Ausgabe 06/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

über Doping, die Leistungssteigerung mit ungesetzlichen Mitteln, können Sie täglich neue Enthüllungen. Allerorten hört man dann: Mit anderen Methoden könne kann man ganz vorne einfach nicht mithalten.

Legales Doping, das heist optimale Voraussetzungen für den Erfolg schaffen im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten - das gilt zwar heute fast als überholt - ist aber nach meiner Auffassung die einzigste Möglichkeit, wenn man dauerhaften Erfolg haben will.

Wie Sie diese optimalen Voraussetzungen in Ihrem Business schaffen können und das mit einfach zu handhabenden Werkzeugen, erfahren Sie in einem Unternehmergespräch. Wir werden uns dann einige dieser Werkzeuge ansehen und ermitteln, welche davon in Ihrer persönlichen Situation die größe Effizienz versprechen.

Unternehmer sein soll Spaß machen und Erfolg bringen - mit den richtigen Werkzeugen wird Ihnen das noch besser gelingen..

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.07.2007=
10.07.2007 (UStVA, LStAnm)








Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.07.2007 = 10.076.2007
(UStVA, LStAnm)

bei Scheckzahlung
für den Termin

10.07.2007=
007.07.2007 (UStVA, LStAnm)

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.07.2007 = 13.07.2007
(UStVA, LStAnm)






Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
04/06 + 2,0 %

09/06 + 1,0 %

12/06 + 1,4 %

04/07 + 1,9 %



01.Erlass der Grundsteuer bald auch für Vermieter mit strukturell bedingten Leerständen?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einer aktuellen Entscheidung den Weg eröffnet, Vermietern die Grundsteuer unter vereinfachten Voraussetzungen teilweise zu erlassen.
Der sich damit nun abzeichnende Verfahrensausgang hat erhebliche Praxisauswirkungen, sollten auch strukturell bedingte Ereignisse als Erlassgrund anerkannt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung sollten Betroffene ihre Fälle offenhalten.

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02. Details zu geänderten Steuerregeln bei Auswärtstätigkeiten

Der Bundesfinanzhof hat in den letzten Jahren in mehreren Urteilen die Grundsätze bei Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit Auswärtstätigkeiten geändert. Im Ergebnis können Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit nun ebenfalls die Dienstreisegrundsätze anwenden und Arbeitgeber Aufwendungen insoweit steuerfrei erstatten.

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03.Der „grüne“ Flughafenausgang


Wer aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland einreist, muss sich über die von ihm zu beachtenden Zollvorschriften informieren. Dazu gehört nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch, dass man sich über die Bedeutung des grün gekennzeichneten Flughafenausgangs Kenntnis verschafft, der nicht von Reisenden benutzt werden darf, die Waren bei sich führen, für die sie Einfuhrabgaben zu entrichten haben. Diese müssen den „roten“ Ausgang benutzen und dort eine Zollanmeldung abgeben. Unterlässt es ein Reisender, sich über die Bedeutung der farblich unterschiedlich gekennzeichneten Ausgänge zu informieren, begeht er bereits eine – im Allgemeinen zumindest – leichtfertige Abgabenverkürzung.

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04.Schuldübernahme bei Erbauseinandersetzung führt zu Anschaffungskosten

Löst sich eine Erbengemeinschaft vor dem vom Erblasser per Testament festgelegten Termin durch Realteilung („Naturalteilung“) auf, kann eine überproportionale Schuldübernahme zu Anschaffungskosten – als Gegenleistung für die frühzeitige Nutzung – führen.

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05.Aufwendungen für Segeljacht und Oldtimer- Flugzeuge nicht als Betriebsausgaben abziehbar

Regelmäßig ist die Entscheidung, welche Kosten für einen Betrieb angemessen und notwendig sind, allein dem Unternehmer selbst überlassen. Aber auch hier gibt es gesetzlich manifestierte Ausnahmen von diesem Grundsatz. So sind bestimmte Aufwendungen, die daneben auch die private Lebensführung berühren können, prinzipiell nicht als Betriebsausgaben abziehbar.


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06.Neues zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen zur Pendlerpauschale

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, dass seiner Auffassung nach keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen zur Pendlerpauschale bestehen. Die Finanzämter sollen daher diesbezügliche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung trotz anders lautender Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts des Saarlandes weiterhin ablehnen.

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07. Neue Kontrollmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Bargeldtransfers geplant


Bislang mussten Personen bei einem Grenzübertritt generell auf Verlangen Zahlungsmittel erst im Wert ab 15.000 EUR anmelden. Dies soll sich mit Wirkung ab dem 15.7.2007 ändern, soweit es sich um eine Ausreise aus der EU sowie um die Einreise von einem Drittland bezieht. Für diese Fälle soll die Schwelle auf 10.000 EUR sinken. Anders als bei Reisen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets sollen die Angaben nicht auf Verlangen, sondern selbstständig in schriftlicher Form vorzunehmen sein.

