Sehr geehrte Damen und Herren,
Vorweihnachtszeit - für die Kinder meistens als schönste Zeit im Jahr empfunden - und für Unternehmer - meistens eine Zeit, die mit besonders vielen Terminen und Verpflichtungen angefüllt ist.
Wenn Managementtrainer von "simlpify your life" sprechen, dann sitzen wohl in diesen Seminaren keine Politiker - von Vereinfachung jedenfalls ist weit und breit nichts zu sehen.
Sie als Unternehmer können allerdings immer wieder neu Prioritäten setzen. "Immer mehr und immer schneller", jedenfalls macht Sie und Ihre Familie selten glücklich.
Als Ihr "Steuer-Mann" liegt mir daran, daß Sie Zeit für das Wesentliche haben: Für die Arbeit an Ihrem Unternehmen und für Ihre Familie und Ihre Freunde. Nutzen Sie deshalb unser "Untnernehmerpaket" quasi eine "Unernehmerröntgenanlage" mit der Sie Ihr Unternehmen durchleuchten lassen können und so die wesentliche Faktoren für ein prosperrierndes Unternehmen herausfiltern können. Ganz nebenbei - verbessert dies auch Ihr Ranking bei den Banken.
Diesem Newsletter hänge ich noch eine Extra-PDF Datei an - Sie enthält besondere Steuertipps zum Jahreswechsel.
Schöne Vorweihnachtszeit und gute Geschäfte
Ihr Joachim Matheis

Steuerberater
INHALT
Abgabetermin
für den Termin 10.1.2007 = 10.1.2007
(UStVA, LStAnm)
Zahlungstermin
bei Scheck-/Barzahlung
für den Termin 10.1.2007 = 10.1.2007 (UStVA, LStAnm)
Zahlungs-Schonfrist
bei Überweisungen
für den Termin 10.1.2007 = 15.1.2007
(UStVA, LStAnm)
Verbr.-Preisindex
(Veränderung gegenüber Vorjahr)
10/05 + 2,3 %
03/06 + 1,8 %
06/06 + 2,0 %
10/06 + 1,1 %
01. Abzug von Unterhaltsleistungen bereits bei gesetzlicher Pflicht
Für den Abzug der Unterhaltsleistungen kommt es allerdings weiter darauf an, ob sie notwendig und angemessen sind. Hierbei spielen steuerlich folgende Aspekte eine Rolle. . . .
02. Pkw-Wertminderung durch Unfall keine
außergewöhnliche Belastung
Der gesunkene Wert eines Kraftfahrzeuges durch einen Unfall bei einer geschäftlichen Fahrt ist nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
.03. Veranlagung von Amts wegen auch bei
Verlusten von über 410 EUR
Einkommensteuer für Arbeitnehmer nur dann notwendig, falls zusätzliche Einkünfte über 410 €.
04. Mindeststeuer gekippt?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Mindestbesteuerung für verfassungs-widrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Klärung vorgelegt.
Das Gesetz sei unverständlich, widerspüchlich und irreführend, so der BFH.
05. Unternehmensteuerreform jetzt auf dem Weg
Die Bund-Länder Arbeitsgruppe „Reform der Unternehmensteuer in Deutschland“ hat am 2.11.2006 ein neues Konzept für eine umfassende Reform der Unternehmensteuern vorgelegt. Diese soll u.a. folgende wesentliche Eckpfeiler haben. . .
06. Elterngeld kommt
zum 1.1.2007
Zum Jahresanfang 2007 wird das Elterngeld gezahlt, der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.
Es beträgt 67 % des bisherigen Einkommens.
07. Zur steuerlichen
Anerkennung von
Angehörigenverträgen
Die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen ist unter anderem davon abhängig, dass sie bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und wie unter fremden Dritten gestaltet und durchgeführt werden. Denn innerhalb der Familie fehlt es typischerweise an einem Interessengegensatz, sodass Gestaltungsmöglichkeiten leichter steuerrechtlich missbraucht werden können. Somit ist es geboten, an den Nachweis der Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen.
08. Zusammenveranlagung bei Tod eines Ehepartners
Die automatische Unterstellung der Zusammenveranlagung von Ehepartnern setzt die Existenz beider Partner voraus. Nach dem Tod eines Ehepartners kann das Wahlrecht für zurückliegende Veranlagungszeiträume daher nur ausgeübt werden, wenn der Erbe des Verstorbenen dem zustimmt. Zu beachten ist, dass kein automatischer Anspruch gegen einen Erben auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung besteht.
09. Noch mehr Änderungen sind in Planung
Der Finanzausschuss hat die vom Bundestag beschlossenen Entwurfsinhalte der Jahressteuergesetze 2007 um Vorschläge aus den Ländern ergänzt. Das endgültige Gesetz wird voraussichtlich erst Ende Dezember 2006 alle Hürden genommen haben. Nachfolgend werden weitere wichtige Vorhaben vorgestellt. . .
10. Zur Frage, wie schnell ein Einspruch „bearbeitet“ sein muss
Ein Finanzamt darf einen Einspruch nicht über Monate hinweg mit der Begründung nicht bearbeiten, dass „der Einspruch wegen der Vielzahl der anhängigen Rechtsbehelfe noch nicht zur Entscheidung anstehe“. Denn im Gesetz ist vorgesehen, dass ein Steuerpflichtiger in der Regel nach sechs Monaten eine „Untätigkeitsklage“ beim Finanzgericht erheben kann.
11. Nur „echte“ Spenden an Sportvereine absetzbar
Zwar können Mitglieder ihrem Verein Spenden zuwenden. Deren steuerliche Anerkennung ist aber zu versagen, wenn damit „gruppen-eigennützige Zwecke“ privater Lebensgestaltung verfolgt werden.
12. Weitere neue Details zu den
erbschaftsteuerlichen Neuregelungen ab 2007
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur erbschaftsteuerlichen Neuregelung ab 2007 veröffentlicht, der nicht nur zu Änderungen beim inländischen Betriebsvermögen führt. Allerdings steht dieser Entwurf noch unter dem Vorbehalt von der in Kürze anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Unternehmen und Immobilien. Folgende Punkte werden darin verhandelt. . .
13.Betriebsaufspaltung auch bei
vermieteten Räumen eines Einfamilienhauses
Vermieten Gesellschafter einen Teil ihres Einfamilienhauses an ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als einziges Büro, stellen die Räume den Sitz der Geschäftsleitung und damit eine wesentliche Betriebsgrundlage im Sinne einer Betriebsaufspaltung dar. Somit ist die Vermietung an die GmbH keine Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Tätigkeit.
14."Wichtige Hinweise" könnten Kindergeld retten
Ist die Kindergeldfestsetzung aber bereits bestandskräftig abgelehnt worden, können Eltern grundsätzlich nicht mehr von dieser positiven Entscheidung profitieren. Doch gerade diese Bescheide sollten Eltern jetzt nochmals prüfen. „Wichtiger Hinweis“:
„Falls nach Ablauf des Jahres feststeht, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag nicht überschritten haben, kann ein erneuter Antrag auf Festsetzung von Kindergeld gestellt werden.“
Weitere Informationen zu verschiedenen Themen finden Sie auf unserer Webseite www.steuerinfo.net oder rufen Sie uns an: +49 (0)9073 / 91 09-0.
Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

