Ausgabe 03/2007

[*Anredefloskel*]

es scheint, als haben sich viele von ihrer "Berufung" als Bedenkenträger verabschiedet. Die positive wirtschaftliche Entwicklung hält an. Die Auswirkungen der jüngsten Börsenschwankungen sind noch nicht abzusehen. Sicherlich ist mancher aufgerufen, seine bisherige Anlageentscheidung neu zu überdenken und langfristig auszurichten. Was allerdings an Äußerungen von Politikern anlässlich der günstigen Enwicklung der Steuereinnahmen zu hören ist, stimmt mich bedenklich: Statt Schuldenabbau und konsequente Weiterentwicklung der Reformvorhaben ist schon wieder von Zunahme der Neuverschuldung und Rücknahme von Einsparungen die Rede.

Hoffen wir darauf, dass die Unternehmenssteuerreform zügig umgesetzt wird und sich die Verwaltungsvereinfachung für den Mittelstand tatsächlich in spürbaren Erleichterungen niederschlägt.

Diesem Newsletter hängt noch eine Sonderveröffentlichung an. Darin erfahren Sie einige der geplanten neunen Gesetzesvorhaben, die auf Sie oder Ihr Unternehmen in den nächsen Jahren Auswirkungen haben können.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 10.04.2007=10.04.2007 (UStVA, LStAnm)






Zahlungstermin

bei Barzahlung
für den Termin 10.04.2007 = 10.04.2007
(UStVA, LStAnm)
bei Scheckzahlung
für den Termin 10.04.2007 = 7.04.2007 (UStVA, LStAnm)



Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 10.04.2007 = 07.04.2007
(UStVA, LStAnm)



Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
01/06 + 2,1 %

06/06 + 2,0 %

09/06 + 1,0 %

01/07 + 1,6 %



01.Regelungen zur Erbschaft­ und Schenkungsteuer verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält die derzeitigen Vorschriften der Bewertung im Erb- und Schenkungsfall für mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar und damit für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist verpflichtet worden, bis spätestens zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu schaffen, die alle Vermögensarten nach dem aktuellen Verkehrswert bewertet. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Falle einer Veräußerung zu erzielen wäre. Bis zum Stichtag ist das bisherige Recht weiter anwendbar . Folgende Auswirkungen hat der Beschluss in der Praxis....

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02. Auf steuerliche Gleichbehandlung mit Betrieben der öffentlichen Hand achten

Konkurriert ein Unternehmer mit einem Wirtschaftsbetrieb einer Gemeinde, kann er vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, ob die Umsätze dieses Wettbewerbers bei der Umsatzsteuerfestsetzung berücksichtigt worden sind. Das gilt immer dann, wenn für den Unternehmer Anlass zu der Befürchtung besteht, dass die Gemeinde nicht korrekt besteuert wird.

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03.Einkünfte eines Freiberuflers können bei geballter Vergütung begünstigt sein

Honorarnachzahlungen sind bei Freiberuflern nicht unüblich, sodass hier regelmäßig keine steuerbegünstigten außerordentlichen Einkünfte vorliegen.

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04.Steuer­Identifikationsnummer kommt

Die neue bundeseinheitliche dauerhafte Steuer-Identifikationsnummer wird zum 1.7.2007 eingeführt und gilt von der Geburt bis zum Tod. Sie ersetzt die bisherige Steuernummer und besteht aus zehn Ziffern und einer zusätzlichen Prüfziffer. Daraus ergeben sich Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt.

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05. Abfindung wegen Verstoß gegen Antidiskriminierung ist nicht immer Lohn

Durch das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) sind Arbeitgeber verpflichtet, Diskriminierungen zu unterlassen, zu verhindern oder zu beseitigen. Das gilt sowohl für be-stehende Arbeitsverhältnisse als auch bei geplanten Neueinstellungen. Weder das AGG noch das Einkommensteuergesetz enthält eine Regelung zur Steuerbefreiung für Entschädigungen und Schadenersatz

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06. Beschränkter Ausgleich von Spekulationensverslust ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften verfassungsgemäß ist. Danach können Spekulationsverluste nur mit Gewinnen aus getätigten privaten Veräußerungsgeschäften im gleichen Zeitraum, mit Gewinnen des Vorjahrs oder durch Vortrag für künftige Zeiträume verrechnet werden.

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07. Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sozialversicherungspflichtig

Der Bundesfinanzhof hatte jüngst entschieden, dass für Kurierfahrer kein (lohnsteuerpflichtiger) Arbeitslohn entsteht, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen die Buß- und Verwarnungsgelder übernimmt. Hierfür hat er jedoch Sozialabgaben zu erheben, weil der Arbeitnehmer durch die Übernahme etwas spart und von einer persönlichen Verbindlichkeit befreit wird.

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08. Freiwillige und private Versicherungsbeiträge mindern Kindeseinkünfte

Ein volljähriges Kind wird steuerrechtlich nur als Kind berücksichtigt, wenn es aktuell Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7.680 EUR im Kalenderjahr hat. Vor gut zwei Jahren hatte das Bundesverfassungs-gericht (BVerfG) entschieden, dass Sozialversicherungsbeiträge des Kindes von den Einkünften abzuziehen sind, weil diese nicht für den Unterhalt des Kindes zur Verfügung stehen und deshalb auch nicht zu einer finanziellen Entlastung der Eltern führen.

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09. Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage nur einge-schränkt möglich

Kleine und mittlere Unternehmen können für die in künftigen Jahren beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung eines neuen beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens unter bestimmten Voraus-setzungen eine Rücklage bilden, die den zu versteuernden Gewinn senkt . Durch die ersparte Steuer steht – zinslos und ohne Kreditfinanzierung – zusätzliche Liquidität für die geplante Investition zur Verfügung.

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10. Vereinfachte Verwaltungsregeln bei der Bearbeitung von Rechtsbehelfen

Durch das Jahressteuergesetz 2007 gibt es wichtige praxisrelevante Änderungen bei der Bearbeitung von Masseneinsprüchen . So gibt es künftig u.a. die Möglichkeit einer Teileinspruchsentscheidung und die Erledigung durch eine Allgemeinverfügung. Diese Änderungen gelten auch für Verfahren, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes anhängig waren.

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11. Rentenversicherungsbeiträge bis 2004 nur beschränkt abziehbar

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vor 2005 geleistet wurden, sind trotz Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes nur be-schränkt als Sonderausgaben abziehbar. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält den eingeschränkten Sonderausgabenabzug der vor 2005 geleisteten Beiträge trotz der nachgelagerten Rentenbesteuerung ab 2005 für zulässig. Demnach können die Leistungen an Rentenversicherung oder Ver-sorgungswerk in diesen Zeiträumen nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden

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