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08. Beachtenswertes bei der Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften

Die Beteiligung an Gesellschaften im Ausland erfolgt oftmals aus dem Grund, dass die realisierten Einkünfte dort wegen hoher Freibeträge steuerfrei bleiben oder nur mit moderaten Steuersätzen erfasst werden. Im Rahmen der inländischen Veranlagung werden diese Einkünfte dann nur über den Progressionsvorbehalt erfasst, also von der deutschen Einkommensteuer freigestellt und nur zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes herangezogen.

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09. Kindergeld in Höhe von 154 EUR ausreichend

Die aktuelle Höhe des Kindergelds entspricht verfassungsgemäßen Vorgaben. Mit dieser Entscheidung zerstreut der Bundesfinanzhof die in einigen Medien verbreitete Hoffnung, Eltern könnten bei der Kindergeldkasse einen Zuschlag verlangen. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Höhe des Kindergelds seinen Gestaltungsspielraum in zulässiger Weise ausgeübt.

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10. Änderungsanträge zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer werden zurückgewiesen

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die obersten Finanzbehörden der Länder durch Allgemeinverfügung Aufhebungs- und Änderungsanträge zurückweisen werden, soweit mit diesen Anträgen geltend gemacht wurde, das Grundsteuergesetz sei verfassungswidrig.

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11. Bewirtung im Eigenheim kann bei variablem Gehalt zu Werbungskosten führen

Veranstaltet ein angestellter Geschäftsführer, der regelmäßig ein Festgehalt und eine Tantieme bezieht, zum 25-jährigen Dienstjubiläum ein Fest im heimischen Garten ausschließlich für seine Mitarbeiter, sind die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.

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12. Keine Mitnahme von gewerbesteuerlichen Verlusten bei Ortswechsel von Franchisenehmern

Ein gewerbesteuerlich verbliebener Vorlustvortrag kann in Folgejahren nur berücksichtigt werden, wenn der dann bestehende Gewerbebetrieb mit dem Unternehmen im Entstehungsjahr des Verlustes identisch ist. Hierzu muss ein wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang zwischen den Betätigungen bestehen.

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13. Steuerfahndung darf Kontrollbesuche durchführen


Kontrollbesuche der Steuerfahndung in angemessenen Abständen sind von den gesetzlichen Vorschriften gedeckt. Zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle dürfen Grundstücke und Geschäftsräume betreten werden, soweit dies zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist. Art und Umfang bestimmt die Steuerfahndung nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Recht, Betriebsräume zu betreten, um dort im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Betriebsinhabers zur Auskunftserteilung Geschäftsbücher und Akten zu prüfen oder Waren und Einrichtungen zu besichtigen, ist nicht als Eingriff und Beschränkung in das Hausrecht zu qualifizieren.

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14. Wertpapierkauf von Banken in der Vermögensverwaltung umsatzsteuerpflichtig

Die Leistungen von Kreditinstituten an Privatkunden sind generell umsatzsteuerfrei. Das gilt auch für den Handel mit Aktien, Anleihen oder Fonds. Bei Wertpapiertransaktionen im Rahmen einer Vermögensverwaltung handelt es sich aber nach Auffassung der Finanzverwaltung lediglich um eine unselbstständige Nebenleistung zu der steuerpflichtigen Hauptleistung Vermögensverwaltung mit der Folge, dass diese umsatzsteuerpflichtig sind. Dieser Grundsatz ist ab 2007 generell anzuwenden. Damit verteuern sich die Gebühren für Sparer. Getrennte und damit zum Teil steuerfreie Leistungen können hier nur dann vorliegen, wenn der Kunde selbst darüber entscheiden kann, ob Transaktionen durchgeführt werden sollen. Hierzu muss er aber noch vor seiner Order durch die Bank informiert werden und dieser einen entsprechenden Auftrag erteilen.

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15. Kind zählt bei Studienabbruch bis zum Semesterende

Ein volljähriges Kind wird steuerlich z.B. dann nicht mehr als Kind berücksichtigt, wenn es das Studium abbricht. Zu welchem Zeitpunkt ein Studium als abgebrochen angesehen werden kann, richtet sich regelmäßig nach dem Ende des Semesters und nicht nach dem Tag der Antragstellung auf Exmatrikulation. Denn der Antrag sagt nichts darüber aus, ob der Studierende sein Studium tatsächlich abgebrochen hat. Zudem wirkt eine Exmatrikulation zum Ablauf des Semesters, sofern der Student nichts anderes beantragt.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberater Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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