Ausgabe 09/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

die erste Nachurlaubswoche haben wir hinter uns. Die Krise an den Finanzmärkten, so bitter sie für manchen auch sein mag, ist lehrreich. Sie lehrt uns, dass virtuelle Anlagen, wie Leerverkäufe oder andere Strategien, welche Hedgefonds anwenden, funktionieren können - aber eben nicht immer funktionieren.

Schon in der Schule lernten wir das Hebelgesetz - und dies gilt auch hier. Wer mit einem kurzen Hebel einen langen Hebel bewegt - muß mit einer heftigen Bewegung rechnen. Dies ist solange vom Anleger gewünscht, als es positive Renditen abwirft. Mit den negativen Effekten wollen die meisten Anleger aber nichts zu tun haben. Das erinnert fast an den Spruch: Bitte wasch mich, aber mach mich nicht nass". Das eine ohne das andere ist nicht zu haben.

Was es sonst noch für steuerliche Neuigkeiten gibt, lesen Sie in in diesem Newsletter.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

 

PS: Abgeltungssteuer - Handeln Sie bald - machen Sie einen Depot Check.

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.10.2007=
10.10.2007 (UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.10.2007 = 10.10.2007
(UStVA, LStAnm)

bei Scheckzahlung
für den Termin 10.10.2007 = 7.10.2007 (UStVA, LStAnm)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.10.2007 = 15.10.2007
(UStVA, LStAnm)



Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
07/06 + 1,9 %

12/06 + 1,4%

03/07 + 1,9 %

07/07 + 1,9 %



01. Automatisierter Kontenabruf verfassungsgemäß und nicht anfechtbar

Das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass ein automatisierter Abruf sogenannter Kontenstammdaten z. B. durch das Finanzamt nicht gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt. Wer noch Daten wie Namen, Geburtsdatum und Kontonummer abrufen darf, lesen Sie hier.

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02. Zum Vorsteuerabzug bei PKW-Gemeinschaftsleasing

Arbeitgeber und Arbeitnehmer mieten ein Fahrzeug gemeinsam; der Arbeitgeber ist Mieter für die Zeit der unternehmerischen, der Arbeitnehmer für die Zeit der privaten Nutzung. Der Vorsteuerabzug dem Unternehmer anteilig aus seinen Leasingraten zuzurechnen, wenn die Mietrate mindestens dem steuerlichen Vorteil der Privatnutzung des Fahrzeuges entspricht.

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03. Verluste aus dem Jahr 2001 unterliegen noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren

Entgegen der Auffasung der Finanzverwaltung entschied der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen, bezüglich des Abzuges von Auflösungs-/Liquidationsverlusten und dem Abzug von Schuldzinsen. Lesen Sie hier:

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04. Unfallkosten nicht immer mit der Ein-Prozent-Regel abgegolten

Der geltwerte Vorteil durch die Überlassung eines Firmenwagens seitens des Arbeitgebers muss mit der Ein-Prozent-Regel abgegolten werden. Ausgenommen sind hier die Kosten eines eventuellen Unfalles.

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05. Verlängerung der Zahlungsfrist für Grunderwerbssteuer

Durch die Umschreibung im Grundbuch erfolgt der Übergang eines Grundstückseigentums vom Verkäufer auf den Käufer. Vorraussetzung hierfür ist die bezahlte Grunderwerbssteuer und die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Notar. Die Fälligkeit der Grunderwerbssteuer besteht bereits einen Monat nach Bekanntgabe des Grunderwerbssteuerbescheides. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.

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06. Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nicht allein aufgrund geänderter Rechtsauffassung

Eine Kindergeldfestsetzung ist regelmäßig aufzuheben oder zu ändern, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes - neben weiteren Voraussetzungen - die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze von aktuell 7.680 EUR (= Jahresgrenzbetrag) über- oder unterschreiten.

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07. Steuerfreies Trinkgeld setzt Hauptleistung für Arbeitgeber voraus

Freiwillige Sonderzahlungen einer Konzernmutter an die Arbeitnehmer eines konzernverbundenen Unternehmens sind allerdings nicht als Trinkgeld einzustufen und damit auch nicht steuerfrei. Lesen Sie hier, was Trinkgeld dem allgemeinen Sprachgebrauch nach bedeutet:

 

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08. 27 Jahre alter Mercedes selten Betriebsvermögen

Ein 27 Jahre alter Mercedes 300 SE gilt eher als Liebhaberobjekt, da ein wirklicher betrieblicher Nutzen fehlt. Einzelne Fahrten, die betrieblich veranlasst werden, können steuerlich abgezogen werden.

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09. Weitere Änderungen beim geplanten Jahressteuergesetz 2008

Das im August 2008 beschlossene Jahressteuergesetz 2008 sieht folgende Neuerungen bzw. Änderungen vor:

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10. Bei Grundstückskauf Grunderwerbssteuer auf Erschließungsmaßnahmen vermeiden

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. Als Gegenleistung gilt bei einem Immobilienerwerb der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Dabei ist für den Umfang der Bemessungsgrundlage entscheidend, in welchem Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist:

 

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11. Zufluss von Arbeitslohn bei Überlassung einer Jahresfahrkarte

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Jahresnetzkarte der Deutsche Bahn AG, führt dies zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer mit der Karte ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wird.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberater Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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