Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr ist die Zeit der sogenannen "tollen Tage" besonders kurz. Was die einen traurig stimmt, ist für die anderne ein erfreulicher Umstand. Damit wird an einem alltäglichen Beispiel deutlich, dass es nicht die Umstände selber sind, die entweder schwierig oder leicht sind. Es ist das Erleben das wir darum erschaffen.
Dass die Unternehmensführung für Sie leicht ist, die Steuererklärung für Sie ohne große Zeitaufwendungen von Ihrer Seite aus erstellt wird - darauf ist unser Handeln ausgerichtet.
An der Auswertung Ihrer Antworten wird mit Hochdruck gearbeitet. Mit über 81% war es Ihnen wichtig oder sogar sehr wichtig, dass Sie über ein Frühwarnsystem für wirtschaftliche Herausforderungen erhalten.
An der Umsetzung dieses Leistungsbausteines arbeiten wir schon länger, werden aber nun die Priorität erhöhen, damit Sie noch schneller über diese Lösung verfügen können.
Von unserern Technikern erhielt ich noch einen Hinweis: Das neue Outlook 2007 ist technisch so verändert worden, daß es Mails wie dieses (html Mail) nicht mehr nach den moderenen Standards darstellen kann. Wir werden darauf mit einer geänderten Programmierung reagieren.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 12.3.2007 = 12.3.2007
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 12.3.2007 = 12.3.2007 (EStVz, KStVz)
Zahlungstermin
bei Scheck-/Barzahlung
für den Termin 12.3.2007 = 12.3.2007 (EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 12.3.2007 = 9.3.2007 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 12.3.2007 = 9.3.2007 (EStVz, KStVz)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 12.3.2007 = 15.3.2007
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 12.3.2007 = 15.3.2007 (EStVz, KStVz)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
12/05 + 2,1 %
05/06 + 1,9 %
08/06 + 1,7 %
12/06 + 1,4 %
01. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009 mit 25 % geplant
Die Abgeltungssteuer soll zwar erst ab dem Hahr 2009 kommen, durch die damit einhergehende grundsätzliche Systemumstellung wirft sie aber schon ihre Schatten voraus. Sie sollten bereits aktuell die voraussichtlich geplanten Neuregelungen bei angedachten Neuinvestioionen oder Depot- umschichtungen mit bedacht werden.
02. Zur Aufbewahrung von privaten Unterlagen
Für Privatbelege, die beispielsweise im Zusammenhang von Mietein-nahmen, Werbungskosten oder Sonderausgaben anfallen, besteht keine generelle Aufbewahrungspflicht.
03. Keine Pauschalierung der Lohnsteuer für bei einer Betriebsfeier übergebene Goldmünzen
Werden im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer wertvolle Geschenke übertreicht, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.
04. Neues zur Außenprüfung
Steuerpflichtige, die der Außénpfüfung unterliegen, werden in Größen-klassen eingeordnet. Ab 2007 gelten hier neue Abgrenzungsmerkmale. So sind z. B. für die Einstufung als Kleinbetrieb 155.000 EUR statt bislang 145.00 EUR Umsatz erforderlich und 32.000 EUR statt 30.000 EUR Gewinn. Wird die nächste Stufe als Mittelständler erreicht, kommt es statistisch gesehen alle 13 Jahre zu einer Betriebsprüfung, sofern sich keine Besonderheiten aus der Gewinnermittlung oder den Steuererklärungen ergeben.
05. Anzeigepflicht bei Tod eines Bankkunden bezieht sich auch auf ausländische Zweigniederlassungen
Banken sind gemäß erbschaftsteuerlicher Regelungen verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls eines Kunden eine Anzeige an das zuständige FA abzugeben.
06. Verbot der privaten Pkw-Nutzung
nicht nur zum Schein
Die Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer zu dessen privater Nutzung ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Versteuerung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Privatnutzung tatsächlich ausscheidet.
07. Förderung der
Kinderbetreuung mit schriftlichem
Arbeitsvertrag
Die ab dem Jahr 2006 geltende steuerliche Förderung von Kinderbetreuungskosten verlangt u.a., dass die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden. Eine Rechnung in diesem Sinne ist auch ein mit der Betreuungsperson geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag. Mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind hingegen nicht anzuerkennen.
08. Gewerblicher
Grundstückshandel auch bei geerbten
Objekten möglich
Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückhandels gild das Überschreiten der "Drei-Objekt-Grenze". Danach liegt regelmäßig ein gewerblicher Grundstückshandel vor wenn Privatpersonen innerhalb von fünf Jahren seit Bau oder Kauf mehr als drei Objekte veräußern.
09. Folgende betriebliche Unterlagen können
im Jahr 2007 vernichtet werden
Nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften müssen Kaufleute bzw. Unternehmer Geschäftsunterlagen 6 oder 10 Jahre lang geordnet aufbewahren. Der Fristlauf beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem beispielsweise die letzte Eintragung in Geschäftbücher gemacht, der Abschluss festgestellt wurde, das Inventar aufgestellt oder Handels- und Geschäftsbriefe empfangen oder abgesandt worden sind.
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

