Ausgabe 04/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Jahren war das Thema "Ersatzwährung" ein reines Insiderthema. Wenn nun China eine neue Leitwährung fordert, dann rückt in den Mittelpunkt ein Thema, das viele die an langfristigen Vermögensaufbau denken, oft schlichtweg ignorieren - die Inflation.

Im Moment, so werden viele nun einwenden, sinken die Preise. Sollten wir uns da eigentlich Sorgen machen?

Ich glaube dass Pessimismus uns genausowenig hilft wie Blindheit. Eines jedoch sollte wieder mehr Beachtung finden: Gesundes wirtschaften ist ein wirtschaften mit Produkten und Dienstleistungen - nicht mit Finanzkonstrukten und Derivaten. Nicht nur auf der Straße wird Drängeln und Raßen sehr teuer - auch auf dem Börsenparkett sollte dafür kein Platz sein.

Ob wir uns Inspirationen am muslimischen Banksystem nehmen sollten?

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 11.5.2009 = 11.5.2009
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 11.5.2009 = 11.5.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2009 = 15.5.2009
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 11.5.2009 = 8.5.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2009 = 12.5.2009
(GewStVz, GrundStVz)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 11.5.2009 = 14.5.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2009 = 18.5.2009
(GewStVz, GrundStVz)


Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
02/08 +2,8 %

07/08 + 3,3 %

10/08 + 2,4%

02/09 +1,0 %



01.Bürgerentlastungsgesetz: Beiträge zur KV sollen besser abzusetzen sein

Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur in stark eingeschränktem Umfang steuerlich als Sonderausgaben abziehbar. Durch den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes
sollen Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung
ab 2010 deutlich besser berücksichtigt werden können.

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02. Ehegatten-Mietvertrag: Vertragsinhalte müssen
auch tatsächlich umgesetzt werden!

Für die Anerkennung eines Mietvertrags unter nahen Angehörigen ist
entscheidend, dass die Hauptpflichten aus dem Vertrag klar und eindeutig vereinbart und anschließend tatsächlich durchgeführt werden.

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03. Handwerkerrechnungen:
Keine Steuerermäßigung bei Barzahlung

Bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % – höchstens aber 600 EUR (seit 2009: 1.200 EUR) – der Lohnaufwendungen verringert.

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhält und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung erfolgt.

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04. Lohnsteuerbescheinigung 2009: eTIN reicht aus

In den Lohnsteuerbescheinigungen müssen Arbeitgeber laut Gesetz eigentlich die neuen Steueridentifi kations nummern verwenden.

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05. Geschäftsführer haften für Steuerausfälle auch
in der Krise

Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den
GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der
einbehaltenen Lohnsteuer. Mit seinem Urteil setzt der Bundesfinanzhof
die Tendenz zur Verschärfung der Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz eines Unternehmens fort.

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06. Ermäßigter Steuersatz gilt auch für das Legen
von Wasseranschlüssen

Die Verlegung eines Wasseranschlusses durch ein Versorgungsunternehmen unterliegt – wie die originäre Lieferung von Wasser – dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %). Damit folgt der Bundesfinanzhof der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
aus dem Jahr 2008.

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07. Steuerfreie Vermietung und Eigennutzung:
Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten

Wird ein Gebäude zum Teil steuerfrei vermietet und im Übrigen für private
Wohnzwecke genutzt, besteht insgesamt kein Anspruch auf einen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes.

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08. Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz tritt in Kraft

Der Bundesrat hat dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz am 13.2.2009 zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1.4.2009 in Kraft und ist rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 anzuwenden.

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09. Unfallversicherung: Leistungen führen auch ohne
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers zu Arbeitslohn

Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer an einen Versicherer erbringt, führen nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann im Zeitpunkt der Beitragszahlung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die
Leistung zusteht. Nicht entschieden war bisher, ob und inwieweit Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers ohne eigenen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers steuerlich zu behandeln sind.

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10. Aufteilung der Tätigkeit in freiberufl iche und
gewerbliche Einkünfte ist möglich!

Betreuen ein selbstständiger und ein angestellter Ingenieur in einem Ingenieurbüro einzelne Projekte eigenverantwortlich und leitend, ist eine Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen.

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11. Nachzahlungszinsen gehören nicht zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Nach den Bestimmungen im Einkommensteuergesetz
gehören Steuern vom Einkommen und die auf diese Steuern
entfallenden Nebenleistungen zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben.

Der Bundesfinanzhof urteilte, dass zu diesen Nebenleistungen auch festgesetzte Nachzahlungszinsen gehören und versagte
den begehrten Werbungskostenabzug endgültig.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2
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