Ausgabe 10/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Sonntag Abend wissen wir, welche Parteien innerhalb der nächsten vier Jahre in der Pflicht stehen und beweisen müssen, dass sie ihre Wahlversprechen einhalten werden.

Viele der Wahlversprechen waren dem Bürger nach dem Mund geredet. Das war für aufgeschlossene und informierte Bürger nicht zu übersehen gewesen. Manche Entscheidung, die zu schmerzlichen Einschnitten führen wird, ist unausweichlich und die Politiker täten nun gut daran, dies jetzt zumindest nach der Wahl mit aller Deutlichkeit zu kommunizieren.

Nutzen wir die eingetretene klare Wahlentscheidung und schreiten mit Unternehmergeist und Risikobereitschaft voran. Denn das größte Pfund des Wirtschaftsstandortes Deutschland ist immer noch der Mittelstand.

Ich wünsche Ihnen, dass die politischen Machtverhältnisse die Freude am Unternehmersein vergrößern werden.

Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.11.2009 = 10.11.2009
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.11.2009 = 10.11.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 16.11.2009 = 16.11.2009
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.11.2009 = 7.11.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 16.11.2009 = 13.11.2009
(GewStVz, GrundStVz)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.11.2009 = 13.11.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 16.11.2009 = 19.11.2009
(GewStVz, GrundStVz)


Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
08/08 + 3,1%

01/09 + 0,9%

04/09 + 0,7%

08/09 + 0,0%



01. Zugewinn- und Versorgungsausgleich: Wichtige
Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009

Jede dritte Ehe wird früher oder später geschieden, sodass die seit dem 1.9.2009 geltenden Neuregelungen im Familienrecht, insbesondere beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich, von besonderer Bedeutung sind.

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02. Geldwerter Vorteil: Zur Vorteilsermittlung beim
verbilligten Pkw-Erwerb

Überlassen Automobilhersteller oder Kfz-Händler ihren Mitarbeitern verbilligt einen Pkw, kann ein geldwerter Vorteil vorliegen, der zu versteuern ist. Im Streifall war nun strittig, ob die vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Pkw oder mit dem für den Steuerpflichtigen i.d.R. günstigeren Marktpreis
verglichen werden muss.

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03.Standard-Softwareprogramme:
Investitionsabzugsbetrag ist zulässig

Fixe Standard-Softwareprogramme gelten als materielle, bewegliche Wirtschaftsgüter, für die – im Gegensatz zu immateriellen, unkörperlichen Wirtschaftsgütern – grundsätzlich ein gewinnmindernder Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaff ungskosten geltend gemacht werden kann.

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04. Kindergeld trotz Auslandsstudium

Studiert ein Kind außerhalb der europäischen Gemeinschaft, können die
Eltern trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben, wenn das Kind seinen Wohnsitz im elterlichen Haushalt beibehält.

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05. Elektronisches Ausfuhrverfahren für
Umsatzsteuerzwecke ist seit dem 1.7.2009 Pflicht

Seit dem 1.7.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt.

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06. Keine Absetzungen für außergewöhnliche
Abnutzung aufgrund von Mietrückgängen

Mietrückgänge von rund einem Drittel rechtfertigen keine Absetzungen
für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA), solange
die Mietwohnung trotz der Einnahmeverluste objektiv zur Erzielung positiver Einkünfte geeignet ist.

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07. Internationale Warengeschäfte: Drei Urteile zum
Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung

In drei Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof aktuell mit den Nachweiserfordernissen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen beschäftigt
und das Bundesfi nanzministerium in seine Schranken verwiesen.

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08. Offenlegung von Jahresabschlüssen:
Elektronischer Bundesanzeiger senkt seine Preise

Der Bundesanzeiger senkt die Veröffentlichungspreise für Abschlussunterlagen kleiner und mittelgroßer Unternehmen bei Anlieferung im XML-Fomat zum 1.10.2009, wobei grundsätzlich der Veröff entlichungszeitpunkt entscheidend ist.

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09. Aufwendungen für Rückentraining im Fitnessstudio sind
nicht abzugsfähig

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen
für die Ausübung von Sport grundsätzlich nicht zwangsläufig, sodass sie in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können..

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10. Ergebnis der Anrufungsauskunft ist anfechtbar

Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung urteilte der Bundesfinanzhof, dass eine lohnsteuerliche Anrufungsauskunft einen Verwaltungsakt darstellt und somit mit einem Einspruch angefochten werden kann.

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11. Steuerpfl ichtiger Arbeitslohn bei Umlagezahlungen
an Zusatzversorgungseinrichtungen

Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn.

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12. Praxisausfallversicherung ist privat veranlasst

Eine Praxisausfallversicherung ersetzt bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Steuerpflichtigen die fortlaufenden Kosten seines Betriebs. Der Bundesfinanzhof entschied, dass sie zum Bereich der privaten Lebensführung gehört.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2
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