Ausgabe 09/2009

Sehr geehrte[anrede-herr]

dass die Bundestagswahl manche Überraschung bereiten könnte, lässt sich nach den letzten Landtagswahlergebnissen durchaus erwarten.

Zu wünschen bleibt uns, dass die Zahl der Wahlverweigerer geringer werden möge als allgemein befürchtet, denn die Demokratie lebt davon, dass die politischen Kräfte eine breite Legitimation aus dem Kreis der Wahlberechtigten erhalten. Wenn nur noch einige 10.000 Stimmen über Regierung oder Opposition entscheiden, hilft es nicht, wenn darüber gesprochen wird, eine gesetzliche Wahlpflicht einzuführen. Bleibt zu hoffen, dass Politiker und Parteien das Grundproblem erkennen: Politik muß erklärt und verstanden werden - und zwar vom breiten Volk.

Für viele Unternehmer beginnt nun nach den Sommerferien der Jahresendspurt. Analysieren Sie jetzt, wo Ihr Unternehmen genau steht und entwickeln Sie konkrete Schritte, wie Sie Ihre gesteckten Ziele in diesem Jahr erreichen wollen. Nehmen Sie sich auf jeden Fall ausreichend Zeit für diese Standortbestimmung - das Alltagsgeschäft zieht Sie noch früh genug wieder in seinen Bann.

Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.

Ich wünsche Ihnen einen schwungvollen Start in diese "Nachurlaubsphase" und viel Spaß beim Lesen!

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 12.10.2009 = 12.10.2009
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 12.10.2009 = 12.10.2009
(UStVA, LStAnm)
bei Scheckzahlung
für den Termin 12.10.2009 = 9.10.2009
(UStVA, LStAnm)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 12.10.2009 = 15.10.2009
(UStVA, LStAnm)


Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
07/08 + 3,3%

12/08 + 1,1%

03/09 + 0,5%

07/09 + 0,6%



01. Schuldzinsenabzug: Kurzfristige Einlagen über den
Jahreswechsel sind ein Gestaltungsmissbrauch

Die kurzfristige (fremdfinanzierte) Mittelzuführung kurz vor Jahresende und die Rücktransferierung unmittelbar nach Jahresbeginn ist aus Sicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg ein Gestaltungsmissbrauch, da diese Vorgehensweise nur der Umgehung des Schuldzinsenabzugsverbots dient.

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02. Umsatzsteuervorauszahlungen:
Abflussprinzip wird auf den Kopf gestellt

Umsatzsteuervorauszahlungen sind am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. Da sie als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen behandelt werden, gilt für Einnahmen-Überschuss-Rechner die Zehn-Tages-Regel des Einkommensteuerrechts. Somit werden Umsatzsteuervorauszahlungen in dem Kalenderjahr erfasst, in dem sie entstanden sind, sofern sie innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet wurden.

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03.Gesetzesänderung: Selbstständige haben wieder
Anspruch auf Krankengeld

Durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften wird der Krankengeldanspruch für gesetzlich versicherte Selbstständige ab dem 1.8.2009 wieder eingeführt, allerdings erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass der Selbstständige den allgemeinen Beitragssatz zahlt.

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04. Klärung der Sozialversicherungspflicht:
Beraterhonorar ist steuerlich nicht abzugsfähig

Schaltet der GmbH-Geschäftsführer eine Beratungsfirma ein, um zu prüfen, ob er der Sozialversicherungspflicht unterliegt, sind seine Honoraraufwendungen weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit noch bei den sonstigen Einkünften abzugsfähig.

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05. Rückstellungen: Neue Übergangsregeln beim Mindestpensionsalter

Durch die Einkommensteuer Änderungsrichtlinien 2008 wurde
das steuerliche Mindestpensionsalter für beherrschende Gesellschafter-
Geschäftsführer, die nach dem 31.12.1952 geboren sind, stufenweise bis auf 67 Jahre angehoben.

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06. 14,6 Milliarden EUR Mehreinnahmen durch
Betriebsprüfungen im Jahr 2008

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden
der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2008 zu Mehrsteuern
von über 14,6 Milliarden EUR geführt. Es handelt sich dabei um Ergebnisse
von Prüfungen bei gewerblichen Unternehmen, freiberuflich Tätigen, landund forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenordnungen sowie bei
Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und sonstigen Steuerpflichtigen. Die Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer- Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.

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07. Auch bei geringer Eigennutzung ist eine Prognoserechnung zu erstellen

Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts München liegt bei
einer an einen Dauermieter fest vermieteten Ferienwohnung keine typisierende Überschusserzielungsabsicht vor, wenn. . .

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08. Sachzuwendungen: Wahlrecht zur Pauschalierung
ist auch noch im Nachhinein möglich

Zahlreiche Unternehmen gewähren aus betrieblicher Veranlassung Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde. Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens bietet das Einkommensteuergesetz eine Pauschalierungsmöglichkeit, die es dem Zuwendenden ermöglicht, die Einkommensteuer pauschal für den Zuwendungsempfänger zu übernehmen.

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09.Keine doppelte Entfernungspauschale
für Zusatzfahrten zur ärztlichen Rufbereitschaft

Ein Arzt kann die Fahrten von der Wohnung zum Krankenhaus im Rahmen der Rufbereitschaft nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehen, wenn er am gleichen Tag bereits zum normalen Dienst gependelt war.

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10. Verlustberücksichtigung: Verkauf wertloser Papiere
kurz vor der Fälligkeit ist irrelevant

Der Verfall von Optionsscheinen oder Zertifikaten bei Laufzeitende
ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs mangels Veräußerungsvorgang einkommensteuerlich unbeachtlich.

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11. Schüler und Studenten: Steuern aus Ferienjobs
werden oftmals zurückerstattet

In den Sommerferien nehmen viele Schüler und Studenten einen Ferienjob auf. Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag in vollem Umfang vom Finanzamt zurückerstattet werden, wenn der Bruttolohn im Jahr nicht mehr als 10.996 EUR beträgt.

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12. Vorsteuerabzug auch bei Verlust der Rechnung

Kann ein Unternehmer die zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht mehr vorlegen, trägt er die Beweislast dafür, dass die Originalbelege im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs tatsächlich vorlagen.

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13. Zur Aufteilung bei gemischt veranlassten Betriebsveranstaltungen

Enthält eine Betriebsveranstaltung des Arbeitgebers betriebliche und
gesellschaftliche Bestandteile, liegt in Bezug auf den gesellschaftlichen Teil eine Lohnzuwendung vor, wenn die Aufwendungen des Arbeitgebers die Freigrenze von 110 EUR pro Person übersteigen.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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