Ausgabe 03/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

Lichtenstein, im Moment gleichbedeutend für beliebte Kapitalfluchtburg hochdotierter Wirtschaftsmanager, ist auch für Steuerehrliche eine interessante Adresse. So gibt es dort zum Beispiel die Möglichkeit um ein bestehendes Wertpapierdeport einen „Versicherungsmantel“ zu legen. Damit werden die Erträge vor dem Abzug der Abgeltungssteuer geschützt und erst die Auszahlung muß versteuert werden.

Neben dieser gibt es noch viele weitere Strategien um die Abgeltungssteuer zu minimieren oder zu vermeiden. Achten sollten Sie jedoch auf die Qualität der Anlage selbst, denn die mögliche „Steuerfreiheit“ macht aus einer wenig rentabelen Anlage noch lange keine Hochrentierliche.

Wenn Sie eine unabhängige steuerliche Betrachtung Ihrer Kapitalanlagen durch mich und unserer Kanzlei vornehmen lassen, haben Sie eine gute Entscheidungsgrundlage für die nächsten Monate - denn noch bis zum 31.12.2008 können Sie die notwendigen Depotänderungen einleiten und damit die Abgeltungssteuer auf Dauer minimieren.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten, finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.4.2008 = 10.4.2008
(UStVA, LStAnm)




Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.4.2008 = 10.4.2008 (UStVA, LStAnm)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.4.2008 = 7.4.2008 (UStVA, LStAnm)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.4.2008 = 14.4.2008
(UStVA, LStAnm)



Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
01/07 + 1,6 %

06/07 + 1,8 %

09/07 + 2,4 %

01/08 + 2,7 %



01. Über die Pendlerpauschale muss nun das Bundesverfassungsgericht einscheiden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Er hat deshalb zwei Verfahren mit Beschlüssen vom 10.1.2008 ausgesetzt und die Frage, ob die „gekürzte Pendlerpauschale“ verfassungsgemäß ist, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt.

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02. Kein unbeschränkter Abzug von Bewirtungsaufwand für freie Mitarbeiter

Verköstigt ein Unternehmen im Rahmen einer Schulungsveranstaltung teilnehmende Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, sind die Bewirtungskosten nicht vollständig abziehbar. Der Aufwand darf zu 30 Prozent den Gewinn nicht mindern

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03. Elterngeld gilt als Bezug des Kindes

Bei einem über 18 Jahre alten Kind wird kein Kindergeld gezahlt, wenn es Einkünfte und Bezüge von mehr als aktuell 7.680 EUR hat, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausübung bestreiten kann.

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04. Vorjahresumsatz ist für „Kleinunternehmer“ im Umsatzsteuerrecht vorrangig

Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn können in Rechnungen an ihre Kunden auf den Ansatz der Umsatzsteuer verzichten. Ein Unternehmer gilt als Kleinunternehmer, wenn sein Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.

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05. Finanzamt hat Zugriff auf EDV-Daten der Buchführung

In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu Stellung genommen, in welchem Umfang die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen auf die mithilfe von Datenverarbeitungssystemen geführte Buchhaltung zugreifen darf

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06. Kosten für den Erwerb eines Führerscheins nicht als Verbungskosten abziehbar

Einige Aufwendungen berühren den privaten Bereich derart, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften der steuerliche Abzug ganz oder teilweise ausgeschlossen wird, obwohl zweifelsfrei auch eine betriebliche/berufliche Veranlassung gegeben ist. Diese Kosten werden auch als gemischte Aufwendungen bezeichnet.

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07. Besteuerung von Wertpapiergewinnen in 1999 verfassungsgemäß

Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Besteuerung von Wertpapiergewinnen für den Veranlagungszeitraum 1999 verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Beschwerde gegen diesen Beschluss des BFH nicht zur Entscheidung angenommen.

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08. Prämien und Lohnsteuer mindern Kindeseinkünfte nicht

Bei der Prüfung, ob die Einkünfte und Bezüge eines Kindes den Jahresgrenzbetrag für das Kindergeld in Höhe von aktuell 7.680 EUR überschreiten, sind die gesetzlichen Sozialversicherungsbeitrage nicht zu berücksichtigen. Denn diese Beträge stehen dem Kind oder dessen Eltern von Gesetzes wegen nicht zur Verfügung. Bei anderen Einkunftsteilen ist allerdings jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Kürzung erfolgen kann oder nicht.

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09. Anspruch auf Kindergeld trotz Ein-Euro-Job

Eltern können für ihr volljähriges Kind ohne Berufsausbildung auch dann Anspruch auf Kindergeld haben, wenn es auf Zuweisung der Bundesagentur für Arbeit einen Ein-Euro-Job ausübt.

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10. Einführung der Steueridentifikationsnummer verspätet sich

Mit den bisherigen Steuernummern sind die Bürger im Bundesgebiet nicht eindeutig identifizierbar. Mit der neuen Steueridentifikationsnummer (IdNr.) soll deshalb erstmals über die Bundesländergrenzen hinweg eine konkrete Zuordnung von Besteuerungsgrundlagen möglich werden. Dafür soll jeder Bürger nur eine Nummer (Eindeutigkeit) erhalten, die während der gesamten Dauer der Steuerpflicht nicht geändert wird. Die Vergabe weiterer Steuernummern – z.B. für verschiedene Steuerarten – entfällt damit ebenfalls.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2
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