Ausgabe 12/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollten wir überhaupt noch in diesen Tagen Zeitung lesen, Nachrichten im Fernsehen ansehen oder Informationsportale im Internet besuchen?

Im Moment habe ich den Eindruck, dass dies für unsere unternehmerischen Entscheidungen eher kontraproduktiv ist.

Warum?

Eine ganze Industrie lebt von Nachrichten. Wir beachten Katastrophenmeldungen mehr als positive Nachrichten. Eine Zeitung mit einer schockierenden Überschrift auf Seite eins wird am Kiosk einfach häufiger gekauft. Die Folge: Jeder will zuerst über die Katastrophe berichten - und wenn das nicht möglich ist berichtet er über die Katastrophe von einer anderen Perspektive.

Und genau das führt zu einer Wahrnehmungsverzerrung - wir nehmen die Katastrophe viel bedrohlicher war - und handeln dann auch so - was wieder eine neue Nachricht ist und die Katastrophe beflügelt.

Früher nannte man so was: "Öl ins Feuer gießen".

Versuchen Sie es einmal anders:

Konzentrieren Sie sich ganz auf Ihr unmitelbares Umfeld - auf Ihr Business vor der Haustüre. Und Sie werden entdecken, dass es da Probleme gibt, die es schon vor der Finanzkrise gab - aber auch Chancen - und die gibt es auch heute noch.

Ja, etwas mehr Beweglichkeit wird im Moment verlangt von uns als Unternehmer - aber das haben wir doch immer schon gut hinbekommen - oder etwa nicht?

Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich den Blick für Chancen bewahren können, daß Ihr Auge nicht so sehr von den "bad news" getrübt wird.

Und wenn Sie eine Chance entdecken, greifen Sie beherzt zu, und wenn Sie auch nur einen kleinen Erfolg verbuchen können, feiern Sie ihn - und kommunizieren Sie ihn deutlich - setzen Sie "good news" in die Welt - genau das brauchen wir, wenn um uns herum wieder mal alle nur schwarz malen.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 12.1.2009 = 12.01.2009
(UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 12.1.2009 = 12.1.2009 (UStVA, LStAnm) bei Scheckzahlung
für den Termin 12.1.2009 = 9.1.2009 (UStVA, LStAnm)




Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 12.1.2009 = 15.1.2009
(UStVA, LStAnm)

 


Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
10/07 + 2,8 %

03/08 + 3,1 %

06/08 + 3,3 %

10/08 + 2,4 %



01. MoMiG ist seit dem 1.11.2008 in Kraft

Am 28.10.2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz „MoMiG“) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 1.11.2008 in Kraft und bringt eine Fülle von Neuerungen. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick.

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02. Bundesregierung bringt Entlastungen auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen sowie am 5.11.2008 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, wodurch die Bürgerinnen und Bürger entlastet werden sollen. Die wesentlichen Punkte im Einzelnen:

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03. Erbschaftsteuerreform: Spitzen von Union und SPD einigen sich

Bereits vor knapp zwei Jahren verpflichtete das Bundesverfassungsgericht
den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Erbschaftsteuer bis zum 31.12.2008. Am 6.11.2008 einigten sich die Spitzen von Union und SPD schließlich auf signifikante Änderungen im Vergleich zum bisherigen Entwurf. Nach der Lesung im Bundestag soll der Bundesrat schließlich am 12.12.2008 zustimmen, sodass das neue Gesetz ab dem 1.1.2009 zur Anwendung kommen kann.

Hier nun die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

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04. Sacheinlage ist ein Veräußerungstatbestand

Der Bundesfinanzhof hat entgegen der Verwaltungsauffassung ein Urteil gefällt, welches in der Praxis enorme Auswirkungen haben kann.

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05. Unterhalt bei eheähnlichen Gemeinschaften

In welcher Höhe sind Unterhaltsleistungen an den nicht ehelichen Lebenspartner steuerlich zu berücksichtigen? Der Bundesfinanzhof hat diese Frage beantwortet.

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06. Vorsteueraufteilung bei Gebäuden

Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechungsgrundsätze zur Vorsteuer-aufteilung bei Gebäuden, die teils für vorsteuerunschädliche, teils für vorsteuerschädliche Zwecke verwendet werden, nunmehr übernommen.

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07. Bei erfolgsabhängiger Vergütung sind
Bewirtungskosten voll abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof urteilte, dass ein leitender Angestellter mit erfolgsabhängiger Vergütung die Kosten für die Bewirtung der ihm unterstellten Mitarbeiter in voller Höhe als Werbungskosten
abziehen kann.

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08. Neue Sachbezugswerte ab 2009 geplant

Das Bundesministerium hat den Entwurf für die Sachbezugswerte ab 2009 vorgelegt. Für die freie Verpflegung soll ein monatlicher Sachbezugswert von 210 EUR (bisher 205 EUR) gelten. Für Frühstück sind monatlich 46 statt 45 EUR und für Mittag- und Abendessen 82 statt 80 EUR im Monat vorgesehen. Für die freie Unterkunft sind monatlich 204 EUR (bisher 198 EUR) geplant.

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09. Abschreibung bis auf einen Erinnerungswert

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem eine Freiberufler- Sozietät ein Fahrzeug nur auf rund 5.000 EUR abgeschrieben hatte. Der Restwert wurde erst bei der späteren Entnahme als Betriebsausgabe geltend gemacht.

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10. Einkünfte aus der Vermietung von Messezimmern

Die Vermietung von Zimmern für Messezeiträume ist nach denselben Maßstäben zu beurteilen, die auch bei Ferienwohnungen angelegt werden. Denn in beiden Fällen wechseln die Bewohner regelmäßig und es kommt zu Leerständen.

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11. Zur Befristung eines Arbeitsvertrags

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Soweit die Vertragsparteien lediglich eine mündliche Abrede hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung des Arbeitsverhältnisses
treffen, ist die Abrede unwirksam und somit ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen.

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12. Flächenermittlung beim Arbeitszimmer

Die Oberfinanzdirektion Hannover weist in einer Verfügung auf die oftmals fehlerhafte Ermittlung der abziehbaren
Kosten für ein Arbeitszimmer hin.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2
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