Ausgabe 1/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

das neue Jahr ist erst ein paar Tage alt und viele Experten streiten noch kräftig darüber, ob dieses Jahr eine Wachstummsdelle bekommen, oder ob sich der begonnene Aufschwung weiter fortsetzen wird.

Lassen Sie sich nicht beirren, denn überall lassen sich Gelegenheiten für ertragreiche Geschäfte finden. Mag sein, dass dazu in manchen Fällen auch Verädenrungen anstehen - aber wer sich rechtzeitig verändert ist Gestalter und profitiert von. Wer sich zuletzt verändert gehört zu denjenigen, denen die Veränderung Schmerzen bereitet.

Für das noch junge Jahr wünsche ich Ihnen von Herzen Glück und Gesundheit für Sie und Ihre Familie.

Meiner Einschätzung nach wird das Thema Work-Life-Balance in diesem Jahr sicher noch stärker in unser Bewusstein geraten. Nehmen Sie die Herausforderung an - zu Ihrem Wohle und zum Wohle Ihres Unternehmens.

Ein besonders herzliches Danke an Sie, wenn Sie bei der Mandantenumfrage mitgemacht haben. Eine Übersicht der Ergebnisse kann ich Ihnen in einem der nächsten Newsletter präsentieren.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 12.02.2007 = 12.02.2007

(UStVA, LStAnm)

15.02.2007 =

15.02.2007

(GewStVz, GrundStVz





Zahlungstermin

bei Scheck-/Barzahlung
für den Termin

12.02 2007 =

12.02 2007

(UStVA, LStAnm)

 

15.02.2007 =

15.02.2007

(GewStVz, GrundStVz )

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin

12.02. 2007 =

15.02. 2007
(UStVA, LStAnm)

15.02. 2007 =

19.02. 2007

(GewStVz, GrundStVz)



Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
11/05 + 2,3 %

04/06 + 2,0 %

07/06 + 1,9 %

11/06 + 1,5 %



01. Anlage EÜR für das Jahr 2006 verpflichtend

Für das Jahr 2006 ist für jeden steuerpflichtigen Betrieb eine separate Anlage für EÜR abzugeben. Die Höhe der Einnahmen muß jedes Jahr neu geprüft werden.

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02. Entschädigungszahlung für Rücktritt vom Grundstückskauf nicht steuerbar

Tritt ein Erwerber vom Kaufvertrag über ein Grundstück zurück und zahlt er an den Veräußerer dafür eine Entschädigung, braucht dieser die Zahlung nicht als Einkünfte aus sonstigen Leistungen zu versteuern.

.

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03. Kein Wegfall des Kinderfreibetrags bei "Freikauf" von der Unterhaltspflicht

Ein Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht auch dann, wenn er sich eine Freistellung von dieser Verpflichtung „erkauft“. So z.B., wenn er im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung von der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind freigestellt wird, weil er Vermögen auf den anderen Elternteil übertragen hat. Im Ergebnis kann er auch in solch einem Fall trotzdem weiterhin den hälftigen Kinderfreibetrag in Abzug bringen.

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04. Bundesverfassungsgericht entscheidet jetzt über das besondere Kirchgeld

Ob das von der evangelischen Kirche in Nordrhein-Westfalen erhobene besondere Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen verfassungswidrig ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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05. Gesetzliche Grundlage und Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft

Bis zum Herbst 2006 waren gesetzlich nur die verbindliche Zusage aufgrund einer Außenprüfung sowie die Anrufungsauskunft im Lohnbereich gesetzlich geregelt. Im Sommer dieses Jahres ist mit dem Föderalismusreform-Begleitgesetz nun auch die verbindliche Auskunft in den anderen Bereichen des Steuerrechts gesetzlich geregelt worden. Die Gebührenpflicht dieser Anträge schließlich ist mit dem Jahressteuergesetz 2007 eingeführt worden.

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06. Erste Klage gegen Einschränkungen bei der Entfernungspauschale

Der Bund der Steuerzahler hat einen Musterprozess gegen die beschlossenen Änderungen bei der Entfernungspauschale ab dem Jahr 2007 eingeleitet (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Az. 1 K 497/06). Denn die Streichung des Fahrtkostenabzugs für beruflich bedingte Wegstrecken bis zu 20 Kilometern verstößt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler gegen das in der Verfassung verankerte Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

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07. Bei ausgebliebenen Miterträgen rechtzeitig Erlass der Grundsteuer beantragen

Auf Antrag kann es zu einem Erlass der Grundsteuer bei privat vermieteten Immobilien sowie Gebäuden im Betriebsvermögen kommen. Die Steuer wird erlassen, wenn sich der normale Rohertrag bei bebauten Grundstücken im Vergleich zur Jahresrohmiete im Feststellungszeitpunkt, um mehr als 20 Prozent gemindert hat.

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08. Zur Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen für 2005

Die Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen wurde für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2005 neu geregelt. Für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine kann die Frist allgemein und ohne Antrag bis zum Ende des Folgejahres verlängert werden.

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09. Entwarnung für Arbeitgeber bein Minijobs

Jüngst ist entschieden worden, dass Arbeitgeber für bisher nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge auch dann haften, wenn sie unverschuldet von den weiteren Minijobs des geringfügig Beschäftigten nichts wussten.

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10. Pauschalierung der Einkomensteuer auf Sachzuwendungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wird es ab dem 1.1.2007 eine weitere Pauschalierungsmöglichkeit der Einkommensteuer geben. Danach kann ein Arbeitgeber bei Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer und Dritte die darauf entfallende Einkommensteuer mit einem Steuersatz von 30 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal übernehmen.

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11. Scheckzahlung gilt jetzt erst nach drei Tagen als bewirkt

Es war bislang üblich, mit einer Steuerzahlung per Scheck noch am Fälligkeitstag einen Zinsvorteil zu erlangen. Denn dieser Betrag wurde erst später vom Konto abgebucht, galt jedoch bereits mit dem Eingang des Schecks beim Finanzamt als geleistet. Für ab dem 1.1.2007 eingehende Schecks ändert sich dies. Die Zahlung gilt erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks als entrichtet

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12. Zur Anwendung der neuen Kleinbetragsregelung

Zum 1.1.2007 ist die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge von 100 EUR auf 150 EUR angehoben worden. D.h. für immer mehr betrieblich veranlasste Einkäufe ist nur noch ein „vereinfachter Rechnungsbeleg“ erforderlich, der folgende Angaben enthalten muss:

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13.Berlin bringt Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf den Weg

Berlin plant ab dem 1.1.2007 den bislang bundeseinheitlichen Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent anzuheben.

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14. Bei digitaler Betriebsprüfung kein Zugriff auf Firmeninternas

Die seit 2002 mögliche Betriebsprüfung auf EDV-Basis dient ausschließlich der Anpassung an aktuelle technologische Möglichkeiten unter Einsatz von neuen Auswertungsprogrammen. Der sachliche Umfang der Prüfung wird damit nicht erweitert.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.


Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

Mail: info@stb-matheis.de | www.stb-matheis.de | Tel.: +49 (0)9073 / 91 09-0 | Fax: +49 (0)9073 / 91 09-2