, damit Sie diesem Ziel möglichst nahe kommen. Wenn Sie bei diesen Überlegungen auch Ihre Familie und Ihre Gesundheit und nicht zuletzt Ihre ganz privaten Visionen und Werte mit einschließen, schaffen Sie eine Basis, auf der Sie Ihre Ressourcen optimal abrufen können.

Dazu wünsche ich Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg.
Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein paar schöne Tage zwischen den Tagen. Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis
PS: In der Zeit von 24.12.09 bis 01.01.2010 ist die Kanzlei geschlossen.

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.2.2010 = 10.2.2010
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.2.2010 = 10.2.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
15.2.2010 = 15.2.2010
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.2.2009 = 7.2.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
15.2.2010 = 12.2.2010
(GewStVz, GrundStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.2.2010 = 15.2.2010
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
15.2.2010 = 18.2.2010
(GewStVz, GrundStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
11/08 + 1,4%
04/09 + 07%
07/09 + 0,5%
11/09 + 0,3%
01. Solidaritätszuschlag wackelt: Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug
Das Finanzgericht Niedersachsen hält die andauernde Erhebung des Solidaritätszuschlags für verfassungswidrig. Letztendlich entscheiden muss aber das Bundesverfassungsgericht
02. Eckpunkte des Gesetzentwurfs zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben
Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen“ sollen insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Die geplanten Änderungen sollen teilweise bereits in noch offenen Fällen, teilweise ab dem 1.1.2010 oder später gelten. Basierend auf dem Referentenentwurf vom 9.11.2009 sind nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte im Bereich der Einkommen und Umsatzsteuer aufgeführt
03.Umsatzsteuervorauszahlungen
in 1/2010:
Zehn-Tage-Regel nicht
anwendbar
Da der 10.1.2010 ein Sonntag ist, verschiebt sich die Fälligkeit der Umsatz steuervorauszahlung auf den 11.1.2010. Die im Januar zu leistende
Umsatzsteuervorauszahlung ist bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern somit als Betriebsausgabe im Jahr 2010 zu erfassen.
04. Ehrenamtspauschale:
Satzungsänderung bis 31.12.2010 zulässig
Die neue Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 EUR hat viele Vereine veranlasst, pauschale Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder zu zahlen. Wird eine Vergütung aber ohne satzungsmäßige Grundlage gezahlt, verstößt dies gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und schließt die Gemeinnützigkeit aus. Die Satzung muss die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an Vorstandsmitglieder ausdrücklich vorsehen.
05. Auch der Umzug in die Nähe des
Arbeitgebers kann privat veranlasst sein
Das Bundesfinanzministerium hat die steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen in allen offenen Fällen an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst. Folgende Aspekte sind hervorzuheben:
06. Auch der Umzug in die Nähe des Arbeitgebers kann privat veranlasst sein
Umzugskosten können Werbungskosten darstellen, sofern sie beruflich veranlasst sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ein Umzug beruflich veranlasst, wenn der Umzug aus Anlass eines Arbeitsplatzwechsels erfolgt oder sich der erforderliche Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde täglich verkürzt.
07. Überversorgung: Auflösung der Pensionsrückstellung als Folge einer Gehaltsreduzierung
Ist die finanzielle Lage angespannt, vereinbaren Kapitalgesellschaften mit ihren Gesellschafter-Geschäftsführern oftmals eine Herabsetzung der laufenden Bezüge. Besteht daneben noch eine Pensionszusage, ist aber Vorsicht geboten, da das Risiko der steuererhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellung droht.
08. Keine Werbungskosten bei langjährigem
Leerstand einer nicht
marktgerechten
Immobilie
Ist eine Immobilie aufgrund ihrer baulichen Gestaltung nicht vermietbar, müssen unter Umständen auch bauliche Umgestaltungen vorgenommen werden, um vorweggenommene Werbungskosten geltend machen zu können, so der Tenor des Bundesfinanzhofs in einem aktuellen Urteil.
09. Firmenwagen: Vermutung der Privatnutzung gilt
nicht bei gleichwertigen Pkw im Privatvermögen
Die Vermutung der Privatnutzung eines auf den Gesellschafter einer GbR zugelassenen Fahrzeugs kommt nur in Betracht, wenn dem Gesellschafter und seiner Ehefrau in dieser Zeit im Privatvermögen keine gleichwertigen Fahrzeuge für Privatfahrten zur Verfügung gestanden haben.
10. Investitionsabzugsbetrag gilt für Freiberufler
bereits in 2007
Der steuermindernde Investitionsabzugsbetrag gilt nach einer speziellen Übergangsregel für nach dem 17.8.2007 endende Wirtschaftsjahre, also grundsätzlich bereits im Veranlagungszeitraum 2007. Da für Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit der Gewinnermittlungszeitraum das Kalenderjahr ist, war strittig, ob für diesen Personenkreis die spezielle Übergangsregelung oder die allgemeine Anwendungsregel gilt.
11. Mautgebühr mit der Pendlerpauschale abgegolten
Mautgebühren werden bei den Werbungskosten nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale anerkannt. Mit der Pauschale sind nämlich sämtliche Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

