Ausgabe 01/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein ereignisreiches Jahr liegt hinter uns. Und ein Spannendes erwartet uns.

Was haben wir gelernt: Wenn jemand richtig großen Mist baut, dann springt der Staat mit Milliarden ein und behauptet, dass der Schaden noch viel größer ausfiele, wenn man die Managementfehler nicht mit Steuergeldern ausbaden würde.

Ich dachte, dass in einer freien Marktwirtschaft auf die reinigende Kraft des Marktes vertraut wird. Doch halt, wir haben ja eine "Soziale Marktwirtschaft" und da muß man natürlich den Managern unter die Arme greifen.

Die Natur geht mit solchen Problemstellungen anders um - denn pure Größe hat nicht eine bevorzugte Behandlung zur Folge. Wäre dem so, hätten die Dinosaurier nicht aussterben dürfen.

Als mittelständischer Unternehmer sind Sie es gewohnt, dass Sie sich mit Ihrem Unternehmen den vollen Marktkräften stellen müssen. Sie können nicht hoffen, dass der Staat einspringt, wenn sich unvorhersehbare Herausforderungen ergeben. Und genau dies macht Sie und Ihr Unternehmen erfolgreich und krisensicher.

Packen Sie diese Herausforderung beim Schopf und fragen Sie sich und Ihre Mitarbeiter: Was können wir gerade in diesen Zeiten anders oder besser machen, damit wir noch besser die Probleme und Wünsche unserer Kunden erfüllen. Dann werden Sie, davon bin ich fest überzeugt, am Ende von 2009 auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken können.

Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünsche ich ein glückliches und erfüllendes 2009 - Gesundheit und Zuversicht, Dankbarkeit und Ausdauer, und vor allem Mut für unternehmerische Entscheidungen abseites der "Klagemauer".

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.02.2009 = 10.02.2009
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.02.2009 = 10.02.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 16.02.2009 = 16.02.2009
(GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.02.2009 = 7.02.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 16.02.2009 = 13.02.2009
(GewStVz, GrundStVz)




Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.02.2009 = 13.02.2009
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 16.02.2009 = 19.02.2009
(GewStVz, GrundStVz)

 


Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
11/07 + 3,2 %

04/08 + 2,4 %

07/08 + 3,3 %

11/08 + 1,4 %



01. „Neues“ Bilanzrecht und Jahressteuergesetz 2009:
Zeitliche und inhaltliche Änderungen

Vom Gesetzentwurf bis zur Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist es ein weiter Weg. Gerade noch aktuell, da sind wichtige Vorhaben schon wieder vom Tisch. Nachfolgend haben wir wichtige Neuerungen bei den Gesetzesvorhaben dargestellt.

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02. Übernahme von Geldbußen führt zu Arbeitslohn

Übernimmt der Arbeitgeber die Zahlung einer gegen seinen Mitarbeiter
verhängten Geldbuße oder -auflage, liegt regelmäßig Arbeitslohn vor. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Leistung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbringt.

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03. Geldgeschenke ohne konkrete Auflage gefährden den Kindergeldbezug

Für volljährige Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Einkünfte und Bezüge einen jährlichen Grenzbetrag von 7.680 EUR nicht übersteigen.

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04. Änderung der Meldepflicht zur Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird ab 2009 monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von den Einzugsstellen (Kranken-kassen bzw. Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See) eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Derzeit wird die Umlage noch von den Berufs-genossenschaften und Unfallkassen in größeren Zeitabständen erhoben.

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05. Betriebsveräußerung trotz anschließender Tätigkeit für den
Erwerber begünstigt

Wer seinen Gewerbebetrieb veräußert, kann unter gewissen Voraus-setzungen von Steuervergünstigungen profitieren, da die Aufdeckung der unter Umständen über Jahre angesammelten stillen Reserven zu unbilligen Härten führen könnte. Als Voraussetzungen müssen unter anderem erfüllt sein, dass der Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen definitiv auf einen Erwerber übertragen wird. Ferner muss der Veräußerer seine gewerbliche Tätigkeit einstellen.

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06. Kosten zur Förderung der beruflichen Kommunikation
sind als Werbungskosten abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen seine Rechtsprechung zur Abgrenzung von berufsbezogenen Werbungskosten und Aufwendungen der privaten Lebensführung fortentwickelt.

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07. Umsatzsteuervorauszahlungen als
regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben übernommen.

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08. Konkret ermittelter Abschlagsbetrag ist auch
bei der Ein-Prozent-Regelung möglich

Wenn ein Pkw umsatzsteuerlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist, ist die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern.

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09. Kfz-Steuerbefreiung

Nach dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ sollen neue Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und 30.6.2009 für ein Jahr ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von
der Kfz-Steuer befreit werden.

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10. Ab 2009 kein Anspruch mehr auf Krankengeld

Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, verlieren
ab dem 1.1.2009 ihren Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Eine
Informationspflicht der Krankenkassen besteht nicht. Der Anspruchsverlust erfolgt automatisch.

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11. Erstattung von Kirchensteuerzahlungen kann
ein rückwirkendes Ereignis sein

Kommt es zur Erstattung von Kirchensteuern, kann ein rückwirkendes Ereignis vorliegen, sodass gegebenenfalls bereits bestandskräftige Steuerbescheide der Vorjahre zu ändern sind.

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12. Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat

Ein Säumniszuschlag fällt auch dann an, wenn der fällige Steuerbetrag nur einen Tag zu spät gezahlt worden ist und die Säumnis nur geringfügig ist.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2
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