Ausgabe 04/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nachrichten von den Finanzmärkten sollten uns zum Nachdenken anregen: Wann können wir erkennen, dass es einen maximalen Gewinn losgelöst von der Betrachtung der Auswirkung auf andere nicht geben kann. Das spricht gegen alle Erkenntnisse der verschiedenen Wissenschaften. Trotzdem meinen immer noch viele, sie könnten Ihren Gewinn mit Methoden maximieren, bei denen andere die Zeche zahlen.

Ich bin überzeugt, dass die Strategie der Zukunft heißen muß: Wie kann ich einen Gewinn erzielen ohne andere zu übervorteilen? Wie kann ich einen Gewinn erzielen, bei dem der andere auch einen Gewinn hat von meiner Handlungsweise? Wie kann ich einen Gweinn erzielen ohne dass andere keinen Schaden erleiden?

Im Beratungsbaustein "Unternehmercokpit" erhalten Sie eine aktuelle und klare wirtschaftliche Posisitionsbestimmung für sich und Ihr Unternehmen. So gewinnen Sie Handlungsspielraum und können auf Herausforderungen gelassener reagieren. Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Vorteile Sie außérdem noch davon haben.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten, finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

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Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 13.5.2008 = 13.5.2008
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2008 = 15.5.2008 (GewStVz, GrundStVz)





Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 13.5.2008 = 13.5.2008 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2008 = 15.5.2008 (GewStVz, GrundStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 13.5.2008 = 10.5.2008 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2008 = 12.5.2008 (GewStVz, GrundStVz)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 13.5.2008 = 16.5.2008
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.5.2008 = 19.5.2008 (GewStVz, GrundStVz)




Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
02/07 + 1,6 %

07/07 + 1,9 %

10/07 + 2,4 %

02/08 + 2,8 %



01.Neuregelungen zur privaten Altersvorsorge
über die Riester-Rente

Das Bundesministerium für Finanzen hat aktuell u.a. zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge über die Riester-Rente Stellung genommen. Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Sie wird vom Staat durch Zulagen gefördert. Gleichzeitig kann die Möglichkeit bestehen, die Beiträge als Sonderausgaben abzuziehen. Nachfolgend wichtige Neuregelungen im Kurzüberblick;

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02. Zur doppelten Haushaltsführung bei Haupthaushalt von Alleinstehenden in Elternwohnung

Der Bundesfinanzhof bekräftigt erneut seine ständige Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung, wonach es für den Werbungskostenabzug nicht ausreicht, wenn eine einheitliche Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte aufgesplittet ist.

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03. Entgelt für Solaranlage steuerpflichtig

Bei einem über 18 Jahre alten Kind wird kein Kindergeld gezahlt, wenn es Einkünfte und Bezüge von mehr als aktuell 7.680 EUR hat, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausübung bestreiten kann.

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04. Vorsteuerabzug bei Vermietung eines Pkw durch Arbeitnehmer an Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer kann mit der Vermietung seines eigenen Pkw an den Arbeitgeber selbstständig und damit unternehmerisch tätig werden. Ob die daraus resultierenden Mietzahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ertragsteuerrechtlich als Arbeitslohn zu qualifizieren sind, spielt bei der Beurteilung für das Umsatzsteuerrecht keine Rolle.

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05. Zinsen auf Rentennachzahlung sind Kapitaleinnahmen

Die von der Deutschen Rentenversicherung Bund im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen überwiesenen Zinsen unterliegen der Steuerpflicht.

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06. Verschmelzungsvorgänge sind grunderwerbsteuerpflichtig

Die Verschmelzung einer GmbH mit Grundbesitz auf eine andere GmbH unterliegt hinsichtlich des Eigentumsübergangs auf den aufnehmenden Rechtsträger ohne Rücksicht auf die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer erfasst auch solche Rechtsträgerwechsel, die nicht Teil eines Leistungsaustauschs „Grundstück gegen Entgelt“ sind. Der Steuertatbestand knüpft ausschließlich an die zivilrechtliche Eigentumsänderung an. Ein bloßer Formwechsel hingegen unterliegt nicht der Grunderwerbsteuerpflicht.

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07. Verdeckte Gewinnausschüttung kann zu einer
steuerpflichtigen Schenkung führen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass regelmäßig keine schenkungsteuerpflichtigen Zuwendungen des Gesellschafters einer GmbH an eine ihm nahe stehende Person vorliegen, wenn die GmbH der nahe stehenden Person – auf Veranlassung dieses Gesellschafters – überhöhte Vergütungen zahlt.

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08. Zum Ansatz von Werbungskosten bei Leerstandszeiten

Steht ein Haus wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten länger leer, zählen die währenddessen anfallenden Aufwendungen auch dann noch zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, wenn nicht absehbar ist, ob und wann die Räume für eine Vermietung genutzt werden können. Denn es ist allein die Entscheidung des Eigentümers, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- oder Geldgründen langsamer oder schneller und in Eigenleistung oder durch Fremdfirmen durchgeführt werden.

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09. Jahresmeldung an Krankenkasse muss bis zum 15.4.2008 vorliegen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, unverzüglich nach Ablauf eines Kalenderjahrs den Zeitraum der Beschäftigung der Arbeitnehmer im abgelaufenen Jahr und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts mit der Jahresmeldung der Krankenkasse des Arbeitnehmers zu melden. Abgesehen von einigen Ausnahmen ist für jeden versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der am 31.12. im Unternehmen beschäftigt war, eine Jahresmeldung zu erstatten.

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10. Zum Vorsteuerabzug bei erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug beim Erwerb und dem sich anschließenden erheblichen Umbau eines Gebäudes, das nach Fertigstellung vom Erwerber für umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Umsätze vorgesehen ist, bestätigt. Bei einer solchen Maßnahme richtet sich der Umfang des Vorsteuerabzugs nach wie vor nach folgenden Grundsätzen:

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11. Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf eines unvermieteten Grundstücks

Nach umsatzsteuerrechtlichen Regelungen unterliegen Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer.

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12. Kontopfändungsschutz geplant

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beraten.

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13. Quartalszahler sollten Dauerfristverlängerung für 2008 beantragen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug beim Erwerb und dem sich anschließenden erheblichen Umbau eines Gebäudes, das nach Fertigstellung vom Erwerber für umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Umsätze vorgesehen ist, bestätigt. Bei einer solchen Maßnahme richtet sich der Umfang des Vorsteuerabzugs nach wie vor nach folgenden Grundsätzen:

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2
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