Ausgabe 02/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

die närrischen Tage sind dieses Jahr besonders wenige. Politisch betrachtet scheinen die närrischen Tage ehrer langanhaltend zu sein, wenn wir sehen, wie die Politik heilos überfordert ist. Statt verlässliche Gesetzgebung werden zahllose undurchsichtige und praktisch nicht mehr umsetzbare Geetze erlassen. Manche davon werden dann von den Gerichten gestoppt, wie es im Falle der Pendlerpauschale immer mehr wahrschenlich erscheint, nachdem der Bundesfinanzhof das Bundeverfassungsgericht angrufen hat.

Mit meinem Team möchte ich Ihnen zu mehr Sicherheit und Erfolg verhelfen. Eine kontinuierliche Begleitung Ihres Unternehmens und Ihrer unternehmerischen Entscheidungen wird immer mehr zum wichtigen Erfolgsfaktor - gerade in dieser immer unsicherer erscheinenden Zeit.

Ich wünsche Ihnen ein paar tolle Tage, egal ob auf den Faschingsbällen oder in geruhsamer Umgebung.

Die wichtigsten steuerlichen Neuigkeiten, finden Sie in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

ür den Termin 10.3.2008 = 10.3.2008
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.3.2008 = 10.3.2008 (EStVz, KStVz)




Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.3.2008 = 10.3.2008 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.3.2008 = 10.3.2008 (EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.3.2008 = 7.3.2008 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.3.2008 = 7.3.2008 (EStVz, KStVz)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.3.2008 = 13.3.2008
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 10.3.2008 = 13.3.2008 (EStVz, KStVz)




Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
12/06 + 1,4 %

05/07 + 1,9 %

08/07 + 1,9 %

12/07 + 2,8 %



01. Geldleistungen für Kindervollzeit- und Kindertagespflege bleiben in 2008 doch steuerfrei

Das Bundesministerium der Finanzen hält nicht mehr an der angekündigten Besteuerung der Einnahmen aus der Kindervollzeitpflege ab 2008 fest. Bei einer Betreuung von bis zu sechs Kindern bleibt es bei steuerfreien Beihilfen. Ohne weitere Prüfung wird in diesen Fällen vermutet, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig betrieben wird. Zumindest bis Ende 2008 bleiben auch Einnahmen aus der Kindertagespflege, die neben der Erstattung des Sachaufwands fließen, steuerfrei.

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02. Kirchensteuer wirkt nur im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe

Der Abzug der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe setzt voraus, dass die Zahlung in dem Veranlagungszeitraum, in dem sie zum Abzug kommen soll, auch tatsächlich geleistet wurde. Der Steuerpflichtige muss dadurch endgültig wirtschaftlich belastet worden sein. In einem späteren Veranlagungszeitraum gezahlte Kirchensteuer kann nicht bereits in einem früheren Veranlagungszeitraum als Sonderausgabe abgezogen werden

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03. Besuchskosten getrennt lebender Eltern keine außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind sind unabhängig von deren Höhe nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Derartige Aufwendungen sind den typischen Kosten der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen.

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04. Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen abziehbar

Strafverteidigungskosten sind als Erwerbsaufwendungen einzustufen, wenn der strafrechtliche Vorwurf durch berufliches Verhalten veranlasst war. Dies ist immer dann der Fall, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Tat in der Berufsausübung begangen worden ist und nicht auf privaten Umständen beruht. Für den Werbungskostenabzug kommt es nicht auf die Strafbarkeit der Tätigkeit an. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten gegen ein gesetzliches Gebot, Verbot oder die guten Sitten verstößt. Voraussetzung ist lediglich, dass die Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und nicht auf privaten Umständen beruhen, die den beruflichen Zusammenhang aufheben

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05. Private Unterlagen, die im Jahr 2008 vernichtet werden können

Für private Unterlagen, die den Überschusseinkunftsarten wie z.B. den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, den Einkünften aus Kapitalvermögen, oder die den Werbungskosten sowie Sonderausgaben zugeordnet werden können, besteht keine Aufbewahrungspflicht. Diese Unterlagen werden lediglich für die entsprechende Steuererklärung im Rahmen der Mitwirkungspflicht benötigt.

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06. Zur aktuellen steuerlichen Behandlung der Instandhaltungsrücklage

Beiträge zur Instandhaltungsrücklage können auch nach Inkrafttreten der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 1.7.2007 nicht bereits im Zeitpunkt der Zuführung bei den Wohnungseigentümern als Werbungskosten berücksichtigt werden.

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07. Zwangsbeiträge für die Zukunftssicherung von Arbeitnehmerns sind steuerfrei

Beiträge zur Zukunftssicherung von Arbeitnehmern, zu deren Leistung der Arbeitgeber aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung verpflichtet ist, sind steuerfrei.

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08. Grundsteuererlass bei strukturell bedingter Ertragsminderung

Auch in Fällen strukturell bedingter Ertragsminderungen, die von einer gewissen Dauer sind, kann ein Grundsteuererlass in Betracht kommen. Damit sind Differenzierungen nach typischen oder ungewöhnlichen, strukturell oder nicht strukturell bedingten, vorübergehenden oder nicht vorübergehenden Ertragseinbußen hinfällig geworden.

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09. Betriebliche Unterlagen, die im Jahr 2008 vernichtet werden können

Nach handelsrechtlichen- und steuerrechtlichen Regelungen müssen Kaufleute bzw. Unternehmer Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre lang geordnet aufbewahren.

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10. Abgabefristen für Steuererklärungen des Jahres 2007

Steuererklärungen, die sich auf das Kalenderjahr 2007 beziehen, sind von den Steuerpflichtigen bis zum 31.5.2008 abzugeben. Die verlängerte Frist bis zum 31.12.2008 gilt für die Abgabe von Steuererklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe. In begründeten Einzelfällen kann diese Frist auf Antrag bis zum 28.2.2009 verlängert werden. Bei Land- und Forstwirten sind generell gesonderte Fristen zu beachten.

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