Ausgabe 11/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Bundesregierung tut alles dafür, daß wir alle zum Jahresende noch die eine oder andere Zusatzarbeit werden erledigen müssen. Ob Zusatzrechnungen für anteilige Mehrwertsteuer 2007, ob Krankenversicherungsschutz - die Reihe liese sich beliebig fortsetzen. An allen Ecken und Enden Baustellen - mit "Stolperfallen".

Im Gebirge werden Sie sich sicher einem Bergführer anvertrauen um heil nach Hause zu gelangen. Wer ist Ihr Bergführer auf Ihrer "Businessreise"?

Damit ich in Zukunft noch umfassender Ihr "Bergführer" sein kann, erhalten Sie ein diesen Tagen einen Fragebogen per Post. Bitte sagen Sie mir und meinem Team darin ganz offen Ihre Meinung - gerne auch anonym. Sie helfen, dass wir uns noch besser auf Ihrer "Reiseziele" vorbereiten können. Es dauert garantiert nicht länger als maximal 15 Minuten - Sie werden sehen, diese Zeit ist gut investiert.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

 

Ihr Joachim Matheis

Steuerberater Joachim Matheis

Joachim Matheis
Steuerberater

INHALT


Abgabetermin

für den Termin 11.12.2006 = 11.12.2006
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 11.12.2006 = 11.12.2006 (EStVz, KStVz)



Zahlungstermin

bei Scheck-/Barzahlung
für den Termin 11.12.2006 = 11.12.2006 (UStVA, LStAnm)
für den Termin 11.12.2006 = 11.12.2006 (EStVz, KStVz)

Zahlungs-Schonfrist

bei Überweisungen
für den Termin 11.12.2006 = 14.12.2006
(UStVA, LStAnm)
für den Termin 11.12.2006 = 14.12.2006 (EStVz, KStVz)

Verbr.-Preisindex

(Veränderung gegenüber Vorjahr)
09/05 + 2,5 %

02/06 + 2,1 %

05/06 + 1,9 %

09/06 + 1,0 %



01. Anpassung des Steuersatzes bei bestehenden langfristigen Verträgen

Bei der Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes ab 2007 von 16 auf 19 Prozent ist ein besonderes Augenmerk auf die richtige Umsetzung der Anhebung bei Dauerleistungen (z.B. Miet-, Leasing- oder Wartungsverträgen) zu legen:

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02. Gesetzentwurf mit Auswirkungen auf grenzüber- schreitende Umstrukturierungen und das nationale Umwandlungssteuerrecht

Ein wichtiges Ziel des „Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (SEStEG) ist die Anpassung der nationalen steuerlichen Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die Vorgaben des europäischen Rechts.
Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte im Bericht

.

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03. Steuererklärung auch auf einseitig gedruckten Vordrucken abgabefähig

Bei Steuererklärungen dürfen privat gedruckte oder fotokopierte Vordrucke beigefügt werden, wenn sie dem amtlichen Muster entsprechen.

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04. Zu Anschlussprüfungen

Finanzbehörden sind sowohl bei Freiberuflern als auch bei Kleinstbetrieben nicht an einen bestimmten Betriebsprüfungsturnus gebunden.

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05. Gemischt veranlasste Reiseaufwendungen auch aufteilungsfähig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte jüngst eine für Steuerpflichtige positive Entscheidung: Vom Arbeitgeber getragene Kosten einer sowohl beruflich als auch privat veranlassten Reise beim Arbeitnehmer gehören nicht mehr in voller Höhe zum Arbeitslohn, sofern eine sachgerechte Aufteilung möglich ist.

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06. Vertragsstrafen wegen vorzeitiger Kündigung
als Werbungskosten/Betriebsausgaben

Muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber bei Kündigung vor Ablauf der vertraglich festgelegten Verpflichtungszeit eine durch das Ausbildungsverhältnis begründete Vertragsstrafe zahlen, handelt es sich um Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Eine solche Situation kann z.B. entstehen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers ausbilden lässt und sich im Gegenzug zu langjährigen Diensten verpflichtet.

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07. Auch Verlustzuweisungen können die Einkünfte des Kindes mindern

Da der Gesetzgeber die Gewährung des Kindergeldes von der Höhe der Einkünfte des Kindes (aktueller Grenzbetrag 7.680 EUR) abhängig macht, sollen auch tatsächlich alle Einkünfte des Kindes – also auch negative – zu berücksichtigen sein.

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08. Beachtenswertes bei langer Krankheit

Bei einer schon lange bestehenden Erkrankung muss ein Steuerpflichtiger damit rechnen, dass er seine steuerlichen Pflichten zeitweise nicht erfüllen kann. Daher ist er verpflichtet, einen Vertreter zu bestellen.

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09. Gestellung bürgerlicher Kleidungsstücke zählt nicht zwingend zum Arbeitslohn

Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlos einheitliche, während der Arbeitszeit zu tragende bürgerliche Kleidungsstücke zur Verfügung stellt, muss kein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer vorliegen.

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10. Zur geplanten Einführung elektronischer Register

Für publizitätspflichtige Gesellschaften dürfte der Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages vom 28.9.2006 zum Gesetz über elektronische Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister (EHUG) von Interesse sein.
Das Gesetz sieht vor, dass die Register spätestens bis zum 01.01.2007 auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden. Eine Übergangslösung gibt es bis 2009.

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11. Keine Korrektur bestandskräftiger
Kindergeldbescheide durch BVerfG-Entscheidung

Hat die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitens des Grenzbetrags (aktuell 7.680 EUR) bestandskräftig abgelehnt, kann die spätere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Minderung der Einkünfte des Kindes um die von ihm gezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht mehr berücksichtigt werden.

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12. Doppelte Haushaltsführung auch noch nach
Wohnungswechsel innerhalb desselben Ortes

Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung geht nicht schon dann grundsätzlich in eine privat veranlasste über, wenn lediglich der Familienwohnsitz innerhalb eines Ortes verlegt wird.

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13.Unterhaltsabzugsbetrag kann nachträglich erhöht werden

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner darf der Zahlende mit Zustimmung des Partners, der die Leistungen empfängt, als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von aktuell 13.805 EUR abziehen. Der unterhaltsberechtigte Partner hat diese Leistungen dann zu versteuern.

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Steuerberatung Joachim Matheis | Sudetenring 3 | D-89423 Gundelfingen

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