Sehr geehrte[anrede-herr],
die Zeiten bleiben spannend und herausfordernd.
Wenn sich Experten gegenseitig übertrumpfen mit Prognosen, steht der Laie manchmal ratlos daneben und der Fachmann wundert sich. Weil wir Menschen immer für ein Ereignis eine Erklärung suchen, sind wir zufriedener mit einer Erklärung, die sich nachher als falsch entpuppt, als mit dem Eingeständnis, dass wir im Moment nicht wissen, warum etwas geschehen ist.
Wenn ein Unternehmer strategisch weiß, wohin er will, kann er auch einmal vom Wind weit abgetrieben werden, er wird den Kurs aber trotzdem halten können. Dies ist wesentlich wichtiger, als die Ursache für den Kursabtrieb zu kennen. Dem dänischen Philosophen Søren Kierkegaard wird der Ausspruch zugesprochen: Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich bei Ihrer Arbeit im Unternehmen Zeit frei schaufeln können und diese nutzen um am Unternehmen zu arbeiten.
Wichtige steuerliche Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.06.2009 = 10.5.2009
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 10.06.2009 = 10.06.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.06.2009 = 10.06.2009
(EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.06.2009 = 07.06.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.06.2009 = 07.06.2009
(EStVz, KStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.06.2009 = 15.06.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.06.2009 = 15.06.2009
(EStVz, KStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
03/08 + 3,1%
08/08 + 3,1%
11/08 + 1,4%
03/09 +0,5%
01.Neues Bilanzrecht: Größte Reform seit rund 25 Jahren oder doch nur ein „Reförmchen“?
Am 3.4.2009 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Modernisierung des Bilanz rechts (BilMoG)“ zugestimmt. Das neue Bilanzrecht ist somit „in trockenen Tüchern“.
Es enthält eine Reihe von Änderungen für die Rechnungslegung im Jahres- und Konzernabschluss, Normen zur Entlastung kleiner Unternehmen sowie zusätzliche Regelungen für die Abschlussprüfung von Unternehmen.
02. Instandhaltungsrücklage – Werbungskosten erst im Zeitpunkt der Verausgabung
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind zwar mit der Zahlung in das Verwaltungsvermögen der Eigentümergemeinschaft abgeflossen. Sie können aber erst dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Verwalter sie tatsächlich für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums oder für andere Maßnahmen ausgibt.
03. Teilwertabschreibungen auf Aktien sind nur bei massiven Kursverlusten zulässig
Aufgrund der Finanzkrise sind die Notierungen von Aktien massiv eingebrochen. Sofern die Beteiligungen im betrieblichen Anlagevermögen als Finanzanlage gehalten werden, kann ein steuermindernder Aufwand durch eine Teilwertabschreibung nur geltend gemacht werden, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt.
04. Pauschalbesteuerung: Betriebsveranstaltungen müssen allen Arbeitnehmern off enstehen
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils berechtigende Betriebsveranstaltung darstellt.
05. Entfernungspauschale: Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 zu
Ende letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem 1.1.2007 als verfassungswidrig verworfen. Daraufhin erließen die Finanzämter geänderte Steuerbescheide und gewährten wieder 0,30 EUR vom ersten Entfernungskilometer an, aber nur unter Vorbehalt.
06. Steuererklärung 2008: Im Januar 2009 gezahlte Depotgebühren als Werbungskosten absetzen
Für Depotgebühren und andere im Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt der Zehn-Tages-Zeitraum. Dieser besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die 10 Tage nach dem Ende des Kalenderjahres abfließen, in dem Jahr zu berücksichtigen sind, für das sie geleistet wurden.
07. Pensionsrückstellungen: Geringere Zuführungen durch Anhebung der Altersgrenzen
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung war bei der steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer bislang ein Mindest-Pensionsalter von 65 Jahren anzusetzen. Dies galt unabhängig davon, ob vertraglich ein geringeres Pensionsalter formuliert wurde.
08. Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen
auch bei Wohnungswechsel
möglich
Den Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen kann der Steuerpflichtige bei einem Wohnungswchsel für Renovierungsarbeiten in der alten und der neuen Wohnung geltend machen wenn...
09. Lottogewinn gefährdet
Kindergeldanspruch
Ein Lottogewinn wird in den Grenzbetrag einbezogen, bei dessen Überschreitung der Kindergeldanspruch erlischt. Etwas anderes gilt nur wenn ...
10. Keine 30-km-Grenze bei
Einsatzwechseltätigkeit
Auch für Veranlagungszeiträume 2007 und früher gilt die 30 km Regel nicht mehr
11. Vorsteuerabzug setzt
Angabe des Lieferzeitpunkts
voraus
Ohne Lieferzeitpunkt kein Vorsteuerabzug - dies gilt nur bei An- und Vorauszahlungen nicht.
12. Einkünfteerzielungsabsicht:
Prüfung erfolgt
grundstücksbezogen
Auch ein unbebautes Grundstück, das vermietet wird, muß eine positive Überschußprognose aufweisen - außer...
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

