Sehr geehrte[anrede-herr]
die Bundestagswahl ist vorbei - und viele wünschen sich, dass nun eine klar erkennbare Richtung eingeschlagen werden wird.
Zu wünschen wäre es uns - erwarten sollten wir es allerdings eher nicht - denn zum Einen fehlt das nötige Geld an allen Ecken und zum Anderen versucht jeder Koalitionspartner möglichst gut bei der Umsetzung von Wahlversprechen bei seiner Wählerschaft auszusehen.
Die Zeiten werden spannend - und manch schmerzhafte Entscheidung wird uns sicher noch bevorstehen.
Und trotzdem sollten wir mit Optimismus die sich täglich ergebenden Chancen nutzen. Schwierige Zeiten sind gute Zeiten für gute Unternehmer.
Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Ich wünsche Ihnen eine gute Nase für die zukünftigen Trends und ein glückliches Händchen bei Ihren Entscheidungen. Viel Spaß beim Lesen!
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.12.2009 = 10.12.2009
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.12.2009 = 10.12.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.12.2009 = 10.12.2009
(EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.12.2009 = 7.12.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.12.2009 = 7.12.2009
(EStVz, KStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.12.2009 = 14.12.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.12.2009 = 14.12.2009
(EStVz, KStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
09/08 + 2,9%
02/09 + 1,0%
05/09 + 0,0%
09/09 - 0,3%
01. Häusliche Arbeitszimmer: Aufwendungen vorerst
wieder nach der alten Rechtslage abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof hat verfassungsmäßige Zweifel an der seit 2007 geltenden Einschränkung, wonach Steuerpflichtige ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich geltend machen können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten be-trieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Auf dieses Urteil hat die Finanzverwaltung mittlerweile reagiert: Danach können Steuerpflichtige ihre Aufwendungen vorerst auch wieder nach der alten Rechtslage (vor 2007) mit bis zu 1.250 EUR geltend machen.
02. Für Auszubildende sind die Minijob- und
Gleitzonenregeln nicht anzuwenden
Auszubildende fallen in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge nicht unter die Minijobregelung. Ferner haben sie keinen Anspruch auf die Gleitzonenregel, wonach „normale“ Arbeitnehmer bei Einkünften von 400,01 bis 800,00 EUR im Monat niedrigere Beiträge zur ozialversicherung zahlen müssen. Das hat das Bundessozialgericht nun entschieden
03.Jahresabschlüsse: Verfahrensgebühren trotz
Offenlegung in der sechswöchigen Nachfrist
Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insb. AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen.meinen Beitragssatz zahlt.
04. Erststudium ist nach einer Berufsausbildung begünstigt
Nach einer Regelung im Einkommensteuergesetz sind Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, nicht als Werbungskosten, sondern nur bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig.
05. Baudenkmäler: Neubau als Förderobjekt
Baumaßnahmen an Baudenkmälern
können steuerlich begünstigt
sein. sind die Arbeiten allerdings so
umfangreich, dass es sich später um
einen Neubau handelt, können Vermieter – nach Ansicht der Finanzverwaltung – keine erhöhten Abschreibungen als
Werbungskosten absetzen.
06. Aktuelles Anwendungsschreiben zur Neuregelung bei der Entfernungspauschale
In einem aktuellen Anwendungserlass erläutert das Bundesfinanzministerium die Neuregelungen zur Entfernungspauschale, die durch die gesetzliche Änderung rückwirkend ab 2007 gelten. Im Folgenden werden wichtige praxisrelevante Aspekte dargestellt:
07. Auch längerfristige Tätigkeit beim Kunden führt nicht zur einer regelmäßigen Arbeitsstätte
Der Bundesfinanzhof hat erneut klargestellt, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers auch dann keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, wenn der Arbeitnehmer dort längerfristig eingesetzt ist. Insoweit lassen sich die Fahrten nach Reisekostengrundsätzen (0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer) und nicht nur über die Entfernungspauschale (0,30 EUR für den einfachen Weg) absetzen.
08. Freibetrag für Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs gibt es nur einmal im Leben
Bei der Betriebsveräußerung und -aufgabe muss ein Unternehmer neben dem laufenden Gewinn auch den Veräußerungs- bzw. den Aufgabegewinn versteuern. Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, kann er von einem Freibetrag profitieren, wenn der maßgebliche Gewinn unter 181.000 EUR liegt.
09.Kindergeld: Familieversicherung mindert das Einkommen
Für volljährige Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Einkünfte und Bezüge einen jährlichen Grenzbetrag von 7.680 EUR nicht übersteigen.
10. Weihnachtsgeld: Anspruch jetzt noch schwieriger rückgängig zu machen
Hat der Arbeitgeber jahrelang und ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe gezahlt, erklärt er aber hiernach für wenigstens drei aufeinanderfolgende Jahre, dass die Zahlung nunmehr freiwillig erfolgt und stellt er die Zahlungen danach ganz ein, bleibt er dennoch zur Zahlung verpflichtet.
11. Riester-Rente: Zulagen auf für "Malorca-Rentner"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Grenzgängern und „Mallorca-Rentnern“ den Rücken: Nach einem aktuellen Urteil müssen Deutsche, die ihren Ruhestand im Ausland genießen möchten, die staatlichen Zulagen auf den Riestervertrag nicht mehr zurückzahlen.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

