Ausgabe 05/2008

Sehr geehrte[anrede-herr],

was hilft in ungewissen Zeiten auf dem richtigen Weg zu bleiben? Entscheidungen?

Ein Unternehmer-Navi, das einfach verständlich und Sie stets aktuell über den Stand Ihres Unternehmens infomiert - kann eine solche Hilfe sein. Werden dann noch aktuelle Trends (die aktuelle Verkehrslage) berücksichtigt, steht einer erfolgreichen Unternehmerfahrt nichts mehr im Wege.

Im Beratungsbaustein "Unternehmer-Navi" erhalten Sie dieses Navigationsinstrument. So gewinnen Sie Sicherheit und Überblick und können auf Herausforderungen gelassener reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Vorteile Sie außerdem noch davon haben.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten, finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.6.2008 = 10.6.2008
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2008 = 10.6.2008 (EStVz, KStVz)






Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.6.2008 = 10.6.2008 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2008 = 10.6.2008 (EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.6.2008 = 7.6.2008 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2008 = 7.6.2008 (EStVz, KStVz


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.6.2008 = 13.6.2008
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.6.2008 = 13.6.2008 (EStVz, KStVz)




Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
03/07 + 2,0 %

08/07 + 2,2 %

11/07 + 3,2 %

03/08 + 3,1 %



01.Nicht verbrauchter Verlustvortrag ist zukünftig nicht mehr vererbbar

In Zukunft können Erben einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustvortrag nicht mehr zur Minderung der eigenen Einkommensteuer geltend machen. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden. Der BFH ist damit von einer rund 45 Jahre währenden höchstrichterlichen Rechtsprechung und entsprechenden Praxis der Finanzverwaltung abgerückt.

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02. Krankenversicherungsbeiträge müssen künftig besser abziehbar sein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält den beschränkten Abzug von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen seit 1997 für verfassungswidrig, weil die Höchstbeträge in den jeweiligen Jahren keinen angemessenen Krankenversicherungsschutz ermöglichten.

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03. Bei der Investitionszulage ist eine neue
Klassifikation der Wirtschaftszweige zu beachten

Die Investitionszulage erhalten nur bestimmte begünstigte Wirtschaftszweige. Welche Betriebe zu diesem Kreis gehören, bestimmte sich bislang nach der Klassifikation aus dem Jahr 2003. Zum 1.1.2008 wurde diese Klassifikation neu geordnet. Im Ergebnis sind eine Reihe von ehemals begünstigten Wirtschaftszweigen nicht mehr investitionszulageberechtigt.

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04. Verzicht auf nachehelichen Unterhalt gegen Geld ist eine Schenkung

Erhält ein Ehegatte vor der Heirat vom anderen Ehepartner einen finanziellen Ausgleich für einen vertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt, ist dies als freigebige Zuwendung und damit als steuerpflichtige Schenkung zu beurteilen. Ferner stellt der Teilverzicht keine die Schenkung mindernde Gegenleistung dar.

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05. Keine Verzinsung der Abzugsteuer

Die Erstattung von Abzugsteuern durch das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht zu verzinsen. Denn Festsetzung oder Anmeldung erfolgen hier in der Regel zeitnah. Ferner ist der Gesetzgeber nicht zu einer lückenlosen Verzinsung jeglicher Erstattungsansprüche verpflichtet.

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06. An Kinder verschenkte Kreditforderung gegen eine GmbH ist steuerrechtlich wirksam

Schenkt ein beherrschender GmbH-Gesellschafter eigene Darlehensforderungen gegen die GmbH an seine Kinder, die ebenfalls an der GmbH beteiligt sind, ist dies steuerlich anzuerkennen. D.h., die vereinbarten Schuldzinsen sind weiterhin Betriebsausgaben der GmbH und die den Kindern gutgeschriebenen Zinsen sind bei diesen als Kapitaleinkünfte zu erfassen.

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07. Neue Meldepflichten bei Verdacht der Geldwäsche geplant

Das geplante Gesetz zur Ergänzung und Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll zwei EU-Richtlinien umsetzen, wonach neben Kreditinstituten auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verpflichtet sind, die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung zu informieren. Es soll am Tag nach seiner Verkündigung in Kraft treten.

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08. Sponsoring von Sportvereinen kann körperschaftsteuerpflichtig sein

Ein gemeinnütziger Sportverein ist grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Die Umsätze werden ermäßigt besteuert. Geht der Verein aber wirtschaftlichen Tätigkeiten nach, steht ihm kein Steuervorteil mehr zu. Damit sind Sponsorengelder körperschaftsteuerpflichtig, wenn der gemeinnützige Sportverein dem Sponsor als Gegenleistung u.a. das Recht einräumt, in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten und die Mitglieder bei Vereinsveranstaltungen über einschlägige sponsorbezogene Themen zu informieren.

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09. Neue Förderung der Eigenheimrente über „Wohn-Riester“ geplant

Der Plan für ein Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge sieht vor, dass die Regelungen der Riester-Förderung ab Inkrafttreten auch für den Erwerb selbst genutzter Immobilien und zur Entschuldung von Hauskrediten gelten:

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10. Aufwand auch bei abgekürztem Vertragsweg
als Werbungskosten abziehbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erneut bekräftigt, dass Erhaltungsaufwendungen auch dann Werbungskosten für den Vermieter bei den Mieteinkünften sind, wenn sie auf einem Werkvertrag beruhen, den ein Dritter im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossen hat . Denn der abgekürzte Vertragsweg führt nicht zu Drittaufwand, den ein Vermieter wegen der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit nicht geltend machen kann, sondern zu eigenem Aufwand.

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11. Meldepflicht einer Auslandsbeteiligung beachten

Treten Anleger einem geschlossenen Fonds mit Sitz im Ausland bei, müssen sie dem Finanzamt den Erwerb innerhalb eines Monats anzeigen. Gleiches gilt bei veränderter Beteiligungsquote oder einem Fondsverkauf über den Zweitmarkt. Wer dem nicht, unvollständig oder verspätet nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld und Zwangsmittel geahndet werden kann.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2
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