Sehr geehrte Damen und Herren,
unabhängig sein von den täglichen Krisenmeldungen - wer wünscht sich das nicht. Wir sind alle Teil eines Systemes, eines Kranken, wie viele nun feststellen. Doch auch in dieser Krise wird es Gewinner geben - Unternehmen, die genau das liefern, was jetzt gebraucht wird. Eines davon sind smarte Produkte - die, reduziert auf die notwendigsten Funktionen, dann zu einem attraktiven Preis angeboten werden können. Auch Dienstleister können sich überlegen, wie sie ihr Angebot auf Basisleistungen reduzieren können. Mit einem entscheidenden Preisvorteil können so neue Potentiale erschlossen werden.
Für einen ganz wesentlichen Punkt halte ich, dass Mitarbeiter nicht entlassen werden, um kurzfristig Kosten einzusparen. So blutet das Unternehmen aus, weil Erfahrung, Fachwissen und Engangement abwandern und die verbleibenden Mitarbeiter sich mehr mit ihren Sorgen um den Arbeitsplatz als um bestmögliche Erfüllung ihrer Arbeit kümmern. Falls Mitbewerber mit strategischem Weitblick dann die freiwerdenen Mitarbeiter einstellen, entsteht so eine nach unten gerichtete Spirale.
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer engagierten Belegschaft kann eine Talsole viel zuversichtlicher durchschritten werden, weil Teamgeist immense Kräfte freisetzen kann.
Ich wünsche Ihnen ein gutes Händchen bei Ihrer Personalpolitik.
Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 14.4.2009 = 14.4.2009
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Barzahlung für den Termin 14.4.2009 = 14.4.2009 (UStVA, LStAnm)
bei Scheckzahlung für den Termin 14.4.2009 = 11.4.2009 (UStVA, LStAnm)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen für den Termin 14.4.2009 = 17.4.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
01/08 +2,8 %
06/08 + 3,3 %
09/08 + 2,9%
01/09 + 0,9 %
01.Positives Arbeitszimmer-Urteil: Appartement
im Mehrfamilienhaus ist außerhäuslich
Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und/oder beruflichen Betätigung bildet. Außerhäusliche Arbeitszimmer sind von der gesetzlichen Abzugsbeschränkung
hingegen nicht betroffen, sodass immer wieder die Gerichte bemüht werden, um die Abgrenzungsproblematik zu klären.
02. Verlegung des Familienwohnsitzes führt nicht zur Beendigung der doppelten Haushaltsführung
Sind beide Ehegatten berufstätig, können die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung
zeitlich unbeschränkt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des anderen
Partners unter Beibehaltung der ursprünglichen Familienwohnung unschädlich.
03. Auslandsspenden sind abzugsfähig
Der Europäische Gerichtshof hat den aufs Inland begrenzten Sonderausgabenabzug
für Spenden als eine unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs eingestuft. Diese Ungleichbehandlung könnte sich negativ auf die Bereitschaft auswirken, einer gemeinnützigen Einrichtung im Ausland etwas zuzuwenden.
04. Auch vom Jugendamt bezahlte Tagesmütter sind steuerpflichtig
Bisher waren nur Tagespflegepersonen
steuerpflichtig, die das Geld direkt von den Familien erhielten. Erfolgte
die Bezahlung über das Jugendamt,
brauchten keine Steuern auf das Betreuungsgeld gezahlt zu werden. Ab 2009 müssen auch Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden, die Einkünfte versteuern.
05. Doppelbelastung durch Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist EU-konform
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden:
06. Einkünfteerzielungs-absicht bei nicht ganzjährig vermieteten Ferienwohnungen
Bei der Vermietung von Ferienwohnungen stellt sich häufig die Frage nach der Einkünfteerzielungsabsicht. Hierunter ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Objekts zu verstehen, d.h. es müssen im Gesamtergebnis positive Einkünfte erwirtschaftet werden. Ist die Einkünfteerzielungsabsicht gegeben, kann der Steuerpflichtige die entsprechenden Werbungskosten steuermindernd geltend machen.
07. Neuer Überschuldungsbegriff: Insolvenzantrag nicht immer zwingend
Insolvenzgründe sind die Überschuldung, die Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde der Überschuldungsbegriff der Insolvenzordnung jetzt geändert.
08. Firmierung: Buchstabenkombination zulässig
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Firma einer GmbH & Co. KG durchaus aus einer Buchstabenkombination bestehen kann.
09. Einkommensteuererklärung 2008: Verluste aus Wertpapierverkäufen sollten angegeben werden
Viele private Anleger haben im letzten Jahr Geld verloren. Sofern die Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien etc.) resultieren, die nicht länger als ein Jahr im Bestand waren, können die Verluste gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
10. EuGH kippt deutsches Recht: Urlaubsanspruch bleibt bei längerer Krankheit bestehen!
Kann ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seinen bezahlten Jahresurlaub nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nehmen, verfällt der Anspruch nicht. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten. Mit dieser Entscheidung stellt der Europäische Gerichtshof eine Regel auf, die der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik entgegensteht.
11. Umsatzsteuerberichtigung erst mit tatsächlicher Rückzahlung des Entgelts möglich
Wird die Rückzahlung eines entrichteten Entgelts vereinbart, darf der Unternehmer die Umsatzsteuer erst bei tatsächlicher Erstattung an den Kunden berichtigen.
12. Finanzministerium erhöht die Umzugskostenpauschalen
Ist ein Umzug beruflich veranlasst, können die umzugsbedingten Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Liegt eine Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde arbeitstäglich vor, sind nach ständiger Rechtsprechung private Gründe unbeachtlich, sodass die Aufwendungen steuerlich zu berücksichtigten sind.
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

