Ausgabe 06/2008

Sehr geehrte[anrede-herr],

schlechte Zeiten sind gute Zeiten für gute Unternehmer.

Ist das Wetter schön und die See ruhig, ist es für einen Kapitän sehr leicht sein Schiff auf dem richtigen Kurs zu halten. Da dies für alle zutrifft ist die Konkurenz dann auf dem Markt sehr groß.

Wenn die See rauh, der Wind eisig und die Brecher über das Schiff schlagen, dann ist die Mannschaft und der Kapitän voll gefordert.

Gute Teamplayer und gute Kapitäne wissen genau: Jetzt ist ihre Chance gekommen. Jetzt können sie ihre Kenntnis, ihre Erfahrung und ihre Stärken ausspielen und vor den anderen mit der kostbaren Fracht in den sicheren Hafen einlaufen.

Damit Sie und Ihr Team diese Fähigkeiten weiter ausbauen und perfektionieren können, dazu trete ich mit meinem Team an.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten, finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.7.2008 = 10.7.2008
(UStVA, LStAnm)






Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.7.2008 = 10.7.2008 (UStVA, LStAnm)                    
bei Scheckzahlung    

für den Termin 10.7.2008 = 7.7.2008 (UStVA, LStAnm)




Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.7.2008 = 14.7.2008

(UStVA, LStAnm)  





Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
04/07 + 2,1 %

09/07 + 2,7 %

12/07 + 3,1 %

04/08 + 2,4 %



01.Für das Jahr 2009 sind erneut viele steuerrechtliche Änderungen geplant

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet – wie die Versionen der Vorjahre – ein Bündel von geplanten Einzelmaßnahmen. Diese sollen  zum Teil schon für 2008 oder sogar bereits in allen noch offenen Fällen gelten. Nachfolgend werden wichtige geplante Änderungen im Überblick vorgestellt:. . .

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02. Sammlung von steuerrechtlich relevanten
Auslandsdaten ist zulässig

In der Informationszentrale für steuerrechtliche Auslandsbeziehungen sammelt das Bundeszentralamt für Steuern bedeutsame Angaben über steuerrechtlich relevante Beziehungen von im Inland ansässigen Firmen und Personen zum Ausland und umgekehrt. Betroffene Steuerpflichtige haben nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aber regelmäßig keinen generellen Anspruch auf Auskunft über die sie betreffenden Daten.

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03. Antrag auf Vergütung von gezahlter
ausländischer Umsatzsteuer bis Juni stellen

Unternehmer müssen den Antrag auf Erstattung ihrer 2007 gezahlten ausländischen Umsatzsteuer bis zum 30.6.2008 bei der jeweiligen ausländischen Behörde stellen.
Für die Antragstellung sind regelmäßig die länderspezifischen Antragsformulare sowie die Rechnungen und Einfuhrbelege im Original erforderlich. Der Unternehmer hat die Vergütung selbst zu berechnen und die Unternehmereigenschaft für den Vergütungszeitraum durch die Bescheinigung eines deutschen Finanzamts nachzuweisen. Der Vergütungszeitraum beträgt mindestens drei Monate und höchstens ein Kalenderjahr.

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04. Doppelbelastung beim Hausbau könnte gegen EU-Recht verstoßen

Das Niedersächsische Finanzgericht  hat den Europäischen Gerichtshof mit der Frage angerufen, ob die Mehrfachbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer gegen das gemeinschaftsrechtliche Mehrfachbelastungsverbot verstoßen könnte.

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05. Noch keine Schenkung bei Einräumung einer
Unterbeteiligung

Durch die Unterbeteiligung an Gesellschaftsanteilen wird noch kein Vermögensgegenstand zugewendet, der schenkungsteuerpflichtig ist; zumindest solange keine atypische Unterbeteiligung vorliegt. Wird dem Unterbeteiligten bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Gläubigerstellung zuteil, spricht man von einer typischen Unterbeteiligung mit der Folge, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden. Ist der Unterbeteiligte im Verhältnis zur Hauptgesellschaft aber als Mitunternehmer anzusehen (Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen), liegt eine atypische Unterbeteiligung vor, die z.B. zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen kann.

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06. Krankheit wegen Mobbing führt nicht zu Werbungskosten

Aufwendungen im Zusammenhang mit seelischen Erkrankungen durch Mobbingsituationen am Arbeitsplatz führen im Allgemeinen nicht zu Werbungskosten. Berufliche Enttäuschungen und ein Karrierebruch kommen in Leitungsberufen nicht selten vor. Berufsbezogene Elemente und Umstände der allgemeinen Lebensführung sind in diesen Fällen oft untrennbar miteinander verbunden, wodurch der Werbungskostenabzug letztlich ausgeschlossen ist

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07. Ausfall eines Darlehens an den Arbeitgeber kann zu Werbungskosten führen

Ob ein Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Verlust einer seinem Arbeitgeber gegenüber bestehenden Darlehensforderung steuerlich geltend machen kann, ist unklar. Fraglich ist, wann ein Werbungskostenabzug im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegt und in welchen Fällen eine Beachtung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzunehmen ist .

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08. Zur Steuerermäßigung bei Aufwand von Heimbewohnern

Bewohner von Alten-, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen können die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (handwerkliche Tätigkeiten in der eigenen Wohnung, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleinere Ausbesserungsarbeiten handelt) in Anspruch nehmen, wenn sie dort einen eigenständigen abgeschlossenen Haushalt führen.

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09. Kontoauszug als Rechnungsbeleg

Rechnet ein Kreditinstitut mittels Kontoauszug über eine erbrachte Leistung ab (z.B. Kontoführung, Depotverwaltung, Wertpapierhandel), kommt dem Kontoauszug Abrechnungscharakter zu. Das hat zur Folge, dass der Kontoauszug als Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen ist.

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10. Umsatzsteuer auf ausgegebene Gutscheine

Berechtigen Gutscheine nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen, handelt es sich lediglich um den Umtausch von Bargeld.

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11. Seit 1.1.2008 reicht die elektronische Archivierung von Entgeltunterlagen

Arbeitgeber müssen bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs die Unterlagen aufbewahren, die den Bereich der Entgeltabrechnung und des Rechnungswesens betreffen. Entgeltunterlagen des Arbeitgebers enthalten Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, zur Erstattung von Meldungen und insbesondere zum versicherungsrechtlichen Status des Versicherten.

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12. Beim Fahrtenbuch keine Privilegien für Ärzte

Die Maßstäbe bei der Fahrtenbuchführung können nicht durch die vom Arzt seinen Patienten gegenüber zu wahrende Verschwiegenheitspflicht herabgesetzt werden. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss den Privatanteil an der Gesamtfahrleistung mit hinreichender Gewähr zur Vollständigkeit und Richtigkeit nachweisen. Hierzu gehören in der Regel folgende Angaben:

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13. Details zur Pauschalbesteuerung sind endlich da

Mit Wirkung ab 2007 wurde die Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für Geschenke und Incentives an Mitarbeiter und Kunden eingeführt. Danach hat der Zuwendende die Möglichkeit, den gewährten Vorteil – der nicht in Geld bestehen darf – einer Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zu unterwerfen. Aktuell hat die Finanzverwaltung in einem Schreiben Stellung zu Zweifelsfragen genommen. Nachfolgend werden einige wichtige Aspekte daraus vorgestellt.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


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