Ausgabe 02/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Jahr ist die Zeit der sogenannen "tollen Tage" besonders kurz. Was die einen traurig stimmt, ist für die anderne ein erfreulicher Umstand. Damit wird an einem alltäglichen Beispiel deutlich, dass es nicht die Umstände selber sind, die entweder schwierig oder leicht sind. Es ist das Erleben das wir darum erschaffen.

Dass die Unternehmensführung für Sie leicht ist, die Steuererklärung für Sie ohne große Zeitaufwendungen von Ihrer Seite aus erstellt wird - darauf ist unser Handeln ausgerichtet.

An der Auswertung Ihrer Antworten wird mit Hochdruck gearbeitet. Mit über 81% war es Ihnen wichtig oder sogar sehr wichtig, dass Sie über ein Frühwarnsystem für wirtschaftliche Herausforderungen erhalten.

An der Umsetzung dieses Leistungsbausteines arbeiten wir schon länger, werden aber nun die Priorität erhöhen, damit Sie noch schneller über diese Lösung verfügen können.

Von unserern Technikern erhielt ich noch einen Hinweis: Das neue Outlook 2007 ist technisch so verändert worden, daß es Mails wie dieses (html Mail) nicht mehr nach den moderenen Standards darstellen kann. Wir werden darauf mit einer geänderten Programmierung reagieren.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 12.3.2007 = 12.3.2007
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 12.3.2007 = 12.3.2007 (EStVz, KStVz)





Zahlungstermin

bei Scheck-/Barzahlung
für den Termin 12.3.2007 = 12.3.2007 (EStVz, KStVz)
bei Scheckzahlung
für den Termin 12.3.2007 = 9.3.2007 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 12.3.2007 = 9.3.2007 (EStVz, KStVz)


Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 12.3.2007 = 15.3.2007
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 12.3.2007 = 15.3.2007 (EStVz, KStVz)



Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
12/05 + 2,1 %

05/06 + 1,9 %

08/06 + 1,7 %

12/06 + 1,4 %



01. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009 mit 25 % geplant

Die Abgeltungssteuer soll zwar erst ab dem Hahr 2009 kommen, durch die damit einhergehende grundsätzliche Systemumstellung wirft sie aber schon ihre Schatten voraus. Sie sollten bereits aktuell die voraussichtlich geplanten Neuregelungen bei angedachten Neuinvestioionen oder Depot- umschichtungen mit bedacht werden.

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02. Zur Aufbewahrung von privaten Unterlagen

Für Privatbelege, die beispielsweise im Zusammenhang von Mietein-nahmen, Werbungskosten oder Sonderausgaben anfallen, besteht keine generelle Aufbewahrungspflicht.

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03. Keine Pauschalierung der Lohnsteuer für bei einer Betriebsfeier übergebene Goldmünzen

Werden im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an alle Arbeitnehmer wertvolle Geschenke übertreicht, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben.

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04. Neues zur Außenprüfung

Steuerpflichtige, die der Außénpfüfung unterliegen, werden in Größen-klassen eingeordnet. Ab 2007 gelten hier neue Abgrenzungsmerkmale. So sind z. B. für die Einstufung als Kleinbetrieb 155.000 EUR statt bislang 145.00 EUR Umsatz erforderlich und 32.000 EUR statt 30.000 EUR Gewinn. Wird die nächste Stufe als Mittelständler erreicht, kommt es statistisch gesehen alle 13 Jahre zu einer Betriebsprüfung, sofern sich keine Besonderheiten aus der Gewinnermittlung oder den Steuererklärungen ergeben.

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05. Anzeigepflicht bei Tod eines Bankkunden bezieht sich auch auf ausländische Zweigniederlassungen

Banken sind gemäß erbschaftsteuerlicher Regelungen verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls eines Kunden eine Anzeige an das zuständige FA abzugeben.

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06. Verbot der privaten Pkw-Nutzung nicht nur zum Schein

Die Überlassung eines Firmenwagens an den Arbeitnehmer zu dessen privater Nutzung ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Versteuerung kann nur dann unterbleiben, wenn eine Privatnutzung tatsächlich ausscheidet.

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07. Förderung der Kinderbetreuung mit schriftlichem
Arbeitsvertrag

Die ab dem Jahr 2006 geltende steuerliche Förderung von Kinderbetreuungskosten verlangt u.a., dass die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden. Eine Rechnung in diesem Sinne ist auch ein mit der Betreuungsperson geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag. Mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind hingegen nicht anzuerkennen.

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08. Gewerblicher Grundstückshandel auch bei geerbten
Objekten möglich

Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückhandels gild das Überschreiten der "Drei-Objekt-Grenze". Danach liegt regelmäßig ein gewerblicher Grundstückshandel vor wenn Privatpersonen innerhalb von fünf Jahren seit Bau oder Kauf mehr als drei Objekte veräußern.

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09. Folgende betriebliche Unterlagen können im Jahr 2007 vernichtet werden

Nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften müssen Kaufleute bzw. Unternehmer Geschäftsunterlagen 6 oder 10 Jahre lang geordnet aufbewahren. Der Fristlauf beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem beispielsweise die letzte Eintragung in Geschäftbücher gemacht, der Abschluss festgestellt wurde, das Inventar aufgestellt oder Handels- und Geschäftsbriefe empfangen oder abgesandt worden sind.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2