Ausgabe 10/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade sind die letzten Urlaubserinnerungen verflogen und schon sind wir mitten drin im Jahresendzyklus. Vorgestern habe ich auch die ersten Lebkuchen im Supermarkt entdeckt.

Auf ein Weihnachtsgeschenk hoffen können die Berufspendler falls das Bundesverfassungsgericht die jetzige Pendlerpauschalenberechnung für verfassungswidrig erklären sollte. Übertriebene Hoffnungen sollte sich jedoch niemand machen. Der Staat (und das, was wir aus ihm gemacht haben) braucht sehr viel Geld - und wenn er es nicht auf die eine Weise bekommt, findet er einen anderen Weg. Am Ende zahlen wir die Zeche.

Wie sagte schon so treffend der 1915 geborene britischer Politiker Harold Wilson: Des einen Lohnerhöhung ist des anderen Preiserhöhung.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 12.11.2007 = 12.11.2007
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.11.2007 = 15.11.2007 (GewStVz, GrundStVz)


Zahlungstermin

bei Scheck-/Barzahlung
für den Termin 12.11.2007 = 12.11.2007 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.11.2007 = 15.11.2007 (GewStVz, GrundStVz)

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 12.11.2007 = 15.11.2007
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 15.11.2007 = 19.11.2007 (GewStVz, GrundStVz)

Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
08/06 + 1,7 %

01/07 + 1,6 %

04/07 + 1,9 %

08/07 + 1,9 %



01. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer ersten Entscheidung zu der seit Jahresbeginn gekürzten Pendler-/Entfernungspauschale ebenfalls ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung geäußert. Seit dem 1.1.2007 sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten einzustufen. Ab dem 21. Entfernungskilometer werden sie lediglich wie Werbungskosten im steuerrechtlichen Sinn behandelt.

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02. Pflegeaufwand für die „Stufe 0“ als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Außergewöhnliche Belastungen liegen immer dann vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen.

 

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03. Nur beschränkter Kindergeldanspruch bei verheiratetem Kind

Ist ein Kind verheiratet, haben Eltern unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. . .

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04. Betriebliche Altersvorsorge soll auch über 2008 hinaus begünstigt werden

Der im August 2007 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung sieht vor, dass die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung auch über 2008 hinaus dauerhaft erhalten bleibt.

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05. Neues zur steuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium gelten ab dem Jahr 2004 nur noch begrenzt als Sonderausgaben, d.h., bis zu 4.000 EUR im Kalenderjahr können als Sonderausgaben abgezogen werden. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen diese Neuregelung in teilweise neu gefasst. Die Änderungen betreffen die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sowie Abschlüsse inländischer Fachhochschulen gleichgestellter Ausbildungsgänge nach Landesrecht.

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06. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht auf das Inland beschränkt

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2008 sieht vor, dass haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse sowie Pflegeleistungen nicht nur in inländischen Haushalten, sondern auch in Haushalten, die in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum belegen sind, gefördert werden sollen. Damit soll die aktuelle Beschränkung der Förderung auf im Inland befindliche Haushalte in allen noch offenen Fällen entfallen.

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07. Nach dem Tod eines Ehegatten keine automatische Zusammenveranlagung

Nach dem Tod eines Ehegatten steht das Veranlagungswahlrecht dessen Erben zu. Die Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger in die steuerrechtliche Stellung des Verstorbenen ein. Schlägt der überlebende Ehepartner die Erbschaft aus und sind die nachrückenden Erben im Zeitpunkt der Erstellung der Einkommensteuererklärung noch nicht ermittelt, kann der überlebende Ehegatte nicht die Zusammenveranlagung für das Sterbejahr wählen.

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08. Schuldzinsen können nach Betriebsaufgabe zu Werbungskosten führen

Schuldzinsen für betrieblich aufgenommene Darlehen sind nach einer Betriebsaufgabe regelmäßig keine nachträglichen Betriebsausgaben, wenn aus privaten Gründen nicht alle zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter zur Deckung der Schulden veräußert werden.

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09. Insolvenzgeld wirkt sich erst im Zuflussjahr auf Kindergeldberechnung aus

Insolvenzgeld, welches einem Kind zufließt, kann im Zuflussjahr zu einer Minderung der Bedürftigkeit des Kindes führen. Das kann zur Folge haben, dass das Kindergeld und andere steuerlichen Vergünstigungen entfallen.

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10. Architekt wird mit Einrichtung schlüsselfertiger Gebäude gewerblich tätig

Zu den typischen Tätigkeiten freiberuflicher Architekten und Ingenieure gehören die Planung, Überwachung und Leitung von Baumaßnahmen.

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11. Steuerfreiheit für Stiftung entfällt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die Körperschaftsteuerbefreiung einer gemeinnützigen Einrichtung endet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Denn ab diesem Zeitpunkt ist sie nicht mehr auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ausgerichtet, sondern auf die Befriedigung der Gläubiger. Die Bedingungen für die Steuerbefreiung müssen während des ganzen Veranlagungszeitraums, für den die Steuerbefreiung beansprucht wird, erfüllt sein.

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