Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Jahren war das Thema "Ersatzwährung" ein reines Insiderthema. Wenn nun China eine neue Leitwährung fordert, dann rückt in den Mittelpunkt ein Thema, das viele die an langfristigen Vermögensaufbau denken, oft schlichtweg ignorieren - die Inflation.
Im Moment, so werden viele nun einwenden, sinken die Preise. Sollten wir uns da eigentlich Sorgen machen?
Ich glaube dass Pessimismus uns genausowenig hilft wie Blindheit. Eines jedoch sollte wieder mehr Beachtung finden: Gesundes wirtschaften ist ein wirtschaften mit Produkten und Dienstleistungen - nicht mit Finanzkonstrukten und Derivaten. Nicht nur auf der Straße wird Drängeln und Raßen sehr teuer - auch auf dem Börsenparkett sollte dafür kein Platz sein.
Ob wir uns Inspirationen am muslimischen Banksystem nehmen sollten?
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 11.5.2009 = 11.5.2009
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung
für den Termin 11.5.2009 = 11.5.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2009 = 15.5.2009
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 11.5.2009 = 8.5.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2009 = 12.5.2009
(GewStVz, GrundStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 11.5.2009 = 14.5.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2009 = 18.5.2009
(GewStVz, GrundStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
02/08 +2,8 %
07/08 + 3,3 %
10/08 + 2,4%
02/09 +1,0 %
01.Bürgerentlastungsgesetz: Beiträge zur KV
sollen besser abzusetzen sein
Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung
nur in stark eingeschränktem Umfang steuerlich als Sonderausgaben
abziehbar. Durch den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes
sollen Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung
ab 2010 deutlich besser berücksichtigt werden können.
02. Ehegatten-Mietvertrag:
Vertragsinhalte müssen
auch tatsächlich
umgesetzt werden!
Für die Anerkennung eines Mietvertrags
unter nahen Angehörigen ist
entscheidend, dass die Hauptpflichten
aus dem Vertrag klar und eindeutig vereinbart
und anschließend tatsächlich
durchgeführt werden.
03. Handwerkerrechnungen:
Keine Steuerermäßigung bei Barzahlung
Bei der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird die tarifliche Einkommensteuer
auf Antrag um 20 % – höchstens aber 600 EUR (seit 2009: 1.200 EUR) – der
Lohnaufwendungen verringert.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung erhält und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Handwerkerleistung erfolgt.
04. Lohnsteuerbescheinigung 2009: eTIN reicht aus
In den Lohnsteuerbescheinigungen müssen Arbeitgeber laut Gesetz eigentlich die neuen Steueridentifi kations nummern verwenden.
05. Geschäftsführer haften
für Steuerausfälle auch
in der Krise
Allein der Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens befreit den
GmbH-Geschäftsführer nicht von der
Haftung wegen Nichtabführung der
einbehaltenen Lohnsteuer. Mit seinem
Urteil setzt der Bundesfinanzhof
die Tendenz zur Verschärfung der Geschäftsführerhaftung
in der Insolvenz
eines Unternehmens fort.
06. Ermäßigter Steuersatz
gilt auch für das Legen
von Wasseranschlüssen
Die Verlegung eines Wasseranschlusses
durch ein Versorgungsunternehmen
unterliegt – wie die originäre
Lieferung von Wasser – dem
ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 %).
Damit folgt der Bundesfinanzhof der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
aus dem Jahr 2008.
07. Steuerfreie Vermietung und Eigennutzung:
Kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten
Wird ein Gebäude zum Teil steuerfrei vermietet und im Übrigen für private
Wohnzwecke genutzt, besteht insgesamt kein Anspruch auf einen Vorsteuerabzug
aus den Herstellungskosten des Gebäudes.
08. Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz tritt in Kraft
Der Bundesrat hat dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz am 13.2.2009 zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1.4.2009 in Kraft und ist rückwirkend für das gesamte Jahr 2009 anzuwenden.
09. Unfallversicherung: Leistungen führen auch ohne
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers zu Arbeitslohn
Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer an
einen Versicherer erbringt, führen nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
nur dann im Zeitpunkt der Beitragszahlung zu steuerpflichtigem
Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die
Leistung zusteht. Nicht entschieden war bisher, ob und inwieweit Zukunftssicherungsleistungen
des Arbeitgebers ohne eigenen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers
steuerlich zu behandeln sind.
10. Aufteilung der Tätigkeit in freiberufl iche und
gewerbliche Einkünfte ist möglich!
Betreuen ein selbstständiger und ein angestellter Ingenieur in einem Ingenieurbüro einzelne Projekte eigenverantwortlich und leitend, ist eine Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen.
11. Nachzahlungszinsen
gehören nicht zu den
Werbungskosten bei
den Einkünften aus
Kapitalvermögen
Nach den Bestimmungen im Einkommensteuergesetz
gehören Steuern vom
Einkommen und die auf diese Steuern
entfallenden Nebenleistungen zu den
nicht abzugsfähigen Ausgaben.
Der
Bundesfinanzhof urteilte, dass zu diesen
Nebenleistungen auch festgesetzte
Nachzahlungszinsen gehören und versagte
den begehrten Werbungskostenabzug
endgültig.
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